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Volkswirtschaft

Soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt

Wenn Gesetze, die den Wohlfahrtsstaat betreffen, geändert werden - wie wirkt sich das auf die Arbeitsmarktfähigkeit der Betroffenen aus? Der Volkswirtschaftler Jean-Philippe Wüllrich untersucht die Frage in Bezug auf die berufliche Integration von Behinderten, die berufliche Sicherheit von Müttern und Vätern und von Arbeitslosen. Die Dissertation wird vom Forschungskredit der UZH unterstützt.
Brigitte Blöchlinger

Keine Angst vor grossen Datenmengen und ein Flair für aktuelle Forschungsfragen: Volkswirtschaftler Jean-Philippe Wüllrich vom Institut für Empirische Wirtschaftsforschung.

Jean-Philippe Wüllrich, Volkswirtschaftler und Assistent von Prof. Josef Zweimüller am Institut für Empirische Wirtschaftsforschung, hat für seine «Paper-Dissertation» drei aktuelle Forschungsthemen ausgewählt, die alle für einen funktionierenden Wohlfahrtsstaat relevant sind: die Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt, die Auswirkungen von Familienpolitik auf die Berufschancen junger Mütter und Väter und die Auswirkungen verschärfter Arbeitslosenversicherung. Gemeinsam ist den drei Themenbereichen, dass sie sich mit den Auswirkungen von Gesetzesänderungen auf die Arbeitsmarktfähigkeit der Betroffenen beschäftigen.

Obwohl Wüllrich sich in seiner Dissertation auf Daten der österreichischen Sozialversicherungsanstalt stützt, möchte er zu Erkenntnissen gelangen, die auch für andere europäische Länder relevant sind. Das ist ihm mit seinem ersten, mittlerweile abgeschlossenen Paper bereits gelungen: Das niederländische Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, das eine Gesetzesänderung zur Beschäftigung von Behinderten plant, interessierte sich für Wüllrichs Analyse.

Arbeitsplatzquoten für Behinderte

Im ersten Paper befasste sich Wüllrich mit den Auswirkungen der gesetzlichen Bemühung, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In einem Drittel der OECD-Länder – zum Beispiel in Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich – werden Firmen per Gesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz von Behinderten anzustellen.

In Österreich müssen seit dem Ende des Ersten Weltkriegs ein bestimmter Prozentsatz einer Firmenbelegschaft Behinderte sein. Derzeit sind es 4 Prozent. Das bedeutet, dass österreichische Firmen mit mehr als 24 Angestellten eine behinderte Person beschäftigen müssen. Wer gegen das Gesetz verstösst, zahlt eine Ausgleichstaxe von 200 Euro pro Monat und pro nicht eingestellten Behinderten.

Wüllrich untersuchte, ob Firmen tatsächlich auf die angedrohten Bussen reagierten – und stellte fest, dass sie es taten. Viele Firmen stellten Behinderte an. Das hatte jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die gesamte Beschäftigungsrate von Behinderten, denn es wurden nur wenige neue Stellen für Behinderte geschaffen. Weshalb? Behinderte wechselten häufig von Firmen, die keine Behindertenquote erfüllen mussten, zu Firmen, die eine solche zu erfüllen hatten. Damit wurde das Ziel des Gesetzes, dass mehr Behindertenstellen geschaffen werden, nur teilweise erfüllt, schliesst Wüllrich in seiner Studie.

Riskant langer Elternschaftsurlaub

Die Paper zwei und drei von Wüllrich, die er in den kommenden zwei Jahren verfassen wird und für die er vom Forschungskredit der UZH unterstützt wird, beschäftigen sich mit den Auswirkungen des Elternschaftsurlaubs und der Arbeitslosenversicherung auf die Erwerbssicherheit in Österreich. In beiden Bereichen wurden in den letzten Jahren diverse Gesetze revidiert.

Bei der Arbeitslosenversicherung wurde bis auf ein paar Ausnahmen tendenziell die Generosität reduziert, während sie beim Elternschaftsurlaub erhöht wurde. Österreich ist nicht das einzige Land, das so versucht, Gegensteuer zum anhaltenden Geburtenrückgang und zur steigenden Arbeitslosenrate zu geben. Nicht immer werden die Gesetzesänderungen jedoch den gewünschten Effekt haben, vermutet Wüllrich.

Garantierter Arbeitsplatz – für wie lange?

Wenden wir uns als erstes dem Elternschaftsurlaub zu. In Österreich haben frischgebackene Eltern seit dem Jahr 2000 Anspruch auf dreissig Monate Elternschaftsurlaub. Seit 2002 erhalten sie einen Fixbetrag von umgerechnet 600 Franken pro Monat und können auch Teilzeit weiterarbeiten. Mit diesen Regelungen soll den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert werden.

Doch wie beeinflusst der lange Elternschaftsurlaub den Arbeitserfolg der Mütter? Wenn eine Mutter zweieinhalb Jahre der Arbeit fern bleibt, wird sich ihre Reintegration unter Umständen schwierig gestalten, nimmt Wüllrich an. Rechtlich gesehen, hat sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz in derselben Firma. Kehrt sie zurück, geniesst sie noch einige Monate Beschäftigungsschutz. Sobald der abgelaufen ist, kann die Mutter entlassen werden. Oder ihr wird eine tiefere Entlöhnung angeboten.

Wie oft das der Fall ist, dazu gibt es noch kaum Forschung. Wüllrich versucht, die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und -stabilität junger Mütter zu quantifizieren. Dadurch lassen sich Aussagen gewinnen, wie lange die Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub beschäftigt bleiben und wie sich ihr Lohn entwickelt.

Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit

Auch die Arbeitslosenversicherung ist in vielen Ländern grossen gesetzlichen Veränderungen unterworfen – womit wir beim dritten Paper von Wüllrichs Dissertation angelangt wären. Tendenziell werden die Bezugsberechtigung, -höhe und -dauer in den meisten Ländern eingeschränkt: Immer weniger Arbeitslose dürfen immer weniger lange stempeln und erhalten immer weniger Arbeitslosengeld. Diese drei Parameter Bezugsberechtigung, -höhe und -dauer fasst man unter dem Begriff «Generosität» zusammen.

Die bisherige Forschung in der Wirtschaftswissenschaft hat vor allem auf diese Generosität der Arbeitslosenversicherung fokussiert und untersucht, welchen Einfluss diese auf die Dauer der Arbeitslosigkeit hat.

Wüllrich vermutet nun: Je restriktiver eine Arbeitslosenversicherung ist, desto schneller müssen die Arbeitslosen eine neue Stelle annehmen; unter Umständen entspricht die neue Stelle (auch lohnmässig) jedoch nicht ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten und wird kurz darauf wieder aufgegeben, was zu einer tiefen Beschäftigungsstabilität führt. So ist es möglich, dass Länder, die die Generosität senken, Arbeitslose schneller in den Arbeitsmarkt reintegrieren, allerdings nicht nachhaltig, sondern nur für kurze Zeit, und die Betroffenen danach erneut arbeitslos werden.