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Universitätsrat

Otfried Jarren als Rektor ad interim eingesetzt

Der Universitätsrat hat den Rücktritt von Andreas Fischer als Rektor der Universität Zürich genehmigt. Otfried Jarren, bisher Stellvertreter des Rektors und Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften, wird als Rektor ad interim bis Ende Januar 2014 eingesetzt. Ab 1. Februar übernimmt der designierte Rektor Michael Hengartner das Amt.
Mitteilung des Universitätsrates

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Der Universitätsrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2013 den Rücktritt von Prof. Andreas Fischer als Rektor der Universität Zürich mit Bedauern zur Kenntnis genommen und formell genehmigt. Der Entscheid von Andreas Fischer ist Ausdruck seiner hohen Ansprüche an sich selber und verdient Respekt. Andreas Fischer leitete seit August 2008 als Rektor die Universität Zürich mit grossem Einsatz. Er hat sich in seiner Amtszeit viele Verdienste erworben, wofür exemplarisch die Erarbeitung der Strategischen Ziele 2020 steht. Der Universitätsrat ist ihm dafür zu grossem Dank verpflichtet.

Prof. Otfried Jarren, bisher Stellvertreter des Rektors und Prorektor Geistes- und Sozialwissenschaften, wird in Absprache mit Prof. Michael Hengartner (rector designatus) mit der Führung der Geschäfte des Rektors betraut. Prof. Otfried Jarren wird bis 31. Januar 2014 als Rektor ad interim amten. In der Folge wird Prof. Hengartner sein Amt vorzeitig antreten und die Universität Zürich ab 1. Februar 2014 als Rektor leiten.

Der Universitätsrat ist überzeugt, dass die neue Universitätsleitung die anstehenden Probleme im Zusammenhang mit dem Medizinhistorischen Institut (MHIZ) anpackt und in geordnete Bahnen lenkt. Der Rektor ad interim wird die entsprechenden Prozesse hauptverantwortlich bis Ende Januar 2014 leiten. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten Vertrauen zu schaffen und Transparenz herzustellen. Der Universitätsrat begrüsst die Gespräche zwischen Vertretern der Universitätsleitung und des akademischen Protests sowie den Studierenden. Der Universitätsrat hat sich von der Universitätsleitung auch über das Kündigungsverfahren und die zwischenzeitlich von ihr getroffenen Massnahmen – Verzicht auf Lohnrückforderung und Titelaberkennung – gegenüber Prof. Iris Ritzmann orientieren lassen. Eine allfällige Neubeurteilung der Situation durch die Universitätsleitung und den Universitätsrat erfolgt gestützt auf die Ergebnisse der laufenden Verfahren.

Weiterführende Massnahmen hat der Universitätsrat in den folgenden Bereichen beschlossen:

Führungsorganisation

Im Zuge der Entlassung von Prof. Christoph Mörgeli leitete der Universitätsrat im Oktober 2012 eine Verbesserung der Führungsorganisation der Universität ein. Die Öffentlichkeit wurde damals darüber orientiert. Die Verbesserung der Führungsorganisation ist Teil des derzeit laufenden Verfahrens zur Evaluation der Universitätsleitung. Dieser Prozess wird aufgrund der jüngsten Ereignisse verstärkt vorangetrieben: Erstens wird eine gemeinsame Projektorganisation von Universitätsleitung und Universitätsrat gebildet. Zweitens steht der Prozess unter externer Leitung. Drittens soll eine verbesserte Führungsorganisation im Verlaufe des kommenden Jahres umgesetzt werden.

Telefon- und E-Mail-Daten

Der Universitätsrat hat sich von der Universitätsleitung über die Erhebung und Weitergabe der betreffenden Daten auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft informieren lassen. Es bleiben einige Fragen offen, insbesondere auch bezüglich der Verhältnismässigkeit des Vorgehens der Universität. Mit der Klärung dieser Fragen wird eine aussenstehende Fachperson beauftragt.

Neupositionierung MHIZ

Mit dem Amtsantritt von Prof. Flurin Condrau als neuem Vorsteher des MHIZ war der Anspruch verbunden, das Institut auf die neueren Entwicklungen in der Medizingeschichte auszurichten. Der Universitätsrat fordert die Universitätsleitung auf, eine Neupositionierung des Instituts an der Schnittstelle von Medizinischer Fakultät und Philosophischer Fakultät zu prüfen.

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