Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

 

Bund und Kantone gemeinsam für die Bildung

Am 21. Mai 2006 stimmt der Souverän über die neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung ab. unipublic hat Rektor Hans Weder zu den wichtigsten Punkten der Abstimmungsvorlage befragt.
Brigitte Blöchlinger

Kategorien

Prof. Hans Weder, Rektor der Universität Zürich

Rektor Hans Weder, sind Sie zufrieden mit der Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung, über die am 21. Mai 2006 abgestimmt wird?

Rektor Hans Weder: Ich bin zufrieden, weil ich es richtig finde, dass Bund und Kantone diese wichtige Aufgabe miteinander angehen.

Gehen wir etwas genauer auf die Punkte ein, die die Hochschulbildung betreffen. In der Abstimmungsbroschüre des Bundesrats steht, «Bund und Kantone steuern den Hochschulbereich künftig gemeinsam». Wenn in kontroversen Themen nun aber keine Einigung erzielt wird, wer entscheidet dann zukünftig?

Der Bund entscheidet subsidiär. Das scheint mir vernünftig.

«Zudem kann der Bund die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen», lautet ein Passus in Art. 63a Abs. 5. Betrifft das die Universität Zürich, insbesondere die medizinische Forschung und Lehre, die ja kostenintensiv ist?

Von einheitlichen Grundsätzen können wir nur profitieren, da wir gemäss Analyse der Kostenrechnung sehr kostengünstig arbeiten.

«Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation», lautet Art. 64, Abs. 1. Neu an diesem Artikel ist die Förderung von Innovation. Was muss man sich darunter vorstellen: Wie gedenkt der Bund die Innovation zu fördern und wie profitiert die Universität Zürich davon?

Der Bund kann innovative Initiativen wie SystemsX oder Life Science der Universitäten unterstützen. Das ist begrüssenswert.