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Ein etwas ungewohntes Bild am Universitären Tierspital auf dem Irchel: Zwei junge Frauen messen den Behindertenparkplatz vor dem Haupteingang aus. Seraina Joho und Chiara Ulliana inspizieren schon seit Wochen im Auftrag des UZH-Projekts «UZH Accessible» verschiedene öffentliche Gebäude auf dem Areal der Universität Zürich und notieren vorhandene Mängel in einem Fragebogen. Hier am Tierspital ist der Behindertenparkplatz viel zu kurz und erlaubt kaum, einen Rollstuhl auszuladen.
Mit ihren Bestandesaufnahmen leisten die beiden angehenden Studentinnen einen Beitrag dazu, dass die UZH zugänglicher wird und sich beeinträchtigte Personen besser zurechtfinden. Erfasst wird alles, was nicht gemäss «SIA-Norm 500 für Hindernisfreie Bauten» behindertengerecht ist – etwa der Weg von den ÖV-Verkehrsmitteln zum Gebäude, die Grösse und den Öffnungsmechanismus der Türen, die Stufenhöhe sowie den Handlauf bei den Treppen oder den Zugang zu den Behinderten-WCs.
Die beiden haben schon einiges gesehen: In einem Gebäude befand sich das Behinderten-WC im sechsten Stock, der Lift war aber nicht rollstuhlgängig. Woanders war das WC-Papier etwa ein Meter von der Toilette entfernt montiert. «Wir haben durch das Projekt < UZH Accessible> eindeutig einen geschärften Blick für die Anliegen von Geh- und Sehbehinderten erhalten, den wir für unser Studium nutzen können», erklärt Chiara Ulliana, die im Herbst ihr Architekturstudium beginnen will. Besonders prägend sei ein Rundgang mit einer sehbehinderten UZH-Studentin gewesen, erzählt die künftige Jusstudentin Seraina Joho: Mit ihr hätten sie erfahren, wie irritierend spiegelnde Böden, ungenügende oder zu helle Beleuchtungen und unmarkierte Glastüren sein können.
Mit der baulichen Bestandesaufnahme der beiden Maturandinnen und anderer UZH-Studentinnen und -Studenten ist die erste Phase des Teilprojektes von «UZH Accessible» abgeschlossen. Bis Ende Sommer 2024 werden die Daten der rund 75 Referenz-Gebäude, die zusammen mit der «Kommission Studium und Behinderung» ermittelt wurden, zusammengeführt, ausgewertet und in einen Massnahmenkatalog überführt. «Auf dieser Grundlage werden wir eine Prognose für den nötigen Investitionsbedarf machen, um die finanziellen Mittel zu beantragen», erklärt Teilprojektleiter Martin Ulliana von der Direktion Immobilien und Betrieb.
Aber nicht alles, was jetzt beanstandet wird, lässt sich sofort lösen. Einzelne Mängel wie beispielsweise zu schwere Türöffnungen, unmarkierte Glastüren oder zu kleine Behindertenparkplätze lassen sich einfach und rasch beheben. Andere baulichen Eingriffe bei zu steilen Treppen oder Rampen, fehlenden WC-Anlagen oder Parkplätzen dauern länger.
Wir befinden uns derzeit auf einem guten Weg. Aber es ist sicherlich noch einiges zu tun.
Das zweite Teilprojekt von «UZH Accessible» zur digitalen Barrierefreiheit wurde im April 2024 gestartet: Einige relevante Web-Anwendungen – das Vorlesungsverzeichnis, OLAT, die Webseiten der Zentralen Informatik und die neu aufzubauende Applikation «UZH Uniability» – wurden unter Einbezug der «Kommission Studium und Behinderung» exemplarisch ausgewählt. Die Weblösungen werden vertieft auf ihre Zugänglichkeit hin überprüft. Dabei überprüfen erfahrene Expertinnen und Experten der Stiftung «Zugang für alle» die Einhaltung der internationalen Standards «Web Content Accessibility Guidelines». Zusätzlich werden Hilfsmittel und Vorgehensweisen erarbeitet, wie zukünftig beim Aufbau und der Weiterentwicklung von digitalen Angeboten die Zugänglichkeit entsprechend berücksichtigt werden kann. Ebenso auf ihren barrierefreien Zugang durchleuchtet werden verschiedene Lehrveranstaltungen. Auch hier soll ein verbindlicher Leitfaden für barrierefreie digitale Dokumente und Lehrmittel erstellt werden.
Kernstück des Teilprojektes zur e-accessibility ist die Erarbeitung eines Fünfjahres-Massnahmenplanes für die ganze UZH, um die digitalen Lösungen bezüglich ihrer Zugänglichkeit markant zu verbessern.
Einen Massnahmenplan für die nähere Zukunft wird auch für das dritte Teilprojekt von «UZH Accessible» erstellt werden. Dieses fokussiert auf die kulturelle und organisationale Barrierefreiheit und soll im Sommer starten. Es umfasst – unter anderem – die Prozesse beim Nachteilsausgleich für Studierende, die mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten leben. Denn die Anträge, gewisse Vorlesungen als Podcast oder länger Zeit bei einer Prüfung zu erhalten, werden an den Fakultäten unterschiedlich gehandhabt.
Zudem soll mit diesem Teilprojekt auch die gesamte UZH-Organisation für die Anliegen und Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen sensibilisiert werden. «Wir befinden uns derzeit auf einem guten Weg. Aber es ist sicherlich noch einiges zu tun – für uns alle, die an der UZH studieren und arbeiten», sagt Vizerektorin Gabriele Siegert, die dem Steuerungsausschuss für das Projekt «UZH Accessible» vorsitzt.