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BVK

Personalausschuss nimmt seine Arbeit auf

Die von der Pensionskasse BVK auf Jahresbeginn 2017 geplanten Anpassungen im Vorsorgereglement geben zu Reden. An der UZH sind inzwischen die fünf Mitglieder des «Personalausschuss Anschlussvertrag BVK» gewählt worden. Sie sollen seitens der Arbeitnehmerschaft die Massnahmen der BVK prüfen.
Marita Fuchs

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Alt und jung
Alt und jung: Vorsorgeguthaben müssen wegen der steigenden Lebenserwartung länger reichen.

Das anhaltend tiefe Zinsniveau und die gestiegene Lebenserwartung haben einen grossen Einfluss auf das finanzielle Gleichgewicht einer Pensionskasse. Der Stiftungsrat der BVK hat deshalb im Sommer 2015 beschlossen, zur langfristigen finanziellen Sicherung der Renten die versicherungstechnischen Grundlagen anzupassen.

Die BVK beruft sich dabei auf handfeste Zahlen: So stieg gemäss Bundesamt für Statistik die Lebenserwartung seit 1981 von 72,4 auf 81 Jahre für Männer und von 79,2 auf 85,2 Jahre für Frauen an. Hinzu kommt, dass der Altersdurchschnitt der 6'323 Beschäftigten der UZH relativ hoch ist. Er betrug im Jahr 2015 bei den Professorinnen und Professoren 49.4, beim Mittelbau 34 und beim administrativen und technischen Personal 43.3 Jahre. In wenigen Jahren werden somit relativ viele Personen Bezüger von Kassengeldern werden. Eine Tatsache, die für die Pensionskasse eine Rolle spielt.

Hinzu kommt, dass sich aufgrund der Zinskonditionen für Sparkonti und Hypothekarkredite die Rendite auf Kapital in den letzten zehn Jahren stark vermindert hat. Die Rendite auf die zehnjährigen Schweizer Bundesanleihen – ein regelmässig von Pensionskassen zitierter Benchmark für die Zinsentwicklung – zeigte im Jahr 2015 erstmalig eine negative Verzinsung.

Vor- und Nachteile abwägen

Die von der Pensionskasse BVK auf Jahresbeginn 2017 geplanten Anpassungen im Vorsorgereglement bringen für die Universität als Arbeitgeberin und die knapp 4'500 BVK-Versicherten der Universität Zürich einschneidende Änderungen mit sich. Mit der Senkung des technischen Zinssatzes von 3.25 auf 2 Prozent und der Reduktion der Umwandlungssätze (Glossar siehe unten) soll die Umverteilung von Aktivversicherten zu den Rentenbezügerinnen und -bezügern gestoppt werden.

Dies führt aber auch dazu, dass die voraussichtlichen Altersrenten – gemäss Modellrechnungen der BVK – um durchschnittlich acht Prozent sinken. Zur Sicherstellung von adäquaten Renten werden zudem die Sparbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht. Das würde für die Arbeitnehmenden den Vorteil mit sich bringen, dass das individuelle Sparguthaben schneller ansteigt. Seitdem die BVK im Juli 2015 die Kürzungen bekannt gegeben hat, wurden sie diskutiert.

Massnahmen eingehend prüfen

Die Universitätsleitung hat nun den «Personalausschuss Anschlussvertrag BVK» eingesetzt. Er soll seitens der Arbeitnehmerschaft die Massnahmen der BVK eingehend prüfen. Die Mitglieder des Ausschusses stehen jetzt fest: Als Delegierter der Professorenschaft  wurde Thorsten Hens, Professor für Finanzmarktökonomie, gewählt. Delegierte des Mittelbaus sind Endre Laczko, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Functional Genomics Center Zurich, und Titularprofessor Alexander Mathis, Abteilungsleiter am Institut für Parasitologie. Diese Mitglieder des Ausschusses wurden in stiller Wahl bestätigt. Als Delegierte des administrativen und technischen Personals wurden Calista Fischer, Kommunikationsbeauftragte Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät, und Felix Steiner, Stabsleiter Planung Philosophische Fakultät, gewählt. Von den 4'456 Wahlberechtigten haben 29 Prozent an der Wahl teilgenommen.

Der Ausschuss kann bei seiner Arbeit auch externe Expertinnen und Experten einbinden und Expertisen einholen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, die Gründe der BVK für die Senkung des technischen Zinssatzes nachzuvollziehen und die Vorsorgekonditionen und -leistungen im Vergleich zu anderen Pensionskassen einzuordnen. Der Personalausschuss kann darauf aufbauend der Universitätsleitung Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen. Letztlich ist es die Universitätsleitung, die abschliessend über das weitere Vorgehen entscheidet.

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