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Fortpflanzungsmedizin

Kinder verbieten – Samenspender und Leihmütter

Die neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin werfen ethische und rechtliche Fragen auf: Darf beim Kinderkriegen nachgeholfen werden? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Thomas Gull
Irgendwann ist es für eigene Kinder zu spät, auch wenn es biologisch noch möglich wäre. Wann das der Fall ist, müsse aber jede Frau/jedes Paar selbst entscheiden.

Mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin kann ungewollte Kinderlosigkeit überwunden werden. Die Liste der Optionen ist lang: In-vitro-Fertilisation, Samenspende, Eizellspende oder Leihmutterschaft. Einige davon sind in der Schweiz erlaubt, andere nicht, weshalb betroffene Paare ins Ausland reisen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Doch sollen wir alles tun dürfen, was wir können, um Kinder zu bekommen? Wenn Ethikerinnen und Juristen in unseren liberalen Gesellschaften nach Antworten suchen, ist die «reproduktive Autonomie» – das Recht jedes und jeder Einzelnen, selbst über seine oder ihre Fortpflanzung zu entscheiden – der Ausgangs- und Angelpunkt. Rechtswissenschaftlerin Andrea Büchler formuliert das so: «Niemand darf zur Reproduktion gezwungen oder daran gehindert werden. Die Verwirk­lichung des Kinderwunschs ist Teil der verfassungsrechtlich geschützten persönlichen Freiheit.»

Doch was folgt daraus: Soll alles erlaubt sein und getan werden, was dazu dient, den Kinderwunsch Wirklichkeit werden zu lassen? «Die Frage ist zumindest in einer liberalen Gesellschaft falsch gestellt», sagt Philosophin Barbara Bleisch. «Die Frage muss sein, ob wir ein Recht haben, Menschen daran zu hindern, sich diesen Wunsch zu erfüllen.» Und, haben wir das? In gewissen Fällen durchaus. «Aus juristischer Sicht», betont Andrea Büchler, «müssen Einschränkungen der reproduktiven Autonomie begründet werden, und zwar damit, dass sie für den Schutz von Grundrechten Dritter oder öffentlicher Interessen notwendig sind.» Barbara Bleisch konkretisiert: Eine Einschränkung der reproduktiven Freiheit wäre etwa dann gerechtfertigt, wenn der Einsatz einer Technologie das Kindeswohl oder die Würde der Betroffenen verletzen würde oder massive Nachteile für die Gesellschaft hätte.

Irgendwann ist es zu spät

Schauen wir uns die möglichen Einwände an, die eine Beschneidung der reproduktiven Autonomie rechtfertigen würden. Zuerst: das Kindswohl. Hier stellt sich etwa die Frage, ob ältere Menschen noch Kinder bekommen sollen. Bisher betraf dies vor allem Männer. Mit dem Social Freezing können heute auch Frauen ihre eigenen Eizellen, die sie in jungen Jahren einfrieren, zu einem späteren Zeitpunkt befruchten und einsetzen. Das ermöglicht ihnen etwa, auch nach der Menopause noch Mutter zu werden.

Gegen ältere Mütter gibt es vor allem zwei Vorbehalte: Sind sie noch gesund und fit genug, um eine Schwangerschaft durchzustehen und ein gesundes Kind auf die Welt zu bringen? Und bleibt ihnen noch genügend Zeit, um das Kind bis ins Erwachsenenalter zu begleiten? Da eine konkrete Altersgrenze festzulegen, sei schwierig, sagt Ethiker Tobias Eichinger: «Wenn die Mutter fünfzig ist, sollte das kein Problem sein, auch weil viele heute in diesem Alter fitter sind als frühere Generationen.» Bei einer Siebzigjährigen sieht das anders aus. Neben gesundheitlichen Risiken gehe es immer auch um Fragen der Lebensgestaltung, betont Barbara Bleisch: «Stets alle Optionen offenhalten zu wollen, ist keine kluge Lebenshaltung.» Irgendwann ist es für eigene Kinder zu spät, auch wenn es biologisch noch möglich wäre. Wann das der Fall ist, müsse aber jede Frau/jedes Paar selbst entscheiden.

Der zweite Einwand: die Würde der Beteiligten. Da geht es vor allem um die Leihmutterschaft, aber auch um die Eizellspende. Beides ist heute in der Schweiz nicht erlaubt, und zu beiden Fragen kristallisieren sich relativ klare Positionen heraus, wenn man mit UZH-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern spricht. Bei der Eizellspende bedeutet das: Daumen rauf. Bei der Leihmutterschaft: Daumen runter.

Die Eizellspende, so der Tenor, müsste zugelassen werden. Dafür gibt es zwei Argumente: einerseits die Gleichbehandlung von Männern und Frauen – die Samenspende ist erlaubt. Andererseits schränkt das Verbot der Eizellspende die reproduktive Autonomie ein. «Dafür gibt es keine guten Gründe», betont Rechtswissenschaftlerin Andrea Büchler. Wichtig sei jedoch, potenzielle Spenderinnen vor Risiken zu schützen, denn anders als bei der Samenspende, die vom Mann schnell und schmerzlos erledigt werden kann, werden Frauen vor der Entnahme der Eizellen hormonell stimuliert und die Entnahme selbst ist eine Operation, die unter Vollnarkose vorgenommen wird. Deshalb sei es wichtig, dass die Frauen umfassend aufgeklärt werden und selbstbestimmt einwilligen, so Büchler. Und: «Körpersubstanzen dürfen kein Preisschild haben.» Das gilt in der Schweiz bereits für die ­Samenspende, für die es nur eine Aufwandentschädigung gibt. Das Gleiche sollte für die Eizell­spende gelten, wenn diese legalisiert wird. Damit würde verhindert, dass Frauen aus finanziellen Gründen ihre Eizellen zur Verfügung stellen.

Umstrittene Leihmutterschaft

Gegen die Leihmutterschaft werden verschiedene Argumente vorgebracht: Leihmütter würden instrumentalisiert und ausgebeutet und Leihmutterschaft gefährde das Kindswohl und gleiche dem Kinderhandel. So wird etwa geltend gemacht, Schwangerschaft und Geburt begründeten eine Beziehung, die nicht ohne Schaden für das Kind und die Frau aufgelöst werden könne. «Dafür gibt es aber keine empirischen Belege», sagt Andrea Büchler, «doch Leihmutterschaft ist eine komplexe Angelegenheit. Die Leihmutter soll in ihrer innigen Beziehung zum Kind Wertschätzung erfahren und idealerweise in seinem Leben präsent bleiben.»

 Leihmutterschaft gibt es heute weltweit in verschiedenen Formen. In einigen Ländern ist sie als eine Art Spende zugunsten eines in Not geratenen Paares geregelt, in anderen ist sie eine Dienstleistung, die sich in einem Markt behaupten muss. Büchler ist der Meinung, dass es Formen der Leihmutterschaft gibt, die durchaus legitim sind. Entscheidend seien die Bedingungen, unter denen sich Leihmutterschaft abspielt, ob die Leihmutter tatsächlich selbstbestimmt handle und ihre körperliche Integrität gewahrt bleibe.

Bleibt die Leihmutterschaft in der Schweiz illegal, benachteiligt das Männerpaare, die Eltern werden wollen. Diese Ungleichbehandlung ist das wichtigste Argument gegen das Verbot. Heute weichen solche Paare ins Ausland aus, etwa in die USA, um dort von einer Leihmutter ihr Kind austragen zu lassen. Bei Kindern, die auf diese Weise geboren werden, wird in der Schweiz der Samenspender als Vater anerkannt, sein Partner muss das Kind adoptieren. «Wenn die Beziehungen von homosexuellen Paaren gleich behandelt werden wie Ehepaare», sagt Theologe Michael Coors, «dann sollten sie auch Eltern werden dürfen.» Coors betont jedoch, er sei gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft: «Leihmutterschaft aus ökonomischen Gründen sollte verboten werden. Und ich bezweifle, dass das ohne finanziellen Anreiz geht.» Der Theologe könnte sich allenfalls eine «rein altruistische» Leihmutterschaft vorstellen. «Ich bin aber skeptisch, dass es funktioniert.» Wie der Gesetzgeber durch die verschiedenen Anforderungen – Gleichberechtigung und das Recht auf eine Familie versus keine Bezahlung von Leihmüttern –, navigiert, wenn Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden sollte, bleibt offen.

Das dritte Argument, mit dem die reproduktive Autonomie eingeschränkt werden kann, ist ein allfälliger Schaden, der der Gesellschaft durch die Fortpflanzungsmedizin entsteht. Ein Beispiel dafür sind vorgeburtliche Untersuchungen, bei denen festgestellt werden kann, ob der Fötus oder das Embryo an (Erb-)Krankheiten leidet. Mit den gleichen Methoden lassen sich aber auch andere Merkmale wie das Geschlecht ermitteln. Das könnte für die Gesellschaft negative Folgen haben, etwa wenn Eltern wie in Indien aus gesellschaftlichen Gründen lieber einen Knaben als ein Mädchen hätten und die vorgeburtlichen Untersuchungen dazu führen, dass das Verhältnis von Frauen und Männern aus dem Lot gerät.

Embryonen selektionieren

Wichtige ethische und gesellschaftliche Fragen kristallisieren sich bei der Selektion von Embryonen heraus, die die Präimplantationsdiagonstik (PID) ermöglicht. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob es künftig so etwas wie ein Wunschkind auf Bestellung geben wird, sondern auch darum, was mit Embryonen passiert, die Anlagen für genetisch bedingte Krankheiten haben. Sollen diese aussortiert werden? «Oder», fragt Theologe ­Michael Coors, «sollen sich die Eltern für ein Embryo entscheiden, auch wenn das Kind später vielleicht eine Krankheit oder Behinderung hat?» Und: Wie schwerwiegend muss eine zu erwartende Krankheit sein, damit man sich gegen das Kind entscheidet?

Die Übergänge seien hier fliessend, betont Coors. Wichtig sei, was die Eltern leisten könnten: Haben sie die Motivation und stellt ihnen die Gesellschaft die notwendigen Mittel zur Verfügung, um ein behindertes Kind grosszuziehen? «Davon sind wir in vielen Bereichen noch weit entfernt», sagt der Theologe, «auch wenn vieles besser geworden ist.» Das andere Problem ist, dass das Leben mit Behinderung als minderwertig stigmatisiert wird. Damit steigt auch der Druck auf die Eltern, kein behindertes Kind auf die Welt zu bringen. Eine Entwicklung, die von Behindertenverbänden kritisiert wird. Sie weisen darauf hin, eine Behinderung schliesse ein gutes Leben nicht aus. Befragungen von Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie) zeigen beispielsweise, dass die grosse Mehrheit von ihnen glücklich und mit sich selbst zufrieden ist.

Coors gibt zu bedenken, die meisten Behinderungen entstünden nicht im Embryo-Stadium, sondern während Schwangerschaft und Geburt oder später durch einen Unfall. Deshalb, so Coors, sollte man nicht über das Embryo reden, sondern über das spätere Leben eines Kindes, das in der Familie stattfindet. «Es ist schwer, für den Entscheid für oder gegen ein Kind aufgrund der PID klare Regeln zu formulieren», sagt Michael Coors. «Da wäre eine ethische Beratung der Eltern sinnvoll, die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung anbietet.»

Kinder sind keine CO2-Schleudern

Einen radikal anderen Blick aufs Kinderkriegen als Ethiker und Rechtswissenschaftler, die sich mit den Chancen und Grenzen der Reproduktionsmedizin befassen, haben die Antinatalisten, die aus ethischen Gründen dagegen sind, Kinder auf die Welt zu bringen. Moralische Antinatalisten wie etwa der Philosoph Arthur Schopenhauer argumentieren gegen das Kinderkriegen mit der Begründung, das menschliche Leben sei in erster Linie Leiden. «Deshalb sei es unzulässig, Kinder in die Welt zu setzen», sagt Philosophin Barbara Bleisch. Heute ist jedoch eine neue Form des Antinatalismus virulent: der ökologische. Seine Verfechter finden, es sei aus ökologischer Sicht verantwortungslos, Kinder auf die Welt zu stellen, weil sie eigentliche CO2-Schleudern seien. Die ominöse Zahl, die in diesem Zusammenhang kursiert, sind die 58,6 Tonnen CO2, die ein Kind im Laufe seines Lebens angeblich freisetzt.

Barbara Bleisch kann dieser Argumentation nichts abgewinnen. Für sie ist ein Reproduktionsverbot oder eine moralische Kritik am Kinderhaben ein zu grosser Eingriff in unsere Freiheit: «Wir können gegenseitig von uns erwarten, dass wir unseren Konsum einschränken, etwa indem wir weniger fliegen», argumentiert die Philosophin, «aber Kinder zu haben, ist eine existenzielle Lebensentscheidung, für die wir einander nicht kritisieren sollten mit Verweis auf ökologische Zusammenhänge.» Vor allem aber, findet sie, gehe es nicht an, dass man Kinder in erster Linie als CO2-Emittenten betrachte. «Kinder werden damit zu einem negativen Faktor in unserer Ökobilanz. Das wird ihnen nicht gerecht, denn Kinder sind ja viel mehr: Sie bereichern unser Leben und sind die Zukunft unserer Gesellschaft.» Diese dürfte den Antinatalisten allerdings egal sein, denn so Michael Coors: «Sie wollen die Menschheit abschaffen, weil diese den Planeten zerstört.»

In Deutschland zahlt die Krankenkasse

Die Fortpflanzungsmedizin sei bei uns ohnehin ein Luxus, sagt Ethiker Tobias Eichinger, den sich viele nicht leisten können. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder zumindest einen Teil davon. Juristin Andrea Büchler argumentiert in diese Richtung, wenn sie festhält: «Damit reproduktive Autonomie tatsächlich ein Recht und nicht bloss ein Privileg für einige Wohlhabende ist, müssen auch die Kosten berücksichtigt und ein gerechter Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen ermöglicht werden.»

Doch: Wer bezahlt was? In der Schweiz werden beispielsweise die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation oder Social Freezing in der Regel nicht übernommen, für eine nichtinvasive pränatale Untersuchung hingegen schon. In Deutschland zahlt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten, bei Paaren, die als unfruchtbar gelten, weil sie nach einem Jahr ungeschützten Geschlechtsverkehrs noch kinderlos sind. «Dazu müssen die Eltern allerdings verheiratet sein und dürfen bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten», sagt Ethiker Tobias Eichinger – die Frau darf höchstens 40, der Mann höchstens 50 Jahre als sein.

Ist ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit? «So zu argumentieren, wäre schwierig», sagt Eichinger, «weil sie damit pathologisiert würde.» Zutreffender sei, sie als Funktionsstörung zu betrachten. «Da würde ich sagen: Wir haben den Auftrag, diese wenn möglich zu beheben und den Menschen zu ermöglichen, Kinder zu haben.» Gleichzeitig betont Eichinger, Fortpflanzungsmedizin sollte nicht eine «Dienstleistung gegen Bezahlung» sein, die Life­style-Bedürfnisse erfüllt wie etwa Wunschkaiserschnitte.

Weiterführende Informationen

Literatur

Barbara Bleisch/Andrea Büchler: Kinder wollen. Über Autonomie und Verantwortung; Hanser Verlag 2020

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