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Weiterbildung - eine Verbindung zur Praxis

Welche Bedeutung hat die Weiterbildung für die Universität Zürich und wie wird sich das Angebot weiterentwickeln? Das unijournal hat nachgefragt bei Andreas Fischer, Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften und Präsident der Weiterbildungskommission der Universität Zürich.
David Werner

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«Das Weiterbildungsangebot ist in den letzten Jahren erfreulich gewachsen»: Prof. Andreas Fischer. 

unijournal: Herr Fischer, wie hoch ist der Stellenwert der Weiterbildung an der Universität Zürich?

«Er ist hoch. Die Universität hat laut Universitätsgesetz den Auftrag, sich neben Lehre, Forschung und Dienstleistungen auch im Bereich Weiterbildung zu engagieren. Ich bin von der Idee des lebensbegleiteten Lernens überzeugt. Von der Reputation eines guten Weiterbildungsangebots profitiert die gesamte Universität, ebenso von den Verbindungen zur ausseruniversitären Praxis. In den letzten Jahren ist das Weiterbildungsangebot erfreulich gewachsen, nicht zuletzt dank Anreizen der Universität – etwa in Form von Vorfinanzierungen von Programmprojekten.»

Wie kann das Weiterbildungsangebot noch verbessert werden?

«Die nächste Zeit wird im Zeichen der Konsolidierung und der Profilierung stehen. Gesamthaft rechne ich für die kommenden Jahre mit einem moderaten Wachstum. Über die Breite des Angebots wird nicht zuletzt die Nachfrage entscheiden, die bei der Programmplanung noch besser bedacht werden sollte. Zu stärken gilt es die Erkennbarkeit und Bekanntheit der UZH als Marke im Bereich Weiterbildung. Die Fakultäten sollen vermehrt in die Programmplanung einbezogen werden; bisher lag die Initiative hier vorwiegend bei einzelnen Lehrstühlen oder Instituten. Zu prüfen ist, ob zur Unterstützung von Dozierenden eine Professur im Bereich Weiterbildungsdidaktik geschaffen werden soll.»

Neuerdings muss jedes Weiterbildungsprogramm fünf Prozent der durch Teilnahmegebühren erzielten Einnahmen an die Universität entrichten. Weshalb diese Regelung?

«Die Kurse haben bisher von vielen Leistungen der Universität unentgeltlich profitiert. Dies ist nun nicht mehr möglich. Eine Novellierung des Universitätsgesetzes verlangt, dass Weiterbildungsangebote der UZH kostendeckend betrieben werden müssen. Die Leistungen, die etwa der Rechtsdienst, die Finanz- oder die Personalabteilung für Weiterbildungsprogramme erbringen, lassen sich im Detail schwer beziffern, weshalb der Entscheid auf eine pauschale Overheadabgabe von fünf Prozent fiel, was etwa angemessen sein dürfte. Ich denke, dass der Wert der Marke UZH diese Mehrbelastung zu guten Teilen wieder aufwiegt.»

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