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Die Reform des Senats der UZH hat die letzte Hürde genommen. An der Senatssitzung vom 25. November wurde das neue Organisationsreglement mit grosser Mehrheit angenommen. Mit der Reform wird die Stimme des Senats bei Themen von gesamtuniversitärer Bedeutung gestärkt. Bisher spielt der Senat, der sich aus der gesamten Professorenschaft sowie Delegierten der Stände zusammensetzt, vor allem eine Rolle bei der Wahl des Rektors oder der Rektorin sowie der Prorektorinnen und Prorektoren, indem er zuhanden des Universitätsrats Professor:innen für die Wahl in die jeweiligen Ämter vorschlagen kann. Ausserdem kann der Senat zu weiteren Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.
Mit dem neuen Reglement bekommt der Senat drei Instrumente, um Anliegen einzubringen, die aus Sicht seiner Mitglieder wichtig sind. Das wichtigste der neuen Instrumente ist das Postulatsrecht. Mit der Überweisung eines Postulats kann der Senat die Universitätsleitung (UL) oder die Erweiterte Universitätsleitung (EUL) beauftragen, ein Anliegen zu prüfen und Bericht zu erstatten. Damit ein solches Postulat an einer Senatssitzung traktandiert wird, benötigt es die Unterstützung einer bestimmten Anzahl Senatsmitglieder; dabei kann es sich sowohl um Professorinnen und Professoren als auch um Vertreter:innen der Stände handeln kann. Aktuell wären es 39. Da diese Zahl jedoch von der Zahl der Professor:innen abhängt, kann sie sich verändern (siehe Kasten). Wenn das Postulat von einer Mehrheit des Senats gutgeheissen wird, geht der entsprechende Antrag an die UL oder die EUL.
«Das Postulat ist allerdings keine Motion», erklärt Jurist Thomas Gächter, der als Mitglied der «Arbeitsgruppe Senat» die Reform erfolgreich durch die Schlussabstimmung pilotiert hat. «Das bedeutet, der Senat kann der Universitätsleitung nicht den Auftrag erteilen, beispielsweise Massnahmen, die sich aus einem solchen Bericht ergeben, auch umzusetzen. Die Entscheidung darüber liegt nach wie vor bei der Universitätsleitung oder dem Universitätsrat.»
Das liege daran, so der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, dass der Senat eben kein Parlament sei, sondern ein «qualifiziertes Mitsprachegremium». Weiter gestärkt wird diese Mitsprache mit dem Recht des Senats, von der UL oder der EUL Auskunft verlangen zu können zu bestimmten Aspekten ihrer Tätigkeit. Auch dazu braucht es die Unterstützung von aktuell 39 Sentatsmitgliedern. Das Gleiche gilt für den Antrag, ein Thema bei der nächsten Senatssitzung zu traktandieren.
Die Mitsprachemöglichkeiten erlauben es dem Senat, universitäre Themen von grosser Tragweite zu diskutieren, die er für wichtig erachtet. «Mit der Reform haben wir uns dafür entschieden, dem Senat eine aktive Stimme bei gesamtuniversitären Anliegen zu geben», sagt Thomas Gächter.
Gestärkt wird die Rolle des Senats auch durch die Geschäftsleitung, die neu eingerichtet wird. Sie besteht aus dem Rektor, der ihr vorsteht, und den zwei Professor:innen, die die Professorenschaft im Universitätsrat vertreten, aktuell sind das Oliver Diggelmann und Mireille Schnyder. Ebenfalls zur Geschäftsleitung gehört Generalsekretärin Rita Stöckli. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlich bis zu zwei weitere Mitglieder des Senats in die Geschäftsleitung zu wählen.
Initiiert wurde die Reform des Senats von Rektor Michael Schaepman, der im November 2020 eine Arbeitsgruppe, die sogenannte «AG Senat» ins Leben rief. Anlass war die Kritik von Senatsmitgliedern, die Stimme des Senats finde bei Geschäften von gesamtuniversitärer Bedeutung zu wenig Gehör. Ausserdem wurde kritisiert, dass bei Wahlen verschiedentlich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat vom Universitätsrat vorgeschlagen worden war.
Die «AG Senat» hat sich in wechselnder Zusammensetzung mit der Rolle und der Zukunft des Senats auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang wurden 2022/2023 in zwei Umfragen die Meinung der Mitglieder des Senats eingeholt und verschiedene Organisationsmodelle verglichen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluationen wurden dann die Massnahmen ausgearbeitet, die nun ins neue Organisationsreglement des Senats eingeflossen sind. Ziel der Reform war, die Mitsprachemöglichkeiten des Senats bei Geschäften von gesamtuniversitärer Bedeutung und seine Rolle als Ort der Debatte zu aufzuwerten. Sämtliche Arbeiten der «AG Senat» werden in einem Schlussbericht zusammengefasst und veröffentlicht.
Rektor Michael Schaepman, der den Prozess vor vier Jahren angestossen hat, sieht im Ergebnis der Reform einen Gewinn für die gesamte Universität: «Es ist gelungen, in einem breit abgestützten Verfahren das Aufgabenprofil des Senats zu schärfen und seinen Verantwortungsbereich zu klären. Die Reform stärkt einen wichtigen Pfeiler der universitären Selbstverwaltung und verbessert so die Governance der gesamten UZH. Ich freue mich auf zukunftsweisende Interventionen des Senats!»