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Gedanken in der «Röhre»

Bildgebende Verfahren erlauben uns immer genauere Einblicke ins Gehirn. Das Collegium Helveticum widmete sich an einem Diskussionsforum der Frage, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
Adrian Ritter

Eigentlich war er bereits zum Tode verurteilt. Mit der Hilfe von Sponsoren gelang es dem Angeklagten in Kalifornien aber, seinen Anwälten den Kauf eines Magnetresonanz-Tomographen (MRI) zu ermöglichen. Er hoffte darauf, mit Bildern aus seinem Gehirn seine Unschuld beweisen zu können. Der Kauf eines solchen Gerätes stellte für die Anwälte kein Problem dar, führte Professor Gerd Folkers, Leiter des Collegium Helveticum, das Beispiel weiter. Schliesslich habe sich die Firma «No lie MRI» (Keine Lüge – MRI) darauf spezialisiert, solche Geräte an Anwaltsfirmen zu verkaufen.

Verräterische Gedächtnisspuren

Aber ermöglicht die moderne Hirnforschung tatsächlich den Blick in die Gedanken und Gefühle? «Ganz abwegig ist das Beispiel nicht», meinte Professor Lutz Jäncke, Neuropsychologe an der Universität Zürich, am Mittwochabend an der ETH Hönggerberg. Die Fortschritte der Hirnforschung seien grösser, als man bisweilen wahrhaben wolle, so Jäncke: «Ob beispielsweise die Aussage «Ich habe diese Person noch nie gesehen» tatsächlich stimmt, lasse sich mit bildgebenden Methoden tatsächlich überprüfen – eine «Gedächtnisspur wäre im Gehirn nachweisbar.»

Übertreiben dürfe man es allerdings nicht mit den Erwartungen und Interpretationen, so Jäncke. Noch fehle nämliche eine kohärente Gehirntheorie, die bei untersuchten Phänomenen auch zuverlässig Frage von Ursache und Wirkung erklären könne.

Diskutierten Chancen und Risiken der bildgebenden Verfahren: Beat Meier, August Schubiger, Lutz Jäncke und Brigitte Tag. (v.l.n.r.)

Aktive Areale

Grundsätzlich zeigten bildgebende Verfahren nämlich nicht etwa Gedanken, sondern «aktive Areale im Gehirn», erläuterte Prof. Beat Meier, Professor für physikalische Chemie an der ETH Zürich.

So genannte «bildgebende Verfahren» erlauben Einblicke in den Aufbau und die Funktionsweise des Gehirns.

Ein ehemaliger ETH-Student hatte 1945 in Kalifornien den Grundstein dazu gelegt. Er entdeckte, dass der Wasserstoff-Kern ein kleiner Magnet ist. Die Entwicklung von bildgebenden Verfahren wie MRI oder Positronenemissions-Tomographie (PET) war zunächst nicht als medizinische Verfahren konzipiert, sondern schlicht naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Fortschritte waren allerdings so beachtlich, dass die neuen Methoden «seit etwa 20 Jahren sehr realistische Bilder liefern», so Meier. Zeigen lässt sich damit inzwischen nicht nur die Anatomie des Gehirns, sondern auch physiologische Vorgänge, also die Funktionalität unseres Denkzentrums.

Präzisere Blicke

Dass dies mit Gedanken-Lesen gleichzusetzen sei, bezweifelte aber auch Professor August Schubiger, der das Zentrum für Radiopharmazie von ETH Zürich, Paul Scherrer Institut und Universitätsspital Zürich leitet. «Die heutigen Möglichkeiten erlauben es aber, immer präziser zu sehen, was im Gehirn geschieht» veranschaulichte Schubiger mit Beispielen. So zeigte er Bilder, welche die Wirkung von Ecstasy auf das Gehirn zeigen oder den Unterschied zwischen den aktiven Arealen von depressiven und nicht-depressiven Menschen sichtbar machen. Nicht zuletzt was psychische Erkrankungen anbelangt, erhofft sich Schubiger dank bildgebender Verfahren in Zukunft weitere Erkenntnisse für die Diagnose und Therapie.

Hirnbilder stossen auf reges Interesse. Noch aber fehle eine kohärente Gehirntheorie, die zuverlässig Ursache und Wirkung kläre, meint Lutz Jäncke.

Aufgeklärte Einwilligung nötig

Dass bildgebende Verfahren in der Medizin auch ethische und rechtliche Fragen aufwerfen, darauf wies Brigitte Tag hin, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Solche Fragen betreffen etwa die aufgeklärte Einwilligung des Patienten beim Einsatz von bildgebenden Verfahren zur Diagnose von Krankheiten oder eine allfällige Belastung des Körpers durch die Strahlung gewisser Verfahren. Antworten im Zusammenhang mit medizinischer Forschung werde das im Entwurf vorliegende eidgenössische Humanforschungsgesetz bringen.

Auswirkungen auf das Recht

Für die Rechtswissenschaft werfen die bildgebenden Verfahren aber auch Fragen sehr grundsätzlicher Natur auf: Sind kriminelle Neigungen im Gehirn feststellbar? Hat der Mensch einen freien Willen oder nicht - und was bedeutet das für die Schuldfähigkeit? «Die bisherige Rechtsordnung geht von der Willensfreiheit aus. Falls die Neurowissenschaften dies widerlegen würden, müssten wir ein neues Rechtssystem entwickeln.

Für die Rechtswissenschaft relevante Antworten können die bildgebenden Verfahren vielleicht auch bei den umstrittenen Kriterien für die Feststellung des Hirntodes liefern. Brigitte Tag ist deshalb überzeugt: «Wir sollten offen bleiben für diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wir hätten früher auch nicht geglaubt, dass die Genanalyse eines Tages für das Rechtswesen so wichtig und hilfreich sein wird.» Gleichzeitig dürfe die Faszination für die Hirnbilder aber nicht zu einer «Beliebigkeit des Menschen und der Werte führen».