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Wenn geistig behinderte Menschen Eltern werden

«Elternschaft von Menschen mit einer geistigen Behinderung» lautet der Titel einer Fachtagung, die am Samstag, 27. September am Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich stattfindet. Erstmals wird in der Schweiz auf breiter Basis über dieses noch immer umstrittene Thema diskutiert. Organisiert hat diesen Anlass die Sonderpädagogik-Studentin Miriam Staudenmaier.
David Werner

Miriam Staudenmaier, Sonderpädagogik-Studentin befasst sich in ihrer Lizentiatsarbeit mit der Elternschaft von geistig Behinderten.

hasize>Unipublic: Frau Staudenmaier, was ist das Ziel dieser Tagung?hasize>

Miriam Staudenmaier: Zunächst soll überhaupt einmal eine Diskussion in Gang gebracht werden über Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. Dieses Thema ist in der Schweiz selbst in Fachkreisen noch immer stark tabuisiert. Es wird ein Austausch stattfinden über die verschiedenen Möglichkeiten zur Betreuung und Unterstützung von Eltern mit einer geistigen Behinderung. Vielleicht gelingt es an dieser Tagung auch, längerfristig den Informationsaustausch und die Vernetzung unter Betroffenen und Fachpersonen zu befördern. Im Vergleich zu Deutschland oder Grossbritannien fehlt in der Schweiz ein solches Netzwerk noch.

hasize>Wie wird in der Fachwelt die Frage beurteilt, ob geistig Behinderte überhaupt Kinder haben dürfen?hasize>

Menschen mit geistiger Behinderung sollen weniger bevormundet und stärker zur Selbstbestimmung angeleitet werden - dahin geht die Tendenz in der Sonderpädagogik. Das betrifft auch Sexualität und Kinderwünsche. Man war lange Zeit der Meinung, geistig behinderte Menschen seien grundsätzlich nicht in der Lage, elterliche Aufgaben zu übernehmen, setzte auf Sterilisation, Abtreibung und Fremdplatzierung. Sexualität wurde in Heimen meist schlichtweg unterbunden. Der Prozess des Umdenkens begann erst Ende der 80er Jahre. Heute gibt es bereits viele Wohnheime, welche Leitlinien zur Sexualität entwickelt haben. Auch sexualpädogische Workshops sind keine Seltenheit mehr.

hasize>Sind geistig Behinderte als Eltern ihren Erziehungsaufgaben gewachsen?hasize>

Eine Betreuung und Begleitung ist wohl in jedem Fall nötig, sie wird je nach Form der Behinderung lockerer oder intensiver ausfallen. Eine geistige Behinderung schliesst aber nicht aus, dass jemand seine Elternfunktionen ausfüllen könnte, mindestens einen Teil davon. Auch geistig Behinderte können einem Kind Liebe und Zuwendung schenken, Vernachlässigung der Kinder kommt nicht häufiger vor als bei Nichtbehinderten, und das Risiko, dass bei einer Geburt ein ebenfalls behindertes Kind zur Welt kommt, liegt nur wenig höher als beim Durchschnitt der Gesamtbevökerung. Vorturteile, die das Gegenteil besagen, wird Frau Professor Ursula Pixa-Kettner aus Bremen im Hauptreferat der Tagung widerlegen.

hasize>Gibt es typische Probleme, die sich bei der Erziehung der Kinder durch ihre geistig behinderten Eltern stellen?hasize>

Nein. Die Probleme variieren je nach Art der Behinderung und je nach Betreuungssituation. Unangemessenes Erziehungsverhalten, Analphabetismus, Armut, Partnerkonflikte - das kann alles zum Problem werden. Aber solche Probleme gibt es bei Nichtbehinderten auch, und denen verbietet man deswegen nicht, Kinder zu bekommen. Der Schutz der Kinder muss dabei selbstverständlich immer gewährleistet sein.

hasize>Sie schreiben im Moment eine Lizentiats-Arbeit zur Elternschaft geistig behinderter Menschen. Wie sind sie auf dieses Thema gekommen?hasize>

Ich arbeite teilzeitlich in einem Wohnheim für geistig behinderte Erwachsene und bin dort verschiedentlich mit den Themen Sexualität und Kinderwunsch konfrontiert worden. Ausserdem reizt es mich, über eine Thema zu schreiben, über das es erst sehr wenige Forschungsarbeiten gibt.

hasize>Sie haben im Rahmen Ihrer Forschungen mehrere Interviews mit geistig behinderten Eltern und ihren Betreuern geführt. Was für Situationen haben Sie vorgefunden?hasize>

Sehr unterschiedliche. Ich habe zum Beispiel ein Paar interviewt, das zusammen mit einem dreijährigen Kind in einer eigenen kleinen Wohnung innerhalb eines Heims lebt. Das Kind wird teilzeitlich von einer Tagesmutter betreut. Eine ganz andere Situation fand ich in einem Mutter-Kind-Heim vor, wo Kinder und Mütter in getrennten Häusern leben und sich stundenweise sehen können. Wieder anders sieht es in einer heilpädagogischen Lebensgemeinschaft auf einem Bauernhof aus, wo sechs Menschen mit geistiger Behinderung zusammen wohnen, darunter eine Frau mit Kind. Ich habe überall sehr gute Betreuungsverhältnisse vorgefunden.

hasize>Wie könnte Ihrer Meinung nach die Betreuung von geistig behinderten Eltern noch verbessert werden?hasize>

Bisher hängt die Betreuung von besonders engagierten Einzelpersonen ab, die immer noch sehr stark auf sich selbst gestellt sind. Deshalb wäre die Gründung einer Koordinations- und Beratungsstelle zu begrüssen. So könnten verschiedene Erfahrungen gebündelt und ausgetauscht werden.