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Menschenrechte vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geniesst ein hohes Ansehen. Welche Wirkung seine Urteile haben, untersucht ein Forschungsprojekt unter der Leitung von Prof. Helen Keller.
Roman Benz

Beliebt und überlastet: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) in Strassburg.

Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg droht der Kollaps. Seit der Gründung im Jahr 1959 setzt sich die Institution für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Europa ein. Gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entscheidet der Gerichtshof bei einer entsprechenden Beschwerde, ob ein Signatarstaat gegen die 1950 formulierten Grundsätze respektive gegen ratifizierte Zusatzprotokolle verstossen hat.

Obwohl die Strassburger Richterinnen und Richter keine nationalen Urteile aufheben, sondern nur eine Verletzung der Menschenrechte feststellen und einen Staat zu Schadenersatz verpflichten können, geniesst Der Gerichtshof höchstes Ansehen. Eine Folge davon sind über 40 000 Beschwerden pro Jahr, was für den Gerichtshof eine ständige Arbeitsüberlastung bedeutet. Einerseits ist es in Westeuropa immer üblicher geworden, Rechtsfälle nach Strassburg weiterzuziehen.

Andererseits wenden sich gerade Menschen aus den neuen Mitgliedstaaten des Europarates – den ehemals kommunistisch regierten Ländern Mittel- und Osteuropas – an den Gerichtshof, da sie dem einheimischen Justizwesen oftmals nur wenig Vertrauen entgegenbringen.

Europäische Länder im Vergleich

Unter der Federführung von Helen Keller, Professorin für Öffentliches Recht, Europa und Völkerrecht an der Universität Zürich, setzt sich ein internationales Forschungsprojekt mit der Rezeption der EMRK in ausgesuchten europäischen Ländern auseinander. Die zehn Länderberichterstatterinnen und -berichterstatter beschäftigen sich mit je zwei Staaten, so dass bereits in den Teilstudien ländervergleichend gearbeitet wird. Abschliessend erstellt dann die Projektleitung eine Gesamtschau der Forschungsresultate. Im Oktober fand in Zürich ein Kongress statt, an dem die Rohfassungen der Studien zusammen mit Menschenrechtsexpertinnen und -experten aus ganz Europa diskutiert wurden.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens interessieren neben den juristischen Auswirkungen der Konvention auf Verfassung und Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten besonders die Reaktionen der politischen Eliten, der öffentlichen Verwaltungen und der Justizbehörden auf unliebsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Werden Massnahmen sofort in die Wege geleitet, um weitere Konventionsverletzungen zu verhindern? Oder reagieren die Staaten gereizt auf eine Verurteilung durch Strassburg? Wird die Umsetzung eines Urteils gar willentlich verschleppt?

Verheerendes Signal

Damit auch die politischen Gegebenheiten die nötige Aufmerksamkeit erhalten, beteiligen sich am Projekt sowohl Juristinnen und Juristen als auch Politologinnen und Politologen. Nicht nur Staaten mit einer prekären Menschenrechtslage stellen Urteile des Gerichtshofs in Frage. Das deutsche Bundesverfassungsgericht befand 2004, dass Strassburger Entscheidungen für Deutschland nicht automatisch bindend seien. Für Helen Keller bedeutet diese Haltung ein verheerendes Signal für Länder, in denen gravierende Menschenrechts- verletzungen an der Tagesordnung sind. Die Autorität des Gerichtshofs sollte von Staaten mit einem hohen Menschenrechtsstandard nicht aus Empfindlichkeiten gegenüber Strassburg untergraben werden.

Verbesserungen möglich

Eine zentrale Massnahme, um die Überlastung des Gerichtshofs zu vermindern, sieht Helen Keller in der Stärkung des Justizwesens und der Menschenrechte in den einzelnen Ländern. Gerade in den Staaten Mittel- und Osteuropas seien die Konvention und besonders die Rechtsprechungspraxis des Gerichtshofs oftmals unbekannt. Bereits jetzt habe das Forschungsprojekt gezeigt, dass sich mit der Übersetzung wichtiger Urteile in die Landessprachen, mit deren gezielten Verbreitung auch bei erstinstanzlichen Gerichten sowie mit einer geeigneten Ausbildung an den Universitäten die Menschenrechtslage in Europa deutlich verbessern liesse.

Das Forschungsprojekt «The Reception of the ECHR in Europe» dauert noch bis Sommer 2008.