Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Zentrum für Informations- und Kommunikationsrecht (ZIK)

Die Informations - Gesellschaft aus rechtlicher Sicht

Das Zentrum für Informations- und Kommunikationsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich hat am 5. Dezember 2003 sein fünfjähriges Bestehen sowie vier neue Bücher seiner inzwischen 25 Bänden umfassende Publikationsreihe gefeiert.
Roland Unternährer

Gruppenfoto (von links): Rolf Auf der Maur, Rolf H. Weber (ZIK), Thomas Hoeren, Mathis Berger, Werner Stocker

Einführende Bemerkungen zum feierlichen Anlass hielt vor rund hundert Gästen Professor Weber zum Begriff der Informationsgesellschaft, ihren internationalen und schweizerischen Rechtsquellen sowie den neuesten Anwendungsfeldern. Als Gastredner hielt anschliessend Professor Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster einen Festvortrag zum Thema «Vision und Realität des Rechts in der Informationsgesellschaft». Professor Hoeren gilt - zumindest im deutschsprachigen Raum - als Pionier im Bereich des Internet-Rechts.

Juristisch erfundener Sachverhalt

Seine Ausführungen liessen erkennen, dass das geltende Recht mit Bezug auf die sich ständig verändernde Informationsgesellschaft eine Reihe von Unzulänglichkeiten aufweist. Nur schon die in Deutschland vorherrschende Idee der Kodifizierung des Informationsrechts bezeichnete Hoeren als grundsätzlich problematisch. Das deutsche Gesetz über die digitale Signatur qualifizierte er gar als «Totgeburt», weil jedenfalls in der konsumentenbezogenen E-Commerce-Praxis offensichtlich kein Bedürfnis nach einem akkreditierten Informationsaustausch bestehe. Weiter hätten die Juristen in der europäischen Richtlinie zum Schutz von Software es fertiggebracht, einen mit Daten-Dekompilierungsverfahren zusammenhängenden Sachverhalt rechtlich zu erfassen, den es technisch gar nicht gebe. Ein nicht zu übersehendes Problem sei schliesslich auch in der Ubiquität der Informationen beziehungsweise in der Globalität der Informationsgesellschaft zu erblicken: Die zuverlässigsten europäischen Datenschutzgesetze würden wirkungslos bleiben, solange die USA zur Durchsetzung der europäischen Standards nicht Hand böten.

Geltende Rechtsordnungen versagen

Die staatliche Gerichtsbarkeit habe zudem in anderen Bereichen, vor allem der Zuteilung und Verwaltung von domain names, kaum mehr eine Bedeutung, weil sich die Parteien einem besonderen Schiedsverfahren unterwerfen. Angesichts des Versagens der geltenden Rechtsordnungen helfen sich, so Hoeren weiter, viele Rechteinhaber selber, indem sie ihre Informationen mittels Digital Rights Management (DRM)individuell schützen. Diese Entwicklung sei allerdings äusserst kritisch zu beobachten, weil ein ungezügeltes DRM die Gefahr mit sich bringe, dass das Grundrecht auf freien Informationszugang über Gebühr eingeschränkt würde. Hoeren plädierte denn auch für eine vernünftige Ausbalancierung derunterschiedlichen Interessen am freien Informationsfluss und an Positionen der Ausschliesslichkeit, die vom immaterialgüterrechtlichen Denken herrühren. Die Schweiz, die sich in der komfortablen Situation befinde, gesetzgeberisch neutral und unabhängig zu sein, solle ihre Position so lange wie möglich verteidigen, um aus den europäischen Fehlern zu lernen.

Zeitgemässe Themen und neue rechtliche Aspekte

Wie sein Vorredner beglückwünschte im Rahmen der nachfolgenden Buchpräsentation auch Werner Stocker von der Schulthess Juristischen Medien AG das ZIK zu seinem 5-Jahres-Jubiläum. Dabei betonte er die ausserordentliche Leistung Professor Webers, innerhalb von fünf Jahren die Publikation von 25 ZIK-Bänden ermöglicht zu haben. Überdies wies er darauf hin, dass es dem ZIK immer wieder gelinge, aktuelle und zeitgemässe Themen aufzugreifen und über neue rechtliche Aspekte der Information Society zu berichten. Zumindest die Titel der letzten vier Bände - die beim anschliessenden Aperitiv erstmals angeschaut werden konnten -, bestätigten Stockers anerkennende Worte: «IT-Outsourcing», «Rechtsfragen rund um Suchmaschinen, «Schweizerisches Filmrecht» und «Towards a Legal Framework for the Information Society».