Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH News

Berufungsverfahren war weitgehend korrekt

Das Berufungsverfahren zur Besetzung des Lehrstuhls für Geschichte der Neuzeit ist weitgehend korrekt verlaufen. Zu diesem Fazit kommen die von der Universität Zürich eingesetzten Experten in ihrem Bericht. Gemäss ihrer Untersuchung liegen keine Hinweise vor, dass Prof. Philipp Sarasin die Ausstandspflicht verletzt hat. Aufgrund der Empfehlungen der Experten wird die UZH die Ausstandsregeln für alle Fakultäten vereinheitlichen. 
Beat Müller

Kategorien

Prof. Ursula Cassani Bossy und Prof. Eric Hilgendorf haben im Auftrag der UZH untersucht, ob die Ausstandsregeln im Berufungsverfahren zur Neubesetzung des Lehrstuhls Geschichte der Neuzeit korrekt angewandt worden sind. Die beiden Experten kommen zum Schluss, dass das Berufungsverfahren «weitgehend korrekt» verlaufen ist. Beanstandet wird nur, dass ein Kommissionsmitglied in Bezug auf einen Bewerber, der früher unter dessen Leitung am Historischen Seminar angestellt war, nicht in den Ausstand getreten war. Zudem arbeitete ein externes Mitglied fälschlicherweise in der Berufungskommission mit. Dieser Verfahrensfehler wurde aber von der Universitätsleitung erkannt und bei der Einreichung des Berufungsantrages durch zwei weitere externe Gutachten korrigiert.

Hinsichtlich des im Oktober 2014 mehrfach wiederholten Vorwurfes der «Weltwoche», Prof. Philipp Sarasin habe im Berufungsverfahren eine Liebesbeziehung zu Prof. Svenja Goltermann verschwiegen und ihr den ersten Listenplatz verschafft, ergaben die Überprüfung aller relevanten Berufungsunterlagen und die Befragung aller Mitglieder der Berufungskommission keine Hinweise. Aufgrund des Expertenberichts ist die Universitätsleitung nach wie vor davon überzeugt, dass die Vorwürfe gegen Prof. Philipp Sarasin unbegründet sind.

Keine Ausstandsregeln verletzt

«In Bezug auf Prof. Sarasin haben unsere Abklärungen keine Verletzung der Ausstandsvorschriften und kein sonstiges Fehlverhalten an den Tag gebracht», so das Fazit der Experten. Prof. Sarasin hatte die Kommission darüber informiert, dass er die damalige Privatdozentin Svenja Goltermann vor vielen Jahren im Rahmen von Kongressen kennengelernt hatte und im Vorwort ihrer Dissertation neben zahlreichen anderen Personen dankend erwähnt worden war. Diese Bekanntschaft wurde gemäss Experten richtigerweise nicht als eine persönliche Beziehung bewertet.

Die Befragung der Mitglieder der Berufungskommission durch die beiden Experten hat gezeigt, dass es zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens keinerlei Hinweise auf ein früheres oder noch bestehendes Liebesverhältnis zwischen Prof. Sarasin und der Bewerberin gab. Auch habe sein Verhalten während der Kommissionsarbeiten «keineswegs vermuten lassen, er sei voreingenommen gewesen und habe sich von Anfang an für eine bestimmte Bewerbung eingesetzt oder hinter den Kulissen dafür die Fäden gezogen». Die für die Entscheidung der Berufungskommission wichtige Begutachtung der Schriften von Svenja Goltermann wurde nicht von Prof. Sarasin verfasst, sondern von zwei anderen Kommissionsmitgliedern. Alle Befragten sowie auch alle externen Gutachter waren einhellig der Ansicht, dass die Erstplazierung aufgrund der Qualität der Bewerberin richtig war.

Universitätsleitung handelte angemessen

Die Experten halten zudem fest, dass die Universitätsleitung auf die Vorwürfe zeitnah und angemessen reagiert habe, indem sie zunächst den Sachverhalt intern abgeklärt und dann eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben habe.

Obwohl die Ausstandsregeln der Philosophischen Fakultät internationalen Standards entsprechen, haben die Experten Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Universitätsleitung hat nun entschieden, für alle Fakultäten im Laufe des nächsten Jahres einheitliche Ausstandsregeln einzuführen, die in den Berufungskommissionen zwingend zu thematisieren sind.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Media Relations

Universität Zürich

Tel: +41 44 634 44 67

E-Mail