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Stiftungsratswahlen BVK

Gerechtigkeit für alle Generationen

Thorsten Hens setzt sich dafür ein, dass neu erwirtschaftete Renditen der BVK gerecht auf die einzelnen Jahrgänge verteilt werden, um so Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Im Interview mit UZH-News erklärt er, warum das eine gute Lösung ist.
Interview: Marita Fuchs

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Thorsten Hens, UZH-Professor für Finanzmarktökonomie am Institut für Banking und Finance, bewirbt sich als BVK-Stiftungsrat. (Bild: zVg)

 

Herr Hens, warum wollen Sie Stiftungsrat werden?

Aus eigenem Interesse (lacht). Ich bin ja auch betroffen. Auch mein Geld ist bei der BVK versichert. Ich bin als Berater der Pensionskasse der Stadt und der Vita-Sammelstiftung tätig, die heute viel besser dastehen als die BVK. Ich denke, es wäre gut, wenn ich meine Energie und mein Fachwissen nun in den Dienst der BVK stellen könnte.

Was hat die Pensionskasse der Stadt Zürich besser gemacht?

Zum einen gab es keine Skandale, wie bei der BVK mit Herrn Gloor. Zum anderen hat die Stadt die städtische Pensionskasse bei der Umstellung ins Kapitaldeckungsverfahren mit einer Geldspritze unterstützt, so startete sie mit 140 Prozent Deckungsgrad. Der Kanton dagegen hat 1985 bei der Umstellung der BVK auf das Kapitaldeckungsverfahren die Arbeitgeberbeiträge nicht vollumfänglich gezahlt, damit fing das Problem schon an.

Herr Gloor hat das Kapital falsch angelegt und die Versicherten betrogen. Wie gross schätzen Sie den Verlust ein?

Ich war damals im Fall Gloor Gutachter bei der parlamentarischen Untersuchungskommission. Ich kenne dadurch die Kasse sehr gut. Finanziell betrug der Schaden «nur» eine halbe Milliarde – aber die Reputation hat nachhaltig gelitten. Den Skandal um Herrn Gloor hat man meiner Meinung nach nicht optimal gemeistert. Den Kanton und die amtierenden Kantonsräte hätte man damals stärker zur Verantwortung ziehen müssen. Es fehlte auch der Sachverstand im Stiftungsrat der BVK, der das hätte durchsetzen müssen.

Sachverstand sollte durch einen Stiftungsrat gegeben sein.

Im Stiftungsrat waren damals und sind auch heute Laien vertreten. Das ist kein Problem, solange man Experten beizieht. Falsch ist es jedoch, allein mit Laienwissen an die Sache heranzugehen. Herr Gloor hat zum Beispiel damals eine Wahrsagerin beschäftigt, sie sollte die Aktienkurse voraussagen. Seitdem Herr Schönbächler die BVK führt, ist sie zum Glück viel professioneller geworden.

In der städtischen Pensionskasse dagegen wurde der Anlagenbereich damals schon von einer ausgewiesenen Bankenexpertin geführt. Der Anlagenbereich war auch personell viel grösser als bei der BVK. Man muss sich also nicht wundern, wenn die städtischen Angestellten immer noch besser dastehen als wir.

Welche persönlichen Stärken könnten Sie im Falle einer Wahl in den Stiftungsrat einbringen?

Aufgrund meines Wissens als Professor in Finanzökonomie und meiner langjährigen beraterischen Erfahrung weiss ich, wie man eine Pensionskasse und einen professionellen Anlageausschuss führt. Bei der Sozialversicherungsproblematik weiss ich, welche der Fachleute auf dem Schweizer Markt vertrauenswürdig sind. Da würde ich den Sachverstand von externen Expertinnen und Experten beiziehen.

Wie viel Einfluss könnten Sie als einzelner Stiftungsrat in dem achtzehnköpfigen Gremium geltend machen?

Viele der zur Wahl stehenden Stiftungsräte sind gewerkschaftlich organisiert und an ihre Gewerkschaft gebunden. Das heisst aber noch lange nicht, dass sie auch den nötigen Sachverstand mitbringen. Wie gross mein Einfluss sein könnte, hängt davon ab, wie hoch die Bereitschaft im Gesamtgremium ist, Sachwissen walten zu lassen. Ich würde versuchen, überzeugende Argumente gegen die gewerkschaftliche Doktrin ins Feld zu führen.

Sie werden auch unterstützt, und zwar von der Vereinigung Personalverbände des Kantons (VPV).

Der VPV, der weniger doktrinär als der VPOD ist, unterstützt mich, ich bin aber nicht Mitglied des VPV.

Was wollen Sie für die Universitätsangehörigen erreichen?

Die Teilzeitarbeitenden müsste man stärker fördern, das gilt für Frauen wie für Männer. Konkret heisst das, dass man den Koordinationsabzug (siehe unten*) abschaffen sollte.

Punkto mangelnder Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit würde ich vorschlagen, dass man die Regelungen bei der BVK insofern ändert, dass alles veröffentlicht werden kann, ausser das, was vom Gesetz her vertraulich bleiben muss. So hätte man zum Beispiel die Höhe der Abfederungsmassnahmen durchaus öffentlich diskutieren können – aber nicht das Gehalt von Herrn Schönbächler.

Mir geht es auch darum, die doch nicht so ganz einfache Materie den Versicherten verständlich zu machen. Komplizierte Sachverhalte einfach zu erklären ist ja auch mein Beruf als Hochschulprofessor.

Wo liegt dringender Handlungsbedarf bei der BVK?

Die BVK musste Umstellungen machen, hat das aber wie fast alle Pensionskassen viel zu spät getan. Bisher hat sie jedes Jahr 450 Millionen von uns aktiven Versicherten an die Rentnerinnen und Rentner übertragen. Wenn man weitergemacht hätte, wären daraus bald 800 Millionen geworden. Man hätte die BVK an die Wand gefahren. Wir wären alle in der Auffangeinrichtung gelandet. Als sich dieses Szenario ankündigte, hätten die Verantwortlichen bei der BVK rechtzeitig reagieren müssen, dann wäre unser Geld nicht an diejenigen gegangen, die jetzt schon pensioniert sind.

Die BVK musste also die Notbremse ziehen und gegen die Unterdeckung vorgehen. Weil der Kanton zu wenig Abfederungsmassnahmen zahlte, ist nun eine Generationenungerechtigkeit entstanden.

Was kann man jetzt tun?

Man muss dem Kanton und den Arbeitgebern klar machen, dass sie noch eine Bringschuld haben. Wenn man aber die Umstellungen nun wieder rückgängig machen würde, wie es zum Beispiel der VPOD fordert, wird weiterhin die ältere Generation auf Kosten der jüngeren leben.

Gibt es Licht am Horizont?

Im letzten Jahr erwirtschaftete die BVK mehr als 5 Prozent Rendite – ein gutes Zeichen. Jetzt muss man die Generationenrechnung machen und schauen, wer zu viel bekommen hat und wer zu wenig. Dann muss man Renditen über  5 Prozent so ausschütten, dass sich die nun entstandene Ungerechtigkeit über die Zeit wieder ausgleicht und jedes Jahr die Anlagerendite aufteilen, so dass Höhen und Tiefen abgeschliffenen werden. Das ist mein Konzept, um Gerechtigkeit zu schaffen.

Wie stehen Sie zu flexiblen Rücktritts- und Weiterbeschäftigungsangeboten im Alter von 60 bis 70 Jahren an der UZH?

Ich bin für flexible Altersgrenzen von Professoren, Mittelbau und dem administrativ-technischem Personal. Es muss aber finanziell fair geregelt sein. Warum soll man jemanden, der noch arbeiten will, aufs Abstellgleis schicken, wenn man sowieso zu wenig Geld für die Rente hat?

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*Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Lohn bei der zweiten Säule (Pensionskasse) versichert ist, indem er vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Daraus entsteht der «versicherte», bzw. «koordinierte» Lohn. Der Koordinationsabzug beträgt zurzeit (Stand 2017) CHF 24‘675.

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