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Personalvorsorge

«Die Chance zur Mitbestimmung wahrnehmen»

Die Sanierung der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK), bei der rund 4000 Mitarbeitende der UZH versichert sind, ist auf guten Wegen. Die Universitätsleitung hat deshalb beschlossen, weiterhin mit der BVK zusammenzuarbeiten. Stefan Schnyder, Direktor Finanzen, Personal und Infrastruktur, nimmt im folgenden Interview dazu Stellung.
David Werner

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«Die BVK hat meines Erachtens in den letzten zwei, drei Jahren sehr verantwortungsvoll agiert.» Stefan Schnyder, Direktor Finanzen, Personal und Infrastruktur der UZH.

Herr Schnyder, was hat die Universitätsleitung zum Entscheid bewogen, weiterhin mit der BVK zusammenzuarbeiten?

Stefan Schnyder: Es gibt drei Gründe: Erstens bietet die BVK trotz des nötigen Leistungsabbaus ein gutes, konkurrenzfähiges Leistungspaket. Die BVK kann dank ihrer Grösse viele Leistungen bedeutend günstiger und besser anbieten als andere Vorsorgeinstitutionen.

Zweitens unternimmt die BVK nach schwierigen Jahren grosse Anstrengungen, Governance sowie Anlageorganisation und -prozess zu verbessern. Unter anderem wurden dabei auch die Vermögensverwaltungskosten deutlich gesenkt.

Drittens wird die Umwandlung der BVK in eine privatrechtliche Stiftung zielstrebig vorangetrieben. Die Verselbständigung der BVK wird es erlauben, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende zukünftig direkt Einfluss auf die Steuerung der Pensionskasse werden nehmen können.

Sie attestieren der BVK also Erfolge bei ihren Sanierungsanstrengungen?

Ja, unbedingt. Die BVK hat meines Erachtens in den letzten zwei, drei Jahren sehr verantwortungsvoll agiert. Sie hat den höchst dringlichen Sanierungs- und Professionalisierungsprozess mit viel Energie und Kompetenz vorangetrieben. Die notwendigen Statutenanpassungen wurden vorgenommen, zudem wurde die Führungsorganisation professionalisiert und mit ausgewiesenen Experten gestärkt. Unter der Leitung von Thomas Schönbächler hat die BVK seit 2009 mit klaren Stellvertretungs- und Aufsichtsregelungen ihre Organisation breiter abgestützt. Einer der bisherigen Schwachpunkte – die Anlageorganisation – wurde sukzessive gestärkt, unter anderem durch die Einrichtung eines Investment Committees, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber sowie externen und internen Fachspezialisten zusammensetzt.

Worauf stützen Sie Ihre positive Einschätzung?

Ich bin seit zwei Jahren in der Verwaltungskommission der BVK, einem beratenden Gremium des Regierungsrates, und beobachte die Fortschritte der Pensionskasse aus unmittelbarer Nähe. Ob die Fortschritte früh genug eingeleitet wurden, darüber will ich hier nicht befinden. Auch wenn es noch weiterer Schritte bedarf, wichtig ist: Bereits die heutige BVK ist nicht mehr die alte.

Im Moment gilt die ganze Aufmerksamkeit dem Anfang Oktober veröffentlichten Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), der die BVK-Affäre aufarbeitet.

Es ist enorm wichtig, die Vergangenheit aufzuarbeiten und die richtigen Lehren daraus zu ziehen. Die Empörung über Misswirtschaft und Korruption in den letzten beiden Dekaden ist verständlich und berechtigt. Man darf aber nicht vergessen, dass sich seither sehr viel getan hat. Die PUK selbst hat übrigens die Vorwärtsstrategie der BVK in ihrem Bericht gewürdigt.

Wo sehen Sie im Moment das grösste Problem der BVK?

Im Vertrauensverlust. Das Misstrauen der Versicherten in ihre Pensionskasse ist angesichts der erschreckenden Vorgänge gross, was auch verständlich ist.

Wie kann das Vertrauen wiederhergestellt werden?

Indem man den nun eingeleiteten Veränderungsprozess konsequent weiterführt. Besonders wichtig ist, dass man den Versicherten eine direkte Mitsprache ermöglicht. Genau dies wird im Zuge der geplanten Verselbständigung der BVK geschehen. Die BVK ist heute eine unselbständige Verwaltungseinheit des Kantons. Bis Ende 2013 wird sie rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur des Kantons herausgelöst und als privatrechtliche Stiftung neu aufgestellt.

Wie werden die Versicherten im Rahmen dieser Stiftung ihren Einfluss auf die Geschäftsführung geltend machen können?

Über das oberste Organ, den Stiftungsrat. Er wird sich aus je neun Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten zusammensetzen. Dieses paritätische System bietet den Versicherten eine faire Mitsprachemöglichkeit. Die Wahl findet vom 26. Oktober bis am 24. November statt. Insgesamt sind 70 gültige Kandidaturen für die 9 Sitze der Arbeitnehmenden eingegangen. Unter den Kandidierenden sind vier UZH-Mitarbeitende. Wahlberechtigt sind alle Aktivversicherten. Wichtig ist, dass wir alle diese Chance der Mitbestimmung wahrnehmen.

Im April 2012 hat der Kantonsrat ein Sanierungspaket für die BVK bewilligt. Welche Ziele wurden darin gesteckt?

Der Kapitaldeckungsgrad der BVK lag per August 2012 bei 86 Prozent. Das Ziel ist, mittelfristig wieder einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Die Voraussetzungen, dass dies gelingt, scheinen mir mit den Statutenänderungen und dem Sanierungspaket gegeben.

Welchen Beitrag müssen die Versicherten für die Sanierung der BVK leisten?

Bis ein Deckungsgrad von 90 Prozent erreicht ist, wird den Versicherten 1,5 Prozent des versicherten Lohnes für Sanierungsleistungen abgezogen. Danach entfällt der Lohnabzug. Bis zu einem Deckungsgrad von 100 Prozent gilt dann noch eine Minderverzinsung der Sparkapitalien. Die Beurteilung des relevanten Deckungsbeitrages erfolgt übrigens einmal jährlich, erstmals am 14. Januar 2013.

Zur Sicherung des Vorsorge-Leistungsziels sind zudem höhere Sparbeiträge zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unumgänglich. Die Sparbeiträge waren in den letzten Jahren sehr niedrig und steigen nun wieder auf das Niveau des Jahres 2000. Diese Beiträge werden den Versicherten direkt gutgeschrieben und haben nichts mit der Sanierung als solches zu tun. Um die Konkurrenzfähigkeit der angeschlossenen Arbeitgeber auf dem Personalmarkt aber nicht zu gefährden, werden als Übergangslösung diese Sparbeiträge erst dann erhöht, wenn für die Arbeitnehmer keine lohnabhängigen Sanierungsbeiträge mehr anfallen. Dies trifft zu, sobald der Deckungsgrad per 31. Dezember mindestens 90 Prozent beträgt.

Welche Kosten entstehen der UZH als Abreitgeberin durch die BVK-Sanierung?

Die zusätzlichen Kosten für die UZH werden während der Sanierungsphase durchschnittlich bei etwas mehr als zehn Millionen jährlich liegen. Die UZH muss deswegen aber keine Einsparungen vornehmen. Die Kosten werden durch zusätzliche Beitragszahlungen des Kantons kompensiert.

Wie gross ist das Interesse der Universität Zürich als Arbeitgeberin an einer guten Geschäftspolitik der BVK?

Die UZH hat ein vitales Interesse an einem attraktiven Vorsorgepaket für ihre Mitarbeitenden, denn nur mit einer konkurrenzfähigen Personalvorsorge ist sie als Arbeitgeberin attraktiv.

Gingen dem Anschlussvertrag Verhandlungen zwischen BVK und UZH voraus?

Nein, der Anschlussvertrag ist ein Standardvertrag.

Die Universitätsleitung hat sich dafür entschieden, zwei freiwilligen Leistungszusätze in den Vertrag aufzunehmen: den Überbrückungszuschuss für Versicherte, die beim Altersrücktritt noch keinen Anspruch auf eine ordentliche Rente haben, und den Bezug von Altersleistungen bei vorzeitiger Entlassung. Warum?

Die beiden Zusatzleistungen bestanden für UZH-Arbeitnehmer schon vorher. Sie sind zeitgemäss, und solange man sie sich leisten kann, sollte man sie unbedingt beibehalten.

Mitarbeitende der UZH, die bei der BVK versichert sind, können bis zum 15. Oktober Einsprache gegen den Anschlussvertrag erheben. Was geschieht, wenn die UZH-Mitarbeitenden gegen den Anschlussvertrag stimmen?

Wenn die UZH-Mitarbeitenden den Vertrag mehrheitlich ablehnen, gibt es ein Patt, denn die Arbeitgeberseite, also die Universitätsleitung, hat sich ja bereits für den Vertrag ausgesprochen. Dann liegt es bei einer neutralen Schieds-Instanz, eine Lösung zu erwirken.

Was würde eine Nicht-Unterzeichnung des Anschlussvertrags bedeuten?

Hohe Kosten und viele Komplikationen. Es wäre meines Erachtens ein durchwegs unvernünftiger Entscheid. Der Kanton hat beschlossen, zwei Milliarden Franken für die Sanierung der BVK einzuschiessen. Von diesem Zuschuss profitieren aber nur jene Institutionen, die den neuen Anschlussvertrag der BVK unterzeichnen. Bei einem Austritt müsste die UZH die Unterdeckung der Personalvorsorge allein finanzieren. Ausserdem wäre auch eine Änderung der Personalverordnung nötig – ein sehr umständlicher und politisch schwieriger Schritt.