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Lehrdiplom für Maturitätsschulen

«Der Beitrag der Schulen ist unverzichtbar»

Die UZH und die kantonalen Maturitätsschulen spannen bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung eng zusammen. Die bewährte Kooperation wurde nun auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Hintergründe erklärt im Interview Lucien Criblez, Professor für Erziehungswissenschaft an der UZH.
David Werner
Lucien Criblez
Leitete die Projektgruppe, welche die neuen Regelungen zur Lehrdiplom-Ausbildung ausgearbeitet hat: Lucien Criblez, Professor für Historische Bildungsforschung und Steuerung des Bildungssystems an der UZH.

 

Herr Criblez, wie wird man Gymnasiallehrerin oder Gymnasiallehrer?

Lucien Criblez: Man erwirbt einen Master in einem oder zwei der Unterrichtsfächer – zum Beispiel in Mathematik oder in Geschichte. Sämtliche Maturitätsfächer ausser Sport, Musik und bildnerisches Gestalten können an der UZH studiert werden, insgesamt sind es 20 Fächer. Ergänzend zu diesem fachwissenschaftlichen Studium absolviert man das Studienprogramm «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» – eine pädagogisch-didaktische Ausbildung in einem oder zwei Schulfächern.

Wie funktioniert die Arbeitsteilung zwischen Universität und Schulen im Lehrdiplomstudium?

Die Ausbildung ist komplex organisiert. Beteiligt sind die zwanzig Fachwissenschaften aus fünf Fakultäten, das Institut für Erziehungswissenschaft sowie die Maturitätsschulen. An den Schulen finden Unterrichtspraktika statt, die Maturitätsschulen stellen zudem die betreuenden Praxislehrpersonen und den Grossteil der Dozierenden für Fachdidaktik. Zudem sind sie an der Durchführung der berufspraktischen und fachdidaktischen Prüfungen beteiligt.

Der Universitätsrat hat diese Woche rechtliche Grundlagen geschaffen, damit die  UZH mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich und den Zürcher Maturitätsschulen eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen kann. Was genau beinhalten die neuen Regelungen?

Es geht um sämtliche Aspekte der Zusammenarbeit: Die Regelungen stellen unter anderem das Mitspracherecht der Schulen bei der Auswahl der Praxislehrpersonen sicher und garantieren, dass die Schulen sowie das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt bei Fragen rund um die Gestaltung des Lehrdiplom-Curriculums einbezogen werden. Die Durchführung von Praktika sowie von berufspraktischen und fachdidaktischen Prüfungen soll in einer Vereinbarung  geregelt werden, ebenso die Auswahl von Praxislehrpersonen. Zudem wurde für jede Aufgabe, die von Schulen oder Externen wahrgenommen wird, festgelegt, wie sie zu entschädigen ist.

Was tragen die neuen Regelungen zur Qualität der Ausbildung bei?

Die Regelungen enthalten zahlreiche Bestimmungen zur Qualitätssicherung. Zum Beispiel sollen mit den Maturitätsschulen neu Entsendungsverträge für Fachdidaktik-Dozierende abgeschlossen werden, die alle sechs Jahre überprüft und erneuert werden müssen. Wir setzen zudem vermehrt Anreize für Praxislehrpersonen, sich weiterzubilden, und wir haben als Ziel festgehalten, die Laufbahnperspektiven für Fachdidaktikdozierende zu verbessern.

Warum wurde es überhaupt nötig, die Zusammenarbeit in der Lehrerinnen- und lehrerbildung zu regeln?

Im Zuge der Autonomisierung der Universität wurde die Verantwortlichkeit für die Ausbildung von Gymnasiallehrpersonen von der Bildungsdirektion auf die UZH übertragen. Das Lehrdiplomstudium schliesst deshalb heute nicht mehr mit einem Staatsdiplom ab. Die bisherigen Steuerungs- und Aufsichtsorgane, die sogenannten Diplomkommissionen, welche die Zusammenarbeit von Schulen, UZH und Bildungsdirektion geregelt hatten, wurden aufgelöst. Dadurch entstand eine Rechtslücke. Als im Herbst 2014 die Verantwortung der UZH für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Maturitätsschulen auch im Universitätsgesetz festgeschrieben wurde, ergriff die UZH die Initiative, um die in der Praxis gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen kantonalzürcherischen Maturitätsschulen, Bildungsdirektion und UZH auf eine eindeutige rechtliche Basis zu stellen. Entsprechende Regelungen mit Maturitätsschulen in benachbarten Kantonen wie St. Gallen, Thurgau oder Zug sollen folgen.

In Bern und Basel hat jeweils die Pädagogische Hochschule die Hauptverantwortung für die Ausbildung von Lehrpersonen für die Maturitätsschulen. Welchen Vorteil hat es, wenn – wie hier in Zürich – die Universität die Hauptverantwortung trägt?

Im Zürcher Modell wird dem fachwissenschaftlichen Teil der Ausbildung eine besonders grosse Bedeutung zugemessen. Wir erreichen damit, dass sich die künftigen Lehrerinnen und Lehrer besonders stark mit ihrem Fach identifizieren. Damit ist viel gewonnen, denn nur wer sich für sein eigenes Fach begeistert, wird auch einen mitreissenden Unterricht bieten können.

Sie, Herr Criblez, haben die Projektgruppe geleitet, welche die neuen Regelungen zur Lehrdiplom-Ausbildung ausgearbeitet hat. Was war dabei die Herausforderung?

Die zentrale Herausforderung bestand darin, den Schulen Möglichkeiten einzuräumen, wie sie auf die Lehrpersonenbildung Einfluss nehmen können, ohne dabei die Autonomie der UZH zu beeinträchtigen. Dieses Ziel haben wir erreicht. Lange Zeit war nicht klar, wer eigentlich eine Vereinbarung mit der UZH unterschreiben kann, weil die Maturitätsschulen im Kanton Zürich ebenfalls autonom sind. Nun wird die Vereinbarung vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt, von der Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen und von der Rektorenkonferenz der Berufsfachschulen unterzeichnet. Das ist ein Zeichen des Commitments der Schulen, an der Lehrdiplom-Ausbildung mitzuwirken.

Welche Seite hat das grössere Interesse an den Vereinbarungen zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung – die Universität oder die Schulen?

Beide Seiten haben ein vitales Interesse daran: Den Schulen ist an möglichst gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern gelegen, die Universität wiederum ist auf die Mitwirkung der Schulen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung angewiesen. Wir brauchen für unsere Lehrdiplom-Studierenden pro Jahr rund 300 bis 400 Plätze an Schulen für das grosse Praktikum und weitere hunderte Plätze für das Einführungspraktikum und die Übungslektionen – wir sind also auf viele Lehrerinnen und Lehrer angewiesen, die bereit sind, die Lehrdiplom-Studierenden zu betreuen. Es steht ganz ausser Frage: Der berufspraktische Teil der Lehrerinnen- und Lehrerbildung kann nur gemeinsam mit den Maturitätsschulen erfolgen. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen zeigt die UZH, dass sie der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung einen hohen Stellenwert beimisst und dass sie den grossen Beitrag, den die Schulen dazu leisten, sehr zu schätzen weiss.

Werden momentan im Kanton Zürich genügend Lehrerinnen und Lehrer für Maturitätsschulen ausgebildet?

Insgesamt schon – wobei sich die Lage je nach Fach unterschiedlich darstellt: In den Naturwissenschaften gibt es einen Mangel, in Deutsch und Geschichte eher Überkapazitäten. Aber der Bedarf an Lehrpersonen wird steigen. Zur Zeit kommen starke Jahrgänge ins Primarschulalter. Der Kanton Zürich richtet zur Zeit zwei neue Gymnasien ein. Seit längerem zählt der Studiengang «Lehrdiplom» konstant 200 bis 250 Abschlüsse pro Jahr. Das wird voraussichtlich nicht reichen.