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Institutionelle Akkreditierung

Die UZH unter der Lupe

Wie alle Schweizer Hochschulen muss sich die UZH einer institutionellen Akkreditierung unterziehen und dabei zeigen, wie sie die Qualität ihrer Leistungen sicherstellt. Dazu hat sie nun einen Selbstbeurteilungsbericht verfasst, der interessante Einblicke ins Gesamtgefüge der Universität ermöglicht.
David Werner

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Einblicke ins Gefüge der UZH: Das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der UZH hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt.

 

Wie stellt die UZH eigentlich sicher, dass die Qualität der Lehre, der Forschung und der Dienstleistungen stimmt und wo nötig verbessert wird? Der Selbstbeurteilungsbericht der UZH gibt darüber Aufschluss. Er wurde im Rahmen des Projekts «Akkreditierung 2022» unter Mitwirkung zahlreicher UZH-Angehöriger verfasst.

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) von 2015 verlangt, dass alle Schweizer Hochschulen sich einer Beurteilung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat unterziehen. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem für Lehre, Forschung und Dienstleistungen verfügen. Die UZH durchläuft erstmals eine solche institutionelle Akkreditierung.

In der ersten Phase des zweistufigen Verfahrens beurteilen sich die Hochschulen selbst. Die UZH hat diesen Teil nach rund zwei Jahren intensiver Arbeit nun abgeschlossen. Der Prozess war innerhalb der UZH breit abgestützt. Das Ergebnis liegt nun in Form eines attraktiv gestalteten, 150-seitigen Selbstbeurteilungsberichts vor, den alle UZH-Angehörigen einsehen können. In der zweiten Phase, die im März beginnt, werden sich externe Gutachterinnen und Gutachter ein Bild über das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der UZH machen, und am Ende wird der Schweizerische Akkreditierungsrat einen Entscheid fällen (siehe Kasten).

Stärken und Schwächen analysiert

Ein Porträt der UZH mit Zahlen und Fakten bildet den Auftakt des Selbstbeurteilungsberichts. Das zweite Kapitel stellt das Qualitätssystem der UZH im Überblick dar und nimmt hierzu nacheinander die Führungsprozesse, die Evaluationsstelle der UZH, das Studium und die Lehre, die Forschung und die Nachwuchsförderung, die universitären Dienstleistungen und schliesslich den universitären Betrieb unter die Lupe. Das dritte Kapitel beschreibt den Ablauf des Selbstbeurteilungsprozesses.

Das vierte Kapitel enthält die eigentliche Selbstbeurteilung: Selbstkritisch werden in diesem Teil die Stärken, Schwächen und Entwicklungsmöglichkeiten der UZH analysiert, aufgegliedert nach den Qualitätsstandards der Akkreditierungsverordnung. Zur Sprache kommen die Qualitätsentwicklungsstrategie, die Governance, Lehre, Forschung und Dienstleistungen, Ressourcen sowie interne und externe Kommunikation.

Das abschliessende fünfte Kapitel blickt in die Zukunft. Es besteht aus einem Aktionsplan für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems. Folgende Ziele der Qualitätsentwicklung werden darin unter anderem genannt:
 

  • Umsetzung der Sustainability Policy der UZH unter Einbezug aller Mitarbeitenden
  • Erhöhung des Frauenanteils auf Stufe Professur
  • Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung
  • Weitere internationale Vernetzung der UZH
  • Transparenz bei Leistungsnachweisen
  • Verbesserung der Weiterbildung im Bereich Führung
  • Intensivierung der Führungskommunikation

 

Jedem dieser Ziele werden geplante oder bereits eingeleitete Massnahmen zugeordnet.

Alle UZH-Angehörigen einbezogen

Die Erarbeitung des Selbstbeurteilungsberichts war innerhalb der UZH breit abgestützt.

Ein erster Entwurf wurde der Universitätsleitung im Juni 2020 vorgelegt. Anschliessend folgte eine gesamtuniversitäre Vernehmlassung, in deren Rahmen einerseits die Fakultäten und Stände zu konsolidierten Rückmeldungen eingeladen wurden; andererseits hatten alle Mitarbeitenden der UZH die Möglichkeit, in einem Online­Community­Review­Verfahren Anregungen für Korrekturen und Ergänzungen zu machen. Der überarbeitete Bericht wurde von der Universitätsleitung am 17. November 2020 und von der Erweiterten Universitätsleitung am 1. Dezember 2020 verabschiedet.

Rektor Michael Schaepman sagt dazu: «Die Angehörigen der UZH sind auf vielfältige Art und Weise daran beteiligt, die Qualität in Forschung, Lehre und Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern, deshalb wurden alle Mitarbeitenden und Studierenden in den Akkreditierungsprozess eingebunden. Viele haben sich intensiv und konstruktiv am Selbstbeurteilungsbericht beteiligt. Dieses Engagement ist hilfreich und wichtig für die weitere Entwicklung der UZH. Es hat schon jetzt eine Qualitätsverbesserung bewirkt. Ich möchte mich herzlich bei allen für ihre Mitwirkung bedanken.»

Eine Chance für die ganze UZH

Es war keine leichte Aufgabe, die qualitätsrelevanten Prozesse der grössten Universität der Schweiz mit ihrer Fächervielfalt und ihren sieben Fakultäten adäquat darzustellen. Hätte man lückenlose Vollständigkeit angestrebt, wäre der Bericht ausgeufert. Stattdessen erhielt das Kriterium der Übersichtlichkeit den Vorrang.

Das Ergebnis ist eine ausgewogene, gut lesbare Darstellung, die sich nicht allein an die Gutachterinnen und Gutachter richtet, sondern genauso auch an Studierende und Mitarbeitende der UZH. Der Bericht lädt dazu ein, sich ein vertieftes Bild von der Qualitätskultur an der UZH insgesamt zu machen. Er zeigt, wie die verschiedenen Qualitätsinstrumente und -prozesse der UZH zusammenwirken und erleichtert es den UZH-Angehörigen, ihre eigene Tätigkeit in diesem Kontext zu verorten.

Vize-Rektorin Gabriele Siegert, die das Projekt «Akkreditierung 2022» strategisch leitet, betont, dass sie die Akkreditierung nicht primär als eine von aussen auferlegte Pflicht betrachtet. Sie sagt: «Das Akkreditierungsverfahren bietet eine grosse Chance für die UZH, sich als Organisation zu verbessern und weiterzuentwickeln. Deshalb hat sich der Aufwand, die vielen verschiedenen Qualitätsprozesse zu durchleuchten und im Zusammenhang darzustellen, schon jetzt gelohnt.»