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Ja zur Personenfreizügigkeit

Am 25. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Personenfreizügigkeit ab. Welche Bedeutung hat das für den Forschungsstandort Schweiz und im Besonderen für die Universität Zürich? unipublic hat Rektor Professor Hans Weder dazu befragt.
Brigitte Blöchlinger

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Im Mai 2004 wurde die Europäische Union um zehn neue Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) auf insgesamt 25 Mitglieder erweitert. Als Folge dieser Osterweiterung müssen die bilateralen Abkommen aus dem Jahr 1999 zwischen der Schweiz und der EU auf die neuen Mitgliedstaaten angepasst werden. Sechs der insgesamt sieben Abkommen werden automatisch angepasst. Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit sind Vertragsanpassungen nötig, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat. Am 25. September 2005 findet dazu eine eidgenössische Volksabstimmung statt.

Rektor Hans Weder von der Universität Zürich setzt sich für ein Ja zur Personenfreizügigkeit ein.

Herr Rektor Weder, wie wichtig ist die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 25. September für die Universität Zürich?

Hans Weder: Die Universität Zürich ist angewiesen auf einen offenen Austausch der besten Kräfte in Forschung und Lehre. Es ist deshalb von vitaler Bedeutung, dass allen Freizügigkeit zugestanden wird. Bei einem Ja zur Personenfreizügigkeit wird es uns noch besser gelingen, die besten Forscherinnen und Forscher nach Zürich zu holen.

An der Universität Zürich trifft man schon jetzt auf allen akademischen und Verwaltungs-Ebenen auf zahlreiche ausländische Fachkräfte. Was ändert sich mit einem Ja, was mit einem Nein des Schweizer Stimmvolkes zur Personenfreizügigkeit?

Ein Nein würde unsere Möglichkeiten empfindlich einschränken und damit unsere Position im internationalen Wettbewerb schwächen. – Ein Ja wird vor allem dem administrativ-technischen Personal helfen: Die von der Universität Zürich gewünschten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann ohne aufwändiges Bewilligungsverfahren schnell und unbürokratisch angestellt werden.

Auch für EU-Bürger wird der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt während der nächsten Jahre auf landesweit 15'300 neue Jahresaufenthaltsbewilligungen und 115'700 Kurzaufenthaltsbewilligungen beschränkt sein. Wie sieht bei einem Ja die Kontingentierung ausländischer Professorinnen und Professoren für die Universität Zürich aus?

In der ersten Übergangszeit (bis 2011, Anm. d. Red.) werden die Vorteile der Personenfreizügigkeit bei der Anstellung von Professorinnen und Professoren noch etwas eingeschränkt spielen; es wird vor allem davon abhängen, wie weit das zur Verfügung stehende Kontingent von anderen Institutionen und Arbeitgebern ausgeschöpft wird. Die bisherigen Erfahrungen mit der derzeit herrschenden Personenfreizügigkeit haben allerdings gezeigt, dass wir keine Anstellungen aufgrund fehlender Kontingente verschieben mussten. Wir rechnen damit, dass auch mit der neuen Regelung keine Engpässe entstehen werden.

Mit der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens öffne sich der Schweiz ein bedeutendes Potenzial sowohl an qualifizierten Arbeitskräften wie auch an Hilfskräften, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement auf seiner Website. Wie sieht es mit dem umgekehrten Fall aus: Wie wird die Arbeitsmarktfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen der Universität Zürich in den EU-Ländern beurteilt?

Darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Aus Studien des Bundesamts für Statistik wissen wir nur, dass Absolventinnen und Absolventen der Universität Zürich überdurchschnittlich verdienen und weniger lange auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, als dies bei Abgängern anderer Schweizer Universitäten der Fall ist.

Die Universitäten in der Schweiz, insbesondere Zürich, zahlen vergleichsweise hohe Saläre an ihre Professoren und Professorinnen. Auch die Infrastruktur der Universität Zürich wird immer wieder von ausländischen Forschern und Forscherinnen gelobt. Besteht nicht die Gefahr, dass die Schweiz viel attraktivere Anstellungsbedingungen als unsere direkten (Sprach-)Nachbaren Deutschland und Österreich hat?

Aus unserer Sicht ist das keine Gefahr, sondern ein Wettbewerbsvorteil, den es zu nutzen gilt – was wir übrigens schon lange auch tun.

Nicht alle Leute in der Schweiz sind hoch gebildet, und es stehen auch nicht alle an der Spitze in ihrem Beruf. Was würden Sie diesen Mitbürgern sagen, die die Universitäten ja auch finanziell mit ihren Steuern mittragen und die Angst vor den ausländischen Arbeitskräften haben?

Eine Einschränkung des freien Verkehrs von Gütern und Personen hat sich wirtschaftlich noch nie gelohnt. Wenn es zu solchen Einschränkungen kommt, werden alle zu Verlierern.