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Arzt und Patient verzichten häufiger auf lebensverlängernde Massnahmen

In der Schweiz wird bei Patienten am Lebensende häufig auf eine Behandlung verzichtet – auch im europäischen Vergleich. Im Jahr 2013 leisteten Deutschschweizer Ärzte in mehr als vier von fünf erwarteten Sterbefällen in irgendeiner Form Sterbehilfe. Die ethisch schwierigen Entscheidungen werden meist gemeinsam mit Patienten und Angehörigen gefällt, wie zwei neue Studien von Wissenschaftlern der Universitäten Zürich und Genf belegen.
Nathalie Huber

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Schwindet die Hoffnung auf Heilung, verschieben sich die Schwerpunkte medizinischen Handelns. Anstatt den Tod weiter hinauszuzögern, soll die Lebensqualität von schwerkranken Patientinnen und Patienten möglichst hoch sein und ihr Leiden gelindert werden. Forschende der Universitäten Zürich und Genf haben im Jahr 2013 Ärzte in der Deutschschweiz zu ihrer medizinischen Praxis am Lebensende befragt. Die nun veröffentlichten Daten zeigen, dass in mehr als vier von fünf erwarteten Todesfällen in irgendeiner Form Sterbehilfe geleistet wurde – am häufigsten als Behandlungsverzicht oder -abbruch sowie als intensivierte Verabreichung von Schmerzmitteln wie etwa Morphin. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wurde der Entscheid gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen gefällt.

Insgesamt waren 71,4 Prozent bzw. 2 256 der untersuchten Todesfälle «nicht plötzlich» und «erwartet». Nur bei 18 Prozent dieser Fälle wurden im Vorfeld keine medizinischen Entscheidungen getroffen, die den Todeseintritt möglicherweise oder wahrscheinlich beschleunigt haben. Bei 70 Prozent der erwarteten Sterbefälle wurde auf weitere Behandlungen verzichtet bzw. eine laufende Therapie abgebrochen. Fast gleich häufig war mit 63 Prozent der Fälle die intensivierte Abgabe von Mitteln zur Schmerz- bzw. Symptomlinderung. «Bei etwas mehr als der Hälfte der erwarteten Sterbefälle wurden vor dem Tod mehrere Massnahmen kombiniert», erklärt Matthias Bopp vom Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich. Hingegen selten – in drei Prozent der Fälle – war aktive Sterbehilfe wie Suizidbeihilfe, aktive Sterbehilfe auf Verlangen oder ohne ausdrückliches Verlangen des Patienten.

Medikamentöser Tiefschlaf am Lebensende

Die Studie untersuchte auch die sogenannte terminale Sedierung, den Einsatz von Beruhigungsmitteln mit dem Ziel, den Patienten kurz vor dem Tod in einen kontinuierlichen Tiefschlaf zu versetzen. Auch wenn diese Massnahme in der Regel nicht zu einer Lebensverkürzung führt, ist die terminale Sedierung eine ethisch schwerwiegende Entscheidung. Verschiedene Länder berichteten über eine Zunahme dieses Trends. In der vorliegenden Studie ergab sich für 2013 gegenüber 2001 beinahe eine Vervierfachung der Häufigkeit und damit ein (noch) höherer Wert als etwa in Belgien oder den Niederlanden.

Gemeinsame Entscheidung mit Patienten und Angehörigen

Ein besonderes Augenmerk legte die Studie auf die Frage, wie häufig Patienten und Angehörige bei Entscheidungen miteinbezogen wurden. Dabei zeigten sich grosse Unterschiede, je nach dem, wie der Arzt die Entscheidungsfähigkeit des Patienten einschätzte. Während nur mit jedem zehnten der nicht urteilsfähigen Patienten die getroffenen Entscheidungen besprochen wurden, geschah dies bei den voll urteilsfähigen Patienten in beinahe drei von vier Fällen. Werden auch Gespräche mit Angehörigen und frühere Willensäusserungen des Patienten berücksichtigt, kommt es bei nicht urteilsfähigen Patienten in vier von fünf Fällen zu einer gemeinsamen Entscheidung und bei voll Urteilsfähigen sogar in rund neun von zehn Fällen. Georg Bosshard, Leitender Arzt an der Klinik für Geriatrie des UniversitätsSpitals Zürich, sieht hier Verbesserungspotenzial: «Es werden noch einige medizinische Entscheidungen gefällt, ohne dass der Arzt diese mit dem Patienten oder seinem Umfeld vorgängig bespricht. Wenn es gelingt, die Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Angehörigen zu verbessern und solch heikle Entscheidungen wann immer möglich gemeinsam zu treffen, führt dies zu einer besseren Situation für alle Betroffenen.»

Vergleiche mit den lateinischen Landesteilen in Aussicht

In der letzten Lebensphase haben Ärztinnen und Ärzte oft ethisch schwierige Entscheidungen zu fällen, die den Todeszeitpunkt der von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten beeinflussen können. Dabei treffen unterschiedliche Erfahrungen, Emotionen, Glaubens- und Wertanschauungen von Ärztinnen und Ärzten, von Patientinnen und Patienten und Angehörigen aufeinander. Mit den Resultaten dieser Studie kann das Thema «Sterbehilfe» wissenschaftlich fundiert und aus einer sachlichen Perspektive beleuchtet werden. Im Gegensatz zur Erhebung im Jahr 2001 sind in der neuen Studie alle Landesteile der Schweiz abgedeckt. Dies ermöglicht eine gezielte Untersuchung allfälliger kultureller Unterschiede. Entsprechende Auswertungen sind im Gange und sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Literatur:

Georg Bosshard, Ueli Zellweger, Matthias Bopp, Margareta Schmid, Samia A. Hurst, Milo A. Puhan, Karin Faisst. Medical end-of-life practices in Switzerland: A comparison of 2001 and 2013. JAMA Internal Medicine. Published online February 29, 2016. doi:10.1001/jamainternmed.2015.7676

Margareta Schmid, Ueli Zellweger, Georg Bosshard, Matthias Bopp. Medical end-of-life decisions in Switzerland 2001 and 2013: Who is involved and how does the decision-making capacity of the patient impact? Swiss Medical Weekly, March 2, 2016. doi:10.4414/smw.2016.14307

Weiterführende Informationen

Kontakt

Prof. Dr. med. et phil. Milo A. Puhan

Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention

Universität Zürich

Tel. +41 44 634 46 10

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PD Dr. med. Georg Bosshard

Klinik für Geriatrie

UniversitätsSpital Zürich

Tel. +41 79 870 55 18

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