Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Datenschutz

Unklarer Datenschutz im Informationszeitalter

Was bedeutet Privatsphäre in der digitalen Gesellschaft? Und wie sollte sie richtig geschützt werden? Diese Fragen diskutierte das Center for Information, Technology, Society, and Law (ITSL) der UZH an einer öffentlichen Veranstaltung.
Fabio Schönholzer
Rethink_1000
Referierten und diskutierten an der Veranstaltung «Rethink Privacy!»: (v.l.n.r.) Florent Thouvenin, Christian Drechsler, Bruno Baeriswyl, Simon Schlauri, Milo Puhan und Mike Martin.

 

Wenn heute Private, Unternehmen und Staaten mit Daten umgehen, müssen sie sich im Grunde an Gesetzen orientieren, die auf die 1970er-Jahre zurückgehen. Doch im heutigen digitalen Informationszeitalter sind die Grundsätze, denen diese Gesetze folgen, in weiten Teilen überholt. «Über die Privatsphäre im digitalen Kontext hätte man schon längst sprechen müssen», sagte deshalb Rechtsprofessor Florent Thouvenin vom Center for Information, Technology, Society and Law (ITSL) letzten Donnerstag an einer öffentlichen Veranstaltung.

Es ist eine der Kernaufgaben des ITSL, zu untersuchen, ob die rechtlichen Grundlagen in Zeiten der Digitalisierung noch angemessen sind. Dies gilt auch für den Daten- und Persönlichkeitsschutz. An der Veranstaltung «Rethink Privacy!» von letztem Donnerstag erläuterten Vertreter aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft jeweils ihre Perspektive auf die Privatsphäre in der heutigen digitalen Welt.

Wissenschaft: Erkenntnisse und Datenschutz im Konflikt

«Die Forschung befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen der Wissensgenerierung für die Gesellschaft und der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger», erklärte Milo Puhan vom Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der UZH. Als Beispiel nannte er portable Geräte, die auf Knopfdruck beispielsweise bei insulinkranken Menschen den Blutzucker messen. Diese Daten seien zwar wertvoll, müssten aber mit weiteren Informationen, beispielsweise zu Essverhalten, Stress und Bewegung kombiniert werden. Nur wenn die Daten so in einen Kontext gebracht würden, könne die Forschung noch mehr über die Krankheit erfahren. Diesem Wissenszuwachs stehe aber die potenzielle Identifizierung der Probandinnen und Probanden gegenüber. Würden die zuständigen Ethikkommission und der Datenschutz die Verbindung der Daten überhaupt erlauben? Weil dies nicht klar sei, bestehe in der Forschung eine grosse Unsicherheit, sagte Puhan.

Diese Problematik sprach auch Psychologieprofessor Mike Martin vom Zentrum für Gerontologie der UZH an. Aussagen über die Gesamtbevölkerung seien für die Gesundheitsforschung aufgrund der grossen Anzahl anonymisierter – und damit rechtlich unproblematischer – Daten gut möglich. «Aber um einzelne Personen medizinisch beraten zu können, sind diese Daten nicht ausreichend», sagte Martin. «Können die Daten aber auch Einzelperson zugeordnet werden, wäre das für die Forschung und auch die Medizin von grossem Nutzen.» Dafür müsste jedoch ein regulatorischer Rahmen ausgearbeitet werden, welcher die Kombination von grossen Datenmengen mit Individualdaten erleichtert. Dazu gehören auch vereinfachte Möglichkeiten für Personen, die ihre personenbezogenen Daten offen der Forschung zur Verfügung stellen wollen.

Wirtschaft und Verwaltung: Auf der Suche nach neuen Ansätzen

Nicht nur die Forschung, sondern auch die Wirtschaft kam an der Veranstaltung zu Wort. Christian Drechsler, der bei der Zurich Insurance Group für den Bereich Datenschutz verantwortlich ist, sprach sich dafür aus, die geltenden Datenschutzkonzepte grundsätzlich zu überdenken. Insbesondere sei es ein Problem, dass alle Daten, die sich auf den Menschen beziehen, unter den Datenschutz fallen – auch dann, wenn man über die Persönlichkeit hinter den Daten gar nichts erfahre.

Auch der Datenschutzbeauftrage des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl plädierte für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Er wies dabei besonders auf die Unterschiede zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Bereich hin. Während sich im öffentlich-rechtlichen Bereich die geltenden Grundsätze weitgehend bewährt hätten, erziele das Datenschutzrecht im privatrechtlichen Bereich praktisch keine Wirkung: «Es müssen dringend neue Rahmenbedingungen geschaffen werden.» Vorgeschlagen wurden einerseits zwingende Normen, andererseits das Anknüpfen an tatsächlichen Auswirkungen – beispielsweise der Diskriminierung einzelner Personen – anstatt der Datenbearbeitung. Weniger kritisch war Simon Schlauri von der Digitalen Gesellschaft. Die laufende Revision des Datenschutzgesetzes werde von der Zivilgesellschaft grundsätzlich begrüsst, wünschenswert sei allerdings mehr Transparenz.

Die verschiedenen Perspektiven zeigten auf, dass Wissenschaft und Wirtschaft durch die geltenden Datenschutzgesetze vor gewissen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig wurde verschiedentlich angezweifelt, ob der heutige Datenschutz die Schutzbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich angemessen abdeckt, zumal sie in der Praxis oft pauschal in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bearbeitung ihrer Daten zustimmen müssten. Ob und wie Privacy neu gedacht werden muss, ist also noch nicht entschieden. Diese Fragen werden das ITSL im Rahmen seines Forschungsprojektes «Rethink Privacy!» noch weiter beschäftigen.

Podcast