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Gastprofessur für Jüdische Studien

Wider die Politik des Vergessens

In Frankreich sei es schwierig geworden, über die Shoa zu sprechen und zu lehren, sagt die französische Philosophin Myriam Bienenstock an einem Vortrag an der Universität Zürich. Sie plädiert für die Erinnerung als eine staatsbürgerliche Pflicht. Ab Februar 2010 tritt Bienenstock die Sigi-Feigel-Gastprofessur an.
Roland Gysin
Myriam Bienenstock: Im Zentrum steht die Deutungshoheit über die «Erinnerung».

Der französische Philosoph Paul Ricoeur starb 2005 im Alter von 92 Jahren. 2000 erschien sein Buch «Mémoire, Histoire, Oublie», deutsch «Gedächnis, Geschichte, Vergessen» (2004).

Brisant: Obwohl Ricoeur nie in die Ecke der rechten Geschichtsrevisionisten gehört hat, machten und machen sich diese Ricoeurs philosophische Überlegungen zur Zeit und zur Geschichte zu eigen. Mit dem Ziel, sie gesellschaftpolitisch fruchtbar zu machen für die «Debatte um den richtigen Umgang mit der Vergangenheit» in Frankreich. Sprich: Die Tilgung der Erinnerung an die Shoa, die Vernichtung von sechs Millionen Juden.

Myriam Bienenstock, Professorin für jüdische Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts an der Université François Rabelais in Tours/Frankreich, machte diese Debatte und Ricoeurs Buch zum Thema eines Vortrages am Religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Zürich mit dem Titel: «Gibt es eine Pflicht zur Erinnerung?».

Der Vortrag war quasi eine Vorpremiere für ihre Sigi-Feigel-Gastprofessur für Jüdische Studien. Ab Februar 2010 wird sie an der Universität Zürich ein Semester lang über das Thema «Erinnerung» lehren und forschen.

Erinnerungen an den deutschen Historikerstreit

Dass Paul Ricoeur auch im Dunstkreis rechter Geschichts-Apologeten rezipiert wird, hängt nicht zuletzt mit der zumindest zweideutigen Botschaft seines Buches zusammen. Was ihn für Geschichtsrevisionisten attraktiv macht, ist die Aufforderung, über «das Gedächtnis und das Gedenken das Vergessen und Vergeben» nicht ausser Acht zu lassen.

Bienenstock machte zwar klar, dass Ricoeur selbst nie ein Anhänger postmoderner Theorien war, die Geschichte und Gedächtnis vollständig der Sphäre der Einbildungskraft zuschlagen wollen. Geschichtliche Tatsachen – wie die Shoa – zu leugnen, war beileibe nicht Ricoeurs Ding. Und bei weitem auch nicht jeder, der sich Ricoeur beruft, ist ein Holocaust-Leugner. So einfach ist es nicht.

Dennoch: Viele Formulierungen Ricoeurs erinnern an den Historikerstreit ab Mitte der 1980er Jahre jenseits des Rheins oder an die Rede von Martin Walser bei der Verleihung des deutschen Buchpreises 1998 über die «Vergangenheit, die nicht vergehen will».

Wenige Jahre später (2002) schreibt Ricoeur von einer «Tyrannei des Gedächtnisses», die abzulehnen sei. Gleichzeitg verstanden als eine Auforderung an den Berufsstand der Historiker, sein Handwerk nicht zu vernachlässigen. Sie sollen die Geschichte interpretierend verständlich machen. Jenseits von Zwängen zur absoluten Wahrheit.

Unwillen spürbar, die Erinnerung aufrecht zu erhalten

Es sei besonders dieser letzte Punkt, wie Bienenstock ausführt, der Ricoeur für Geschichtsrevisionisten rechter Couleur attraktiv mache. Im Zentrum steht die Deutungshoheit über die «Erinnerung». Genauer: über die Frage, ob es eine «mémoire de devoir» gibt, eine «Pflicht zur Erinnerung» und falls ja, wie diese aussieht.

Bienenstock konstatiert gerade in den letzen Jahren einen zunehmenden Unwillen, die Erinnerung aufrecht zu erhalten. In Frankreich sei dieser Trend unterfüttert durch akademische Überlegungen über die «Gebrechlichkeit historischer Urteile». Darüber, dass «grosse Gewissheiten im Verlauf der Zeit zu blossen Wahrscheinlichkeiten verkommen, und die Erinnerung daran nichts ändert».

Kurz: «Ein Zuviel an Erinnerung ist zuviel.» Bis hin zu extremistischen Formen eigentlicher Gedächnisverunglimpfungen, etwa durch den Ex-Schauspieler und heute hauptberuflichen Front National-Politagitator «Dieudonné». Die Erinnerung, das Gedenken an den Holocaust sei eine «pornographie mémorielle», eine Gedächnispornographie.

Eine moralische Verpflichtung reicht nicht

«Es ist schwierig geworden in Frankreich über die Shoa zu sprechen und es ist schwierig geworden, darüber zu lehren», bilanziert Bienenstock.

Um so resoluter spricht sie sich gegen das Vergessen aus. Ein «glücklichmachendes Vergessen», kurz angebunden «an den Pflock des Augenblicks», wie es Friedrich Nietzsche im zweiten Stück der «Unzeitgemässen Betrachtungen» unter dem Titel «Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben» postuliert, lehnt Bienenstock ab.

Doch was dann? Mit welcher Art von Verpflichtung ist die «Pflicht zur Erinnerung» verbunden? Ist es eine religiöse, eine moralische oder ein politische Verpflichtung?, fragt Bienenstock. Die Antwort ist eindeutig: Eine rein moralische Verpflichtung basierend auf dem kantschen kategorischen Imperativ sei unzureichend.

Nicht mehr Pflicht, sonden «Schuld des Erinnerns»

Schon näher an den Kern der Sache komme, wer sich an der Religion, genauer an der Bibel orientiere. Bienenstock verweist dabei auf den französischen Mittelalterhistoriker Jacques Le Goff, der die Pflicht zur Erinnerung explizit aus dem Katholizismus ableitet. Nämlich aus der Abfolge von Eingeständnis, Beichte, Verzeihung und Reue.

Doch wirkungsmächtig, so Bienenstock, ist die Erinnerungspflicht nur dann, wenn sie als eine «politische Pflicht» daherkommt, «une devoir politique par excellence». Auch wenn sie nicht für alle Länder gleich ausgestaltet ist, so gelte sie doch ausnahmslos für alle und für jeden.

Und um diese politisch verstandene Erinnerungspflicht («devoir de mémoire») vom moralischen Belast zu entschlacken, der ihr vor allem in der deutschen Sprache anhaftet, schlägt Bienenstock auch gleich eine neue Übersetzung vor: Nicht mehr von Pflicht, sondern von der «Schuld des Erinnerns» oder der «Notwendigkeit des Erinnerns» soll die Rede sein.