Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Netzneutralität

Demokratie fürs Netz

Im Netz sind alle gleich. Oder etwa nicht? Das Verlangsamen oder gar Blockieren von Datenflüssen ist heute gang und gäbe und stellt die Netzneutralität in Frage. Die Forderung nach rechtlichen Regelungen wird lauter. An einer Podiumsveranstaltung an der UZH wurde darüber diskutiert. 
Marita Fuchs
Expertengremium zum Thema Netzneutralität: Philipp Metzger, Nick Brambring, Balthasar Glättli, Bernd Kleinsteuber, Rolf H. Weber (v.l.n.r.).

Das Europa-Institut der Universität Zürich packte am vergangen Donnerstag mit der Veranstaltung «Netzneutralität – wer hat Vorfahrt auf dem Datenhighway?» ein aktuelles Thema an. Ausgewiesene Experten waren zur Diskussion geladen. Der Hintergrund: In vielen Ländern wird über Regulierungs- und Kontrollmöglichkeiten im Internet nachgedacht. Demgegenüber steht das Prinzip der Netzneutralität. Im Dezember steht das Thema sogar bei den Vereinten Nationen auf dem Programm.

Bisher funktioniert der Internetverkehr bemerkenswert egalitär. Für den Versand werden Daten in viele verschiedene Daten-Pakete aufgeteilt und erst am Bestimmungsort wieder zusammengesetzt. Das Netz behandelt dabei alle Pakete gleich – unabhängig vom Inhalt des Senders oder Empfängers: Ein YouTube-Video hat gegenüber einer E-Mail keine Vorfahrt. Das bedeutet Neutralität im Netz.

Netzbetreiber suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten

Heute möchten jedoch viele Netzbetreiber und Provider dieses Prinzip umgehen und ihren Kunden oder Website-Betreibern gegen Geld einen schnelleren Datenfluss im Netz verkaufen.

Die Netzbetreiber argumentieren damit, dass sie für die Infrastruktur des Netzes verantwortlich seien. Glasfaserkabel und neuere technische Entwicklungen kosten. Um die stetig zunehmenden technischen Anforderungen finanzieren zu können und der massiven Zunahme der Datenmengen gerecht zu werden, möchten sie entsprechend bezahlt werden.

Wer grosse Datenmengen schnell befördern will, so ihr Argument, soll höhere Gebühren zahlen. Im Klartext: YouTube-Filme könnten demnächst wohl nur gegen Bares ruckelfrei übertragen werden.

Häufig wird jedoch heute schon die Netzneutralität umgangen. Ein Beispiel: Ein Internetprovider möchte seine eigene Online-Videothek seinen Kunden schmackhaft machen. Dazu blockiert oder bremst er alternative Angebote aus dem Netz – nur seine Filme kommen schnell durch die Leitung –, schliesslich entscheidet sich der Kunde für die Videothek des Providers. Fatal ist, dass Kunden dieses Geschäftsgebaren häufig nicht durchschauen und die Gründe der lahmen Netzverbindung in überlasteten Leitungen oder anderswo vermuten. 

Niederländer preschen vor

Um diesem Dilemma Herr zu werden, haben die Niederlande einem Gesetz zur Sicherung der Netzneutralität zugestimmt. Damit prescht das Land vor, sagte Simon Schlauri in seinem Einführungsreferat. Der Privatdozent an der Universität Zürich verfasste kürzlich eine Studie zum Thema Netzneutralität. Im Gesetz der Niederländer werde festgelegt, dass Netzanbieter den Datenverkehr ihrer Nutzer nicht beeinflussen dürfen.

Verfasste kürzlich eine Studie zur Netzneutralität: Simon Schlauri, Privatdozent an der UZH.

Überzeugte Aktivisten fordern deshalb auch eine gesetzliche Garantie der Netzneutralität für die Schweiz. Zu ihnen gehört auch Nationalrat Balthasar Glättli von der Grünen Partei des Kantons Zürich. Auf dem Podium beklagte er die nicht existierende Debatte um die Netzneutralität in der Schweiz. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, rechtliche Weichen zu stellen, damit der Zugang zum Netz für alle gewährleistet bleibe.

Forderung nach Transparenz

Philipp Metzger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation relativierte die Forderung nach einem Gesetz. In der Schweiz sei die Netzneutralität in der Regel gewährleistest. Trotzdem müsse man die neuen Entwicklungen beobachten. So sei die Internationale Fernmeldeunion (ITU) – die zu den Vereinten Nationen gehört – dabei, auf Regierungsebene neue internationale Vorschriften zur Telekommunikation zu verhandeln.

Verschiedene Länder wollen das nutzen, um mehr Einfluss auf das Netz und seine Infrastruktur zu bekommen, und verschiedene Konzerne versuchen, sich neue Geldquellen zu sichern. Für die Schweiz sei es wichtig, dass Internet-Firmen ihr Verhalten punkto Netzneutralität transparent halten würden, meinte Metzger.

Dem stimmte auch Bernd Kleinsteuber, Vice President, upc cablecom GmbH, zu. Er stehe voll und ganz hinter dem Prinzip der Netzneutralität. Firmen sollten ihre Angebote und Reglementierungen jedoch deutlich machen. So sei zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von cablecom vermerkt, dass zwischen 16 und 24 Uhr bei Gefährdung eines störungsfreien Internetbetriebs punktuell die maximale Geschwindigkeit des Datenverkehrs reduziert werden könne.

Nick Brambring, CEO der Firma Zattoo, die Fernsehprogramme auf dem Internet zur Verfügung stellt, zeigte sich davon überzeugt, dass in der Schweiz die Netzneutralität nicht unterminiert werde. Die Neutralität des Landes spiegle sich im Netz wieder.

Kreativität im Netz könnte leiden

Rolf Weber, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, verwies auf die jetzige rechtliche Situation in der Schweiz. Das Wettbewerbsrecht hätte schärfere Zähne als früher. Er würde eher einer Kartellrechtsrevision das Wort reden als einer neuen Gesetzgebung zur Netzneutralität. Ausserdem werde die Wettbewerbskommission eingreifen, wenn es zu Missbräuchen käme.  

Die Gefahr einer Regulierung bestehe auch darin, führte Simon Schlauri aus, dass die Innovationskraft des Netzes leiden könnte. Heute sei schnell ein neues Produkt ins Internet gestellt. Das sei nicht teuer, der Innovationswert zuweilen sehr gross. Er nannte als Beispiel die Software «Doodle», eine Termindatenbank. Ein Ingenieur hat Doodle in kurzer Zeit programmiert, weil er sich geärgert hat, dass es so schwierig war, einen gemeinsamen Termin für eine Verabredung mit vielen Leuten zu finden. Doodle hatte einen durchschlagen Erfolg.

Solche Innovationen würden in Zukunft, wenn die Provider mehr Macht im Netz bekommen, kaum mehr so viel Erfolg haben, warnte Schlauri. Er wies darauf hin, dass eine mögliche Gesetzgebung mehrere Interessen abwägen müsse: die der Endkunden, der Provider und der Netzwerkbetreiber – und das aus gesamtwirtschaftlicher Sicht.

Weiterführende Informationen