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«Ich verstehe die Sorgen der Mitarbeitenden»

Die Universitätsleitung hat sich nach sorgfältiger Abwägung für den Verbleib in der BVK entschieden. Prorektor Christian Schwarzenegger begründet im Interview mit UZH News diesen Entscheid.
Marita Fuchs

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Ch. Schwarzenegger
Prorektor Christian Schwarzenegger. (Bild: Frank Brüderli)

Herr Schwarzenegger, die BVK wird ihr Vorsorgereglement auf den 1. Januar 2017 ändern. Angesichts der geplanten Massnahmen sind viele Mitarbeitende an der UZH beunruhigt. Sie fürchten Rentenkürzungen. Sind diese Befürchtungen berechtigt?

Christian Schwarzenegger: Ich verstehe die Sorge der Mitarbeitenden. Die BVK wird den technischen Zinssatz auf zwei Prozent senken, das führt zu tieferen Umwandlungssätzen. Rechnet man die Abfederungsmassnahmen mit ein, werden die BVK-Versicherten im Median eine um acht Prozent tiefere Rente erhalten. Das bedeutet, dass die Hälfte der Versicherten mit einer geringeren und die andere Hälfte mit einer grösseren Senkung der zu erwartenden Rente rechnen muss.

Das ist gewiss keine gute Nachricht – aber es lässt sich leider nicht vermeiden. Immerhin wird die BVK die Sparbeiträge erhöhen, die zu 60 Prozent von der Universität getragen werden. Aber das ändert nichts daran, dass die Massnahmen der BVK schmerzhaft sind.

Wie hat die Universitätsleitung auf die Ankündigung der BVK reagiert?

Für die Universitätsleitung war klar, dass sie zusammen mit den Versicherten sehr genau hinsehen muss, welche Folgen die von der BVK beschlossenen Massnahmen haben. Die UL beschloss, zu diesem Zweck einen Personalausschuss einzusetzen. Dieser Ausschuss hat inzwischen die Massnahmen der BVK überprüft und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgegeben.

Der Personalausschuss befürwortet einen Austritt aus der BVK. Er empfiehlt, in eine Pensionskasse einzutreten, die höhere Umwandlungssätze als die BVK aufweist. Warum folgt die Universitätsleitung dieser Empfehlung nicht?

Wir haben uns im Laufe des Verfahrens mehrfach mit dem Ausschuss ausgetauscht und uns mit seiner Empfehlung intensiv auseinandergesetzt. Die Arbeit des Ausschusses war sehr wertvoll für uns, sie bildete ein wichtiges Element für unsere Abwägungen. Wir sind den Mitgliedern des Ausschusses sehr dankbar für ihren Beitrag zur Entscheidungsfindung.

Zu anderen Kassen zu wechseln wäre insofern attraktiv, als sie im Moment kleinere Beiträge und höhere Renten als die BVK versprechen. Hinsichtlich der längerfristigen Entwicklung sind wir aber zu einer anderen Einschätzung gelangt als der Ausschuss: Wir sind der Auffassung, dass die BVK nachhaltiger und solider wirtschaftet als die vom Personalausschuss BVK vorgeschlagenen Kassen. Das hat auch ein externes Gutachten bestätigt, das wir haben erstellen lassen.

Welche Prämissen setzte die Universitätsleitung bei der Beurteilung der verschiedenen Optionen?

Wir wollen erstens eine nachhaltige und sichere berufliche Vorsorge für unsere Mitarbeitenden. Die Finanzierung soll zweitens zeitnah und generationengerecht sein und drittens auf Umverteilungen verzichten. Viertens ist uns die Verankerung im Kanton Zürich sehr wichtig. Betrachtet man die Optionen unter diesen Prämissen, ist ein Verbleib bei der BVK klar vorteilhafter als ein Wechsel zu einer anderen Pensionskasse.

Warum?

Wir alle wissen, dass die BVK wegen der Vorkommnisse in der Vergangenheit in die Kritik geraten ist. Aber die BVK hat sich vor rund fünf Jahren gewandelt. Sie hat seither gut gewirtschaftet und ihre Unterdeckung weitgehend abgebaut. Dem Stand von August 2016 gemäss beträgt der Deckungsgrad 98.7 Prozent.

Die BVK verfolgt eine Anlagestrategie, die auf Beständigkeit ausgerichtet ist und entsprechend keine zu grossen Risiken in Kauf nimmt. Sie geht von realistischen Szenarien zur demografischen Entwicklung aus und strebt eine möglichst gerechte Verteilung der Lasten unter den Generationen an.

Ist das bei anderen Kassen nicht der Fall?

Die Rahmenbedingungen für die Pensionskassen sind in rasanter Veränderung begriffen. Die Lebenserwartung steigt, und wir befinden uns auf einem historischen Tiefstzinsstand. Alle Kassen müssen in dieser Situation Geld zur Finanzierung der Renten erwirtschaften, entweder über den Kapitalmarkt durch risikoreiche Anlagen, oder durch Umlagerung der Lasten von den Berufstätigen zu den Rentnern. Die BVK senkt dagegen den technischen Zinssatz. Damit fährt sie einen Kurs, der nachhaltiger und gerechter ist.

Sind alle Kassen von den sich verschlechternden ökonomischen Rahmenbedingungen gleich betroffen?

Diese skizzierten ökonomischen Rahmenbedingungen sind im Wesentlichen für alle Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz gleich. Alle Kassen werden sich anpassen müssen. Die BVK vollzieht diese Anpassung mit der Umstellung per 1. Januar 2017 in einem grossen Schritt. Private Kassen stehen dagegen erklärtermassen noch am Anfang des notwendigen Transformationsprozesses. Auch sie werden den Zinssatz senken müssen. Sie werden dies jedoch eher schrittweise tun, um die Versicherten nicht zu verschrecken.

Sie haben auch die Verankerung im Kanton als wichtigen Grundsatz erwähnt. Inwiefern spielt dies in diesem Zusammenhang eine Rolle?

Die UZH ist eine öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Im Rahmen eines Globalbudgets kann die Universität über ihre finanziellen Mittel verfügen und sich selbstständig organisieren; das stärkt die Freiheit der Forschung und der Lehre. Und doch sind wir fest im Kanton Zürich verankert. Rund 600 Millionen Schweizer Franken investieren die Zürcher Steuerzahlerinnen und -zahler in unsere Institution und garantieren damit gute und stabile Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre. Zugleich gewährleisten sie beste Bedingungen für die Studierenden. Auch die Mitarbeitenden der UZH profitieren von den sicheren kantonalen Anstellungsbedingungen. Zudem wollen wir die Solidargemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten beim Kanton nicht einfach aufkündigen.

Wird sich die UZH für bessere Bedingungen der Versicherten bei der BVK einsetzen?

Ja, wir sind in den letzten Wochen zur Auffassung gekommen, dass sich die Universitätsleitung aktiv in die Politik der BVK einbringen sollte. Wir werden zunächst folgende Ideen einbringen: Erstens sollen die Versicherten künftig zwei Optionen für die Anlagepolitik ihres Guthabens erhalten. Wer eine riskantere Anlage mit höherer Rendite bevorzugt, soll ein entsprechendes Modell wählen können. Zweitens werden wir dafür plädieren, dass die Rentenleistungen für die Versicherten bereits bei einem Deckungsgrad von unter 115 Prozent verbessert werden. Für beide Massnahmen werden wir uns mit Nachdruck einsetzen.