Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Universitätsgesetz

Kantonsrat genehmigt Neuordnung der Stände

Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Universitätsgesetzes gutgeheissen. Es beinhaltet unter anderem die Neuordnung der Stände an der UZH. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden alle Studierenden und Mitarbeitenden der UZH in einer persönlichen E-Mail darüber informiert, welchem Stand sie angehören.
Kommunikation

Kategorien

Die Stände gewährleisten, dass Mitarbeitende und Studierende ihre Mitbestimmungsrechte an der UZH wahrnehmen können. Die Grafik zeigt die zukünftige Ständeordnung. (Grafik: Daniel Holliger)
Bisherige Ständeordnung. (Grafik: Daniel Holliger)

 

Rektor Michael Hengartner zeigt sich erfreut über den Kantonsratsentscheid: «Die Neuordnung der Stände bringt klarere Verhältnisse und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden und Studierenden aktiv an der Weiterentwicklung der UZH mitwirken können.» Konsequenter als die alte orientiert sich die neue Einteilung an Funktion und Laufbahnphase der UZH-Angehörigen. Somit werden Personen mit ähnlichen Anliegen in einem Stand vereinigt.

Mit der Teilrevision des Universitätsgesetzes werden an der UZH vier vollwertige Stände etabliert (siehe auch Grafik oben):

  • Studierende
  • Wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Fortgeschrittene Forschende und Lehrende
  • Administratives und technisches Personal

Die Professorinnen und Professoren haben sich gegen die Einrichtung eines eigenen Standes ausgesprochen, da sie bereits andere Möglichkeiten haben, ihre Interessen in die UZH einzubringen.

Neuerungen auf einen Blick

Das administrative und technische Personal wird neu als vollwertiger Stand anerkannt. Rektor Michael Hengartner begrüsst dies: «Mir ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, an der UZH mitzubestimmen», sagt er.

Sämtliche Doktorierenden bilden zukünftig zusammen mit den Postdocs den neuen Stand des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der bisherige Stand des Mittelbaus verschwindet.

Der bisherige Stand der Privatdozierenden wird ersetzt durch den neuen Stand der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden. Ihm werden Privatdozierende, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, die an der UZH als Lehrende oder Forschende angestellt sind, sowie etablierte wissenschaftliche Mitarbeitende und Dozierende angehören. 

Der Titel «Privatdozent» beziehungsweise «Privatdozentin» bleibt auch nach der Teilrevision des Universitätsgesetzes erhalten, er ist aber nicht mehr wie bisher mit der Pflicht zur Lehre verknüpft und wird allen Habilitierten auf Lebenszeit verliehen.

Diese Neuerung ist dadurch motiviert, dass Habilitierte und ähnlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Habilitation einander möglichst gleichgestellt werden sollen. In vielen Disziplinen, insbesondere in den Naturwissenschaften, ist die Habilitation kaum mehr üblich. Andere, gleichwertige Qualifikationsformen sind an ihre Stelle getreten. 

Engagement für den eigenen Stand 

Von der Neuordnung der Stände sind auch die meisten Standesorganisationen betroffen. Im Rahmen ihrer Standesorganisationen können sich UZH-Mitarbeitende und Studierende für den eigenen Stand engagieren. 

Für die Studierenden setzt sich weiterhin der VSUZH ein. Die übrigen Standesorganisationen formieren sich neu: Das administrative und technische Personal wird zukünftig durch die Standesorganisation «V-ATP» vertreten. Die Vereinigung akademischer Mittelbau der Universität Zürich «VAUZ» wird ihr Kürzel behalten, ihren Vollnamen aber ändern – er wird neu «Vereinigung Akademischer Nachwuchs der Universität Zürich» heissen. Für die fortgeschrittenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird sich die «Vereinigung der fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden VFFL» formieren.

Aufgabe der Standesorganisationen ist es, die universitäts- und bildungspolitischen Interessen der Standesangehörigen innerhalb der UZH und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten. Zudem organisieren sie Vernehmlassungen in ihren Ständen sowie die Wahl von Standesvertreterinnen und -vertretern in den Universitätsrat, den Senat, die Erweiterte Universitätsleitung, die ständigen Kommissionen der Universität, die fakultären Gremien und Kommissionen sowie die Institutsversammlungen. Damit stellen sie sicher, dass die UZH-Angehörigen ihre Mitbestimmungsrechte an der UZH wahrnehmen können. Sie bieten darüber hinaus auch Beratungen an und organisieren Veranstaltungen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Standesorganisationen und der Universität werden in Leistungsvereinbarungen festgehalten.

Reaktionen auf die Neuerungen

Hannah Schoch, Co-Präsidentin der Vereinigung akademischer Mittelbau der Universität Zürich (VAUZ), begrüsst die Neuordnung der Stände und die weitere Verankerung der Ständearbeit im neuen Universitätsgesetz. Als Fortschritt wertet sie insbesondere, dass zukünftig alle Doktorierenden einem Stand zugeordnet und durch die VAUZ vertreten werden. Bisher gehörte ein Teil der Doktorierenden dem Stand der Studierenden, ein anderer dem Mittelbau an. «Ich bin zuversichtlich, dass es dank des neuen Standes Wissenschaftlicher Nachwuchs einfacher wird, auch die Interessen jener Doktorierenden angemessen zu vertreten, die keine Anstellung an der UZH haben.»

Für Habilitierte stellt die Neuordnung eine Zäsur dar, da die Privatdozierenden in der Standesbezeichnung nicht mehr sichtbar in Erscheinung treten. Caroline Maake, Präsidentin der Vereinigung der Privatdozierenden, Titularprofessorinnen und Titularprofessoren der UZH (PDV), ist aber überzeugt, dass der Zusammenschluss von hochqualifizierten habilitierten und nicht-habilitierten Mitarbeitenden der UZH eine konsequente Entscheidung angesichts sich wandelnder akademischer Karrierewege darstellt. «Mit dem neuen Stand der Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden wird ein think tank mit weitreichender Expertise geschaffen, der relevante Impulse für eine zukunftsweisende Entwicklung der UZH setzen kann.»  

Auch der VSUZH sieht die Neuerungen positiv: «Wir verabschieden uns von den Doktorierenden, welche nach der Neuorganisation der Stände leider nicht mehr zu den Studierenden gehören. Jedoch freuen wir uns über alle Doktorierenden, welche durch eine Passiv-Mitgliedschaft weiterhin den VSUZH unterstützen möchten. Zudem begrüssen wir dieklarere Definitionder Stände und die volle Anerkennung des Standes des ATP. Damit erhoffen wir uns für alle Stände eine bessere Organisation der Mitbestimmung an der Universität Zürich» sagt Nhi Pham vom VSUZH.

Sibylle Dorn, Co-Präsidentin der ATP-Standesorganisation VIP, sagt zur Reorganisation der Stände: «Es wird eine Herausforderung, aber wir freuen uns darauf! Wir vom ATP können viel dazu beitragen, unsere Universität moderner, schöner und besser zu machen. Von unserem Know-how kann die UZH nur profitieren.»

Aktive Mitarbeit erwünscht

 «Ich wünsche mir, dass möglichst viele Studierende, Forschende und Mitarbeitende mithelfen, die Zukunft unserer Universität zu gestalten, indem sie sich aktiv für ihren Stand einsetzen. Die UZH lebt von den Ideen und vom Engagement ihrer Angehörigen», sagt Rektor Michael Hengartner.