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Politik erwartet klare Antworten von der Forschung

Ende November jährt sich die Moratoriumsabstimmung zum Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen. Interessenvertreter für und gegen die Grüne Gentechnik trafen sich letzten Freitag, um darüber zu diskutieren, was bis zum Ende des Moratoriums zu tun sei. Hansjörg Walter, Präsident des Bauernverbandes, forderte die Wissenschaftler auf, Antworten zu liefern. Dies kann sie aber nur, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind.
Beatrice Huber

Am 27. November 2005 stimmten die Schweizer Stimmbrechtigten dem Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Schweiz deutlich zu. Anlässlich dieses Jahrestags lud das Plant Science Center der ETH Zürich und der Universitäten Zürich und Basel zu seiner zweiten Fachtagung. Unter den Fachreferenten und Teilnehmern der Podiumsdiskussionen waren neben Forschern aus der Industrie und von Hochschulen auch Juristen, Behördenvertreter und Politiker.

Hansjörg Walter (Mitte), Präsident des Schweizer Bauernverbands, will von der Forschung Antworten darauf, ob die Koexistenz verschiedener Anbaumethoden mit und ohne GVO-Pflanzen möglich sei.

Im Einführungsreferat gab Kurt Baltensperger, der im Stab des ETH-Rats im Bereich Wissenschaft tätig ist, einen Überblick über Forschungserfolge, die in den vergangenen zwölf Monaten gemacht wurden, wie einer Amylose-freien Kartoffel für Industriestärke, aber auch über Flops, wie den Spuren von nicht zugelassenem GVO-Reis, die Anfang September in der Schweiz in Reisimporten gefunden wurden. Kurt Baltensperger sprach kurz das Nationale Forschungsprogramm 59 an, das dann Thema des letzten Tagungsblocks am Nachmittag war, und von dem viel erwartet wird. Aus Sicht des ETH-Rats, so Baltensperger, liegt der Schlüssel für eine erfolgreiche Debatte zur Grünen Gentechnik darin, Sicherheits- von Koexistenzfragen zu trennen. Die erstgenannten kann die Naturwissenschaft beantworten, für die zweitgenannten muss die Gesellschaft die Antworten geben.

GVO-Pflanzen der neuen Generation vor der Bewilligung

Die Industrie, an der Tagung durch die BASF und die Syngenta vertreten, berichtete im ersten Tagungsblock über GVO-Pflanzen der neuen Generation, welche die Landwirtschaft effizienter und die Ernährung verbessern sollen, aber auch über solche, die als Basis für neue Materialien und alternative Energie dienen können. So erwähnte Joachim Wünn von der BASF Kartoffeln, denen Forscher seiner Firma als Massnahme gegen Kraut- und Knollenfäule die Pilzresistenz von Wildkartoffeln eingebaut haben. Diese Kartoffeln wurden im Feld bereits erfolgreich getestet und könnten, so Wünn, bereits nächstes Jahr auf den Markt kommen.

Wilhem Gruissem, Professor für Pflanzenbiotechnologie an der ETH Zürich, wies noch auf ein weiteres attraktives Anwendungsgebiet für GVO-Pflanzen hin: die Herstellung von Medikamenten. Klinische Antikörper, die bei der Behandlung von diversen Krankheiten bereits überzeugende Erfolge zeigten, könnten in Pflanzen für rund 10 USD pro Gramm produziert werden im Vergleich zur Herstellung in menschlichen Zellen (wie heute noch üblich) mit einem Preis von rund 1000 USD pro Gramm. Dass Medikamente aus GVO-Pflanzen sehr bald schon Realität werden könnten, zeigte Gruissem an Beispielen. Menschliches Insulin hergestellt in Färberdisteln befindet sich in vorklinischen Studien, Impfstoffe gegen Karies hergestellt in Tabak bereits in klinischen Studien. Als Überleitung zur ersten Podiumsdiskussion stellte Gruissem die Frage, ob solche Pflanzen nicht eine neue Wertschöpfungsquelle für die Schweizer Landwirtschaft sein könnte? Dies wollte Hansjörg Walter, SVP-Nationalrat und Präsident des Schweizer Bauernverbands, weder explizit bejahen noch verneinen. Die Schweizer Bauern seien offen. Sie müssten sich jedoch nach den Bedürfnissen des Markts und der Akzeptanz durch die Konsumentinnen und Konsumenten richten.

An der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen scheiden sich die Geister: Abbau der pollendichten Zelte in Lindau-Eschikon, wo die ETH Zürich im Jahre 2004 versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anbaute.

Uneinigkeit über Koexistenz

Der zweite Block widmete sich der Frage, ob die Koexistenz verschiedener Anbaumethoden, vor allem mit und ohne GVO-Pflanzen, möglich sei. Olivier Sanvido von der Agroscope bzw. Bernadette Oehen und Christian Schlatter vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) berichteten jeweils über die Studien ihrer Institutionen und den unterschiedlichen Fazits der Studien. So ist aus Sicht von Agroscope die Koexistenz möglich und aus Sicht des FiBL nicht. Die beiden Studien basieren jedoch auf unterschiedlichen Annahmen. Agroscope bezog sich auf den Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung von GVO-Produkten, wie ihn der Gesetzgeber festgelegt hat, der Biologische Landbau zielt auf einen Wert von 0,1 Prozent.

In der anschliessenden Diskussion wurde Hansjörg Walter danach gefragt, wie er mit diesen unterschiedlichen Annahmen umgehe. Als Landwirt brauche er klare Anbauvorschriften, antwortete Hansjörg Walter. Man habe nun rund drei Jahre Zeit, um sich zu einigen. Bis zum Ende des Moratoriums müsse die Koexistenzverordnung stehen. Solche klaren Aussagen von der Forschung zu verlangen, verkenne aber die Realität der Forschung, wandte Olivier Sanvido ein. Forschung basiere immer auf Annahmen und im Falle der Schwellenwerte müssten diese der Gesellschaft bzw. der Politik vorgegeben werden. Dem pflichtete Wilhelm Gruissem bei, versicherte aber auch: «Dass die Forschung in drei bis vier Jahren Resultate für die politische Entscheidungsfindung liefern muss, ist der Forschung klar.»

NFP 59 – Weg zur Einigung

Grosse Hoffnung wird von Seiten Politik auf das Nationale Forschungsprojekt «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) gesetzt. Der erste Entwurf zu einer Koexistenzverordnung ist momentan in Revision. Die Resultate aus dem NFP 59 werden, so Jacques Morel vom Bundesamt für Landwirtschaft, in die Koexistenzverordnung einfliessen. Allerdings gibt es ein Zeitproblem. Die ersten Projekte des NFP 59 starten frühestens Mitte 2007 und dauern bis 2011, während die Koexistenzverordnung auf das Ende des Moratoriums am 27. November 2010 in Kraft treten soll. Es werden also nur Zwischenresultate in die Koexistenzverordnung einfliessen können.

Dirk Dobbelaere von der Universität Bern und Thomas Bernauer von der ETH Zürich berichteten an der Tagung über den Stand des NFP 59. Von den 92 eingereichten Projektskizzen (18 davon von der ETH Zürich und 13 von der Universität Zürich) konnten rund 30 Prozent berücksichtigt werden und die betroffenen Forscher werden in diesen Tagen aufgefordert, einen vollständigen Projektantrag einzureichen. Das Programm sehe gut aus. Dazu Thomas Bernauer: «Die wichtigsten Fragen sind von den ausgewählten Projektskizzen abgedeckt.» Auch Freisetzungsversuche werden erwartet. Zur Frage, wie Attacken auf solche Versuchsfelder, wie dies beim Versuch von Christof Sautter geschehen war, verhindert werden könnten, nannte Dirk Dobbelaere die Stichworte Transparenz und Kommunikation. «Christof Sautter hat hier gute Vorarbeit geleistet.»

Christof Sautter war nicht nur der Versuchsleiter des besagten Freisetzungsversuchs, sondern auch Mitorganisator der Tagung. Er zeigte sich zufrieden über die Tagung. «Die Leute reden anständig miteinander», so Sauter. Und der Dialog geht weiter. Nächstes Jahr will das Plant Science Center zur dritten Fachtagung einladen.