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BVK Stiftungsratswahl

«Die Arbeitnehmenden sollen nicht zu kurz kommen»

Thomas Gächter will sein juristisches Fachwissen in den Stiftungsrat einbringen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken.
David Werner

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Experte: Thomas Gächter, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht an der UZH.

Als Thomas Gächter sich am Anfang seiner akademischen Karriere auf das Sozialversicherungsrecht spezialisierte, war dieses Feld wissenschaftlich noch nahezu unbeackert. Die Wahl war unkonventionell, aber sie erwies sich als richtig: «Kaum ein anderer Rechtsbereich», sagt Gächter, «hat sich seither so dynamisch entwickelt wie die Altersvorsorge. Seit rund sieben Jahren jagt hier eine Reform die nächste.»

Eines der Ergebnisse dieser Reformwelle ist die Verselbständigung der BVK. Für Gächter ist es höchste Zeit für diesen Schritt: «Wenn er schon früher unternommen worden wäre, hätten sich die Versicherten besser gegen die Zugriffe des Arbeitgebers auf die Kasse wehren können.»

Tauziehen zu erwarten

Sollte er in den Stiftungsrat gewählt werden, will Gächter sein Expertenwissen ausdrücklich den Arbeitnehmenden zugute kommen lassen. Arbeitnehmende und Arbeitgeber hätten zwar ein gemeinsames Interesse an einer gesunden, verlässlichen und attraktiven Pensionskasse. In der konkreten Frage, wie stark die beiden Seiten belastet werden sollen, sei jedoch ein Tauziehen zu erwarten.

Der Rechtsprofessor, dessen Kandidatur von der Gewerkschaft VPOD unterstützt wird, ist sich bewusst, dass er im Stiftungsrat eine andere Perspektive wird vertreten müssen als die, welche er als Wissenschaftler einzunehmen gewohnt ist. «Als Professor beschreibe ich die Systeme aus neutraler Sicht, im Stiftungsrat bin ich Partei. An diesen Rollenwechsel werde ich mich im Falle einer Wahl erst noch gewöhnen müssen, schliesslich bin ich kein in der Wolle gefärbter Gewerkschafter.»

Gute Pensionskasse als Trumpf

Als Beispiele für konkrete Ziele, die er verfolgen möchte, nennt Gächter eine möglichst kostenneutrale Verbesserung der bisher klar unterdotierten BVK-Verwaltung. Weiter findet er es wichtig, die universitätstypischen Beschäftigungsmodelle – relativ hohe Lohnklassen und eher tiefe Beschäftigungsgrade – in den BVK-Reglementen möglichst adäquat abzubilden. Zudem steht er für flexible Rücktritts- und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Alter von 60 bis 70 Jahren ein.

Für die Universität, sagt Gächter, sei eine attraktive Pensionskasse besonders wichtig, da sie als öffentlich-rechtliche Institution bei den Löhnen nicht mit der Privatwirtschaft mithalten könne. Hinsichtlich der Pensionskassenleistungen habe sie bisher aber punkten können. Dieser Vorsprung sei in jüngster Zeit jedoch geschrumpft. Mittelfristig müsse er wieder ausgebaut werden. «Ansonsten wird es für die Universität schwieriger, gutes Personal zu finden und längerfristig zu binden.»

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