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Wie stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in den Prozessen der UZH von Anfang an mitgedacht wird? Wie können wir alle wichtigen Dokumente und Websites für alle zugänglich machen? Wie gestalten wir unser Umfeld so, dass alle am Arbeits-, Studien- und Forschungsalltag barrierefrei teilhaben können?
Im dritten Teil des universitären Projekts «UZH Accessible» geht es um die Fragen, wie noch bestehende Barrieren in der UZH-Organisation abgebaut und das alltägliche Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen verändert werden können. Dazu lud Benjamin Börner von der Abteilung »Equality, Diversity, Inclusion» (EDI) im Dezember rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aller Fakultäten, des VSUZH, des Veranstaltungsdienstes, der Beratungsstellen sowie betroffene Studierende und Mitarbeitende zu einem Online-Workshop ein. Sie sollten ihre Sicht der Dinge einbringen und Inputs liefern.
Ziel des dritten Teilprojektes ist es, Massnahmen auszuarbeiten, um die internen Standardprozesse hindernisfrei zu gestalten und UZH-Angehörige für die Rechte und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu sensiblisieren. «Das ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Universität betrifft. Hier müssen wir alle gemeinsam aktiv werden», erklärte Teilprojektleiter Benjamin Börner.
Während des Online-Workshops wurden verschiedene Vorschläge eingebracht, wie die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen verbessert werden könnten. Ein betroffener Studierender wünschte sich etwa, dass die Dozierenden die Unterlagen für Vorlesungen oder Seminare rechtzeitig in barrierefreier Form zur Verfügung stellen. Es ginge sehr viel wertvolle Zeit verloren, wenn man sich diese jeweils selbst zusammensuchen müsse. Auch bestehende Erlasse sollten überprüft werden. Jemand monierte die bislang uneinheitliche Spesenregelungen in Situationen von Behinderung. Es sei oftmals Verhandlungssache, ob auch Auslagen für Begleitpersonen oder Blindenhunde verrechnet werden könnten.
Das Gremium sprach sich klar für universitätsweite Schulungen in Bezug auf Barrierefreiheit aus. Uneinig war man sich dagegen eher über das Wie: Sollen solche Kurse obligatorisch sein? Oder ist es besser, auf Freiwilligkeit zu setzen – mit dem Risiko, dass sich vor allem bereits sensibilisierte Personen für solche Angebote interessieren und weniger Sensibilisierte gar nicht erst erreicht werden? Ebenfalls vorgeschlagen wurde ein jährlicher Accessibility-Awareness-Day. Ein weiteres Thema war die Erhebung von Daten zur Barrierefreiheit der UZH. Ein Studierender meinte, die Dozierenden sollten evaluiert werden, ob ihre Lehrveranstaltungen auch wirklich barrierefrei sind.
Angeregt wurden zusätzliche Ansprechpersonen, die besonders geschult werden und die anfallenden integrierenden Aufgaben in ihrem Bereich umsetzen. Generell solle besser geregelt sein, welche Unterstützungsangebote die für die Umsetzung verantwortlichen Personen in Anspruch nehmen können und was sie selbst organisieren müssen. Gewünscht wurde etwa auch eine explizite Meldestelle für Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung.
Es ist nun die Aufgabe von Benjamin Börner und seinem Team, die im Workshop zusammengetragenen Anregungen, Wünsche und Forderungen zu kosolidieren und daraus verbindliche Massnahmen für die Zukunft abzuleiten. Börner wies darauf hin, dass die ebenfalls aufgebrachten Forderungen zu einer einheitlichen Handhabung des Nachteilsausgleichs im Studium in einem separaten Projekt angeschaut würden. Dieses zielt darauf ab, den Prozess für nachteilsausgleichende Massnahmen zu reformieren und effizienter zu gestalten. Auch das ist ein wichtiger Schritt, um den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen in die UZH-Kultur integrieren zu können.