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Vortragsreihe

In guter Verfassung?

In Indien, Japan und im Mittleren Osten werden Verfassungsänderungen diskutiert. Ein Thema von aktueller Brisanz, meint Rechtsprofessor Matthias Mahlmann, Mitorganisator einer neuen Vorlesungsreihe des Universitären Forschungsschwerpunktes «Asien und Europa» und der Juristischen Fakultät. Der erste Vortrag findet am 17. März statt. 
Roman Benz
Verfassungsänderung geplant: Verabschiedet sich Japan vom Prinzip der reinen Selbstverteidigungsstreitkräfte? (Bild: Wikimedia)

Verfassungen spielen in modernen Staaten eine zentrale Rolle. Sie geben den Rahmen für die Staatsorganisation vor – beispielsweise repräsentative oder Präsidialdemokratie – und legen das Verhältnis der Gewalten sowie die Prozeduren für die Gesetzgebung fest. Wichtiger Inhalt von Verfassungen sind insbesondere die Grundrechte, die den Bürgerinnen und Bürgern eines Staates zustehen.

Wie Matthias Mahlmann, Professor für Philosophie und Theorie des Rechts, Rechtssoziologie und internationales öffentliches Recht an der UZH, betont, reicht es nicht, allein den Text von Verfassungen zu betrachten. Es stellt sich nämlich die Frage, ob dahinter auch eine entsprechende Rechtsprechung steht: «Das Verständnis einer Verfassung kann sich wandeln, ohne dass der Verfassungstext geändert wurde.»

Revolutionäre Verfassungskämpfe

Dieses Spannungsverhältnis beleuchtet eine Vortragsreihe mit dem Titel «Constitutional Reform and Social Change in Asia and the Middle East: Law, Politics and Theory». Am 17. März wird Professor Chibli Mallat (University of Utah / Saint-Joseph University, Libanon) über Verfassungsentwicklungen im Mittleren und Nahen Osten berichten. In Ägypten oder Libyen beispielsweise wird der Kampf um die zukünftige Einrichtung des Staates von revolutionärer Gewalt begleitet. «Für diese Länder ist es von existentieller Bedeutung, dass eine umfassende Rechtsordnung, die ja auch eine Friedens- und Grundrechtsordnung ist, entstehen kann», betont Mahlmann. Vielerorts sehe es im Augenblick jedoch nicht danach aus.

Verfassungsmässige Beschränkung in Japan

Der Vortrag von Professor Hiroshi Nishihara von der Waseda University befasst sich am 28. April mit der Frage, warum viele Japaner einen Entwurf der anti-freiheitlichen Verfassungsrevision akzeptieren. In Japan sind insbesondere konservative Kreise daran interessiert, gewisse Teile der Verfassung zu ändern. Diese wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter Federführung der US-amerikanischen Besatzungsmacht ausgearbeitet. Die Rolle des Souveräns ging vom Kaiser auf das Volk über, zudem erhielten die Bürgerinnen und Bürger weitreichende Grundrechte. Beispielsweise garantierte die Verfassung die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf eine gewerkschaftliche Organisation der Arbeiterschaft und eine strikte Trennung von Staat und Religion.

Militärisch starkes Japan

Auch wenn all diese Änderungen von gewissen konservativen Kreisen bis heute abgelehnt werden, spielen sie in der aktuellen Verfassungsdiskussion nur eine untergeordnete Rolle, wie David Chiavacci, Professor für Sozialwissenschaftliche Japanologie an der Universität Zürich, erklärt: «Der grosse Kritikpunkt ist gegenwärtig Artikel 9, in welchem Japan auf die Kriegsführung sowie den Unterhalt von Streitkräften verzichtet.» Die US-amerikanischen Besatzer nahmen diese Bestimmung in der Absicht auf, Japan in einen demokratischen Friedensstaat zu verwandeln. Im Zuge des Kalten Krieges erfolgte mit Hilfe der USA dennoch der Aufbau sogenannter Selbstverteidigungsstreitkräfte. Im Widerspruch zur Verfassung unterhält Japan heute eine der grössten Armeen der Welt.

Dieser Widerspruch wird sich kaum lösen lassen. Einerseits hält sich der Oberste Gerichtshof traditionell zurück und überlässt die Auslegung von Artikel 9 faktisch der Regierung. Andererseits lässt sich die Verfassung nur schwer ändern, da sehr hohe Hürden eingebaut wurden, um dies zu verhindern. Beide Kammern des Parlaments müssen einer Änderung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, zudem ist in einer Volksbefragung eine einfache Mehrheit nötig. «Gerade auch wegen der Erfahrung von Hiroshima und Nagasaki steht eine Mehrheit der Bevölkerung bis heute hinter Artikel 9», urteilt Chiavacci und sieht für Premierminister Shinzō Abes Bemühungen für eine Verfassungsrevision wenig Aussichten auf Erfolg.

Soziale Ungleichheit in Indien

Über die Situation in Indien spricht am 7. Mai Professor Arun Thiruvengadamvon der National University of Singapore. Dabei wird es um die Frage gehen, welche Wirkung die Verfassung auf eine von extremer Ungleichheit geprägte Gesellschaft ausüben kann. Es sei interessant zu beobachten, wie die Rechtsprechung beispielsweise mit der grossen Armut gewisser Bevölkerungskreise umgeht, sagt Matthias Mahlmann. «Die ökonomischen und sozialen Probleme Indiens lassen sich nicht durch eine Verfassung oder einen Gerichtshof lösen.» Hingegen sei es eine spannende Frage, welchen Beitrag die Verfassung und die Rechtsprechung dazu leisten könnten.

Recht unter bürgerkriegsähnlichen Bedingungen

Auch wenn die Referenten zur Situation in konkreten Ländern und Regionen sprechen werden, eignen sich die ausgewählten Beispiele für die Diskussion grundsätzlicher Fragen. Im Falle des Nahen und Mittleren Ostens werden die Möglichkeiten sichtbar, die das Recht unter bürgerkriegsähnlichen und revolutionären Bedingungen bietet. Und das Beispiel Indiens erscheint als Laboratorium für die Frage, welche Rolle das Recht im Umgang mit enormen sozialen Ungleichheiten spielen kann. Da sich die Vortragsreihe den Problemen aus sozial-, kultur- und rechtswissenschaftlichen Perspektive nähert, ist sie nicht nur für Juristinnen und Juristen interessant.