Wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt keinen Entzug des Doktortitels von Nina Fehr Düsel
Die Leitung der Universität Zürich hat in einem Integritätsverfahren in der Dissertation von Dr. iur. Nina Fehr Düsel wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kommt im anschliessenden Titelentzugsverfahren zum Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktortitels nicht erfüllt sind.