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Prozess um die Zwillingstürme

SwissRe gehört zu den Hauptversicherern des 2001 zerstörten World Trade Centers in New York. An der Universität Zürich gaben Verwaltungsratspräsident Peter Forstmoser und Chefjurist Markus Diethelm Einblick in den Prozess um die Höhe der Versicherungsdeckung.
Theo von Däniken

Eigentlich scheint die Frage einfach: Soll die Zerstörung des World Trade Center durch Terroristen am 11. September 2001 versicherungstechnisch als ein Schadensfall behandelt werden oder als zwei Schadensfälle? Die Lösung dieser Frage jedoch führte zu einem mehrjährigen Rechtsstreit zwischen den Versicherungen und dem Pächter des World Trade Center, Larry Silverstein.

«Ground Zero» im September 2007: Ist die Zerstörung des World Trade Center ein Schadensfall oder zwei Schadensfälle? Für SwissRe ging es bei dieser Frage um hunderte von Millionen Dollar.

«Es war der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Versicherungsindustrie», erklärte Markus Diethlem, Group Chief Legal Officer des Schweizer Rückversicherungskonzerns SwissRe. Diethelm und SwissRe-Verwaltungsratspräsident Peter Forstmoser, Professor für Privat-, Handels- und Kapitalmarktrecht an der Universität Zürich, gaben am Dienstag Abend an einer Veranstaltung der Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Einblick in den – für SwissRe erfolgreich verlaufenen – Prozess um die Zwillingstürme.

Jenseits der Vorstellungskraft

Wie alle anderen sei auch die SwissRe von den Terroranschlägen am 11. September völlig überrascht worden, sagte Forstmoser. SwissRe war als Rückversicherer mit einer Niederlassung in Manhattan gleich in doppelter Weise gefordert: Erstens ging es darum, herauszufinden, ob eigene Mitarbeitende in New York von der Katastrophe betroffen waren. Dies war glücklicherweise nicht der Fall.

Gleichzeitig musste SwissRe abklären, in welchem Ausmass das Unternehmen finanziell in der Pflicht war. Denn SwissRe gehörte zu den rund 20 Versicherungen, die im Juni 2001 die Deckung für das World Trade Center übernommen hatten. Mit knapp einem Viertel der damals vereinbarten maximalen Deckungssumme von 3,5 Milliarden Dollar übernahm SwissRe den grössten Anteil aller Versicherer.

Wie sehr die Anschläge vom 11. September jede Vorstellung sprengten, zeigt das Worst-Case-Szenario, das SwissRe – immerhin eines der weltweit führenden Unternehmen bei der Abschätzung von Risiken – beim Vertragsabschluss im Juni annahm. «Wir gingen zwar tatsächlich von einem Flugzeugunglück aus», erklärte Forstmoser. Allerdings stellten sie sich als schlimmstmöglichen Fall vor, dass ein Kleinflugzeug in einen der Türme prallen würde. Geschätztes Schadensbild: Totalschaden an vier Stockwerken, plus Wasserschaden in weiteren sechs Stockwerken.

«Totale Zerstörung von vier Stockwerken als worst case»: Peter Forstmoser, Verwaltungsratspräsident von SwissRe.

Vertrag am 11. September noch nicht finalisiert

Durch den Prozess um die Zwillingstürme habe SwissRe aber nicht in erster Linie Lehren zum Risikomanagement gezogen, sondern eher zur so genannten Vertrags-Genauigkeit, führte Diethelm aus. Denn zum Zeitpunkt der Anschläge war der definitive Versicherungsvertrag noch nicht vorhanden. Die Versicherung beruhte auf Vorverträgen. Deshalb lautete die zentrale Frage, um die sich SwissRe und der Pächter Silverstein vor Gericht stritten, ob für die Versicherungsdeckung die so genannte «WilProp-Form» zur Anwendung kommt oder nicht.

Die «WilProp-Form» besagt, dass eine zusammenhängende Reihe von ähnlichen Ereignissen als ein einzelnes Schadensereignis aufgefasst wird. Normalerweise wirkt sich das zu Gunsten des Versicherungsnehmers aus, da in einem solchen Fall der Selbstbehalt nur einmal anfällt. Nach Ansicht von SwissRe waren die Verträge unter der «WilProp-Form» ausgestellt worden. Die Anschläge wären in diesem Fall nur als ein Schadensfall anzusehen und SwissRe müsste höchstens die im Juni vereinbarte Summe von knapp 900 Millionen Dollar bezahlen.

Welle der Opposition

Für Silverstein handelte es sich jedoch um zwei einzelne Ereignisse. SwissRe wäre in diesem Fall verpflichtet gewesen, die doppelte Summe zu decken. Um die Frage zu klären, strengte SwissRe von sich aus ein Gerichtsverfahren an. In der emotional aufgeladenen Stimmung nach dem 11. September machte sich das Unternehmen damit nicht beliebt. Denn schliesslich ging es bei dem umstrittenen Geld um Mittel für den Wiederaufbau. «Die Welle der Opposition, die uns entgegenschlug, war phänomenal», erinnert sich Diethelm.

SwissRe musste deshalb von Anfang an nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene um Verständnis für ihre Auslegung kämpfen. Die Strategie dazu umschrieb Diethelm folgendermassen: «Halte diejenigen, die dich hassen, von denen fern, die noch unentschlossen sind.»

Zeugen der Gegenseite

Da in den Verhandlungen über die Versicherung nie von etwas anderem als der «WilProp-Form» die Rede gewesen sei, habe sich die Hoffnung der Gegenseite auf ein erst nach dem 11. September erstelltes Formular eines anderen beteiligten Versicherers gestützt, so Diethelm. Dieses liess offen, was unter einem Schadensereignis zu verstehen sei. Die Versicherungsnehmer wollten dieses Formular nun für alle beteiligten Versicherungen gültig erklären. Für SwissRe sei es deshalb im Prozess darum gegangen aufzuzeigen, dass sie nie in irgendeiner Form ihr Einverständnis zu einer solchen Lösung signalisiert hatten.

Handschriftliche Notizen als zentrale Beweisstücke: Markus Diethelm, Group Chief Legal Officer von SwissRe stützte sich vor allem auf die Zeugen der Gegenseite.

Ihre Sicht der Dinge habe SwissRe im Prozess vor allem durch die Zeugen der Gegenseite bestätigen lassen. Dabei stützten sich die Anwälte von SwissRe zum Beispiel auf handschriftliche Notizen von Silversteins Versicherungsmanager nach dem 11. September, die zeigten, dass dieser davon ausging, dass die «WilProp-Form» zur Anwendung komme. Die Strategie war am Ende erfolgreich, die Geschworenen gaben SwissRe Recht und auch die zweite Instanz bestätigte das Urteil einstimmig.

Hohe Prozesskosten

Der Prozess kostete SwissRe 40 bis 60 Millionen Dollar, wie Diethelm sagte. Silverstein soll gemäss Schätzungen mehrere hundert Millionen Dollar für Anwaltshonorare aufgewendet haben. Das Ganze wäre auch billiger zu haben gewesen, bemerkte Diethelm lakonisch: «Hätten wir auf den Vorverträgen überall 'WilProp' drauf geschrieben, hätten wir uns den Prozess sparen können.»

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