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Vorläufiges Remis bei den Studiengebühren

Am Montag, 24. Februar, lehnte der Kantonsrat die Regelung, welche eine Verdoppelung der Studiengebühren erlaubt hätte, ab. Für die Universitätsleitung dürfen die Gebühren trotzdem kein Tabu sein. Unter bestimmten Voraussetzung befürwortet sie eine massvolle Erhöhung, während das Parlament der Studierenden bei der völligen Ablehnung bleibt.
Sabine Witt

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Auch beim Warnstreik vom 29. Januar waren die Studiengebühren ein wichtiges Thema.

Studiengebühren sind ein heisses Eisen, nicht nur an Schweizer Hochschulen. Die Befürworter von hohen Gebühren argumentieren gewöhnlich, dass Studierende das teure Ausbildungsangebot einer Hochschule mehr wertschätzen würden, wenn sie für die bezogenen Leistungen adäquat bezahlen müssten. Dem halten die Gegner das Prinzip der freien Bildungswahl entgegen, das sie durch ein Anziehen der Gebührenschraube bedroht sähen.

An der Universität Zürich wurde in den letzten Monaten heftig über einen Passus des zu revidierenden Universitätsgesetzes debattiert, der die Anhebung der Studiengebühren ermöglichen sollte. Ein Schlusspunkt unter diese Diskussion wurde vorläufig durch die Sitzung des Kantonsrats vom vergangenen Montag gesetzt: Die vorbereitende Kommission hatte sich bereits am 21. Januar 2003 gegen die Neuformulierung des Paragraphen 41 über Studien- und Prüfungsgebühren ausgesprochen und der Kantonsrat folgte dieser Empfehlung.

Somit ist nun eine politische Entscheidung getroffen. Doch wie lange der Status quo gehalten werden kann, ist unsicher angesichts der schwierigen finanziellen Lage des Kantons, der immerhin 400 Millionen Franken jährlich in die Haushaltskasse der Universität einzahlt.

Bis 2006 sei der Haushalt der Universität zwar budgetiert, so der Verwaltungsdirektor der Universität Peter Bless. Wie es danach jedoch weitergehe, sei im Moment nicht absehbar. Er befürchtet bereits für die Jahre 2004 und 2005 weitere Sparzwänge. Ob künftige Finanzlöcher allerdings durch mehr Studiengebühren gestopft werden können, ist fraglich. Denn diese Einnahmen machen lediglich 3 Prozent des Gesamtbudgets von 700 Millionen Franken aus. Insofern sind für den Finanzverantwortlichen Studiengebühren eben nur ein «symbolischer Beitrag». Auf der anderen Seite gibt er indessen doch zu bedenken: «Mit beispielsweise 20 Millionen Franken Mehreinnahmen lassen sich die Betreuungsverhältnisse und damit der Lehrbetrieb natürlich um einiges verbessern.»

Ganz in diesem Sinne zielen die modifizierten Pläne der Universitätsleitung längerfristig nur auf eine Erhöhung, sofern sie den Studierenden direkt zugute käme. Der Studierendenrat als breiteste studentische Vertretung an der Universität Zürich lehnt weiterhin jede Erhöhung ab. Im folgenden die beiden Meinungen:

Damit die Studis nicht abwandern

Wenn die Studiengebühren erhöht werden, verschlechtert sich die Chancengleichheit. Denn die finanziellen Mittelwürden zu einem noch wichtigeren Kriterium bei der Bildungswahl. Aus diesem Grund ist der Studierendenrat (StuRa) gegen eine Erhöhung der Studiengebühren. Er ist dagegen, dass nicht die geistigen, sondern die finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen für seine Ausbildung ausschlaggebend sein sollen. Das Stipendienwesen im Kanton Zürich wäre nicht in der Lage, eine Erhöhung der Studiengebühren abzufedern - zumal seit der Stipendienrechtsrevision von 1996 die Gesamtsumme der ausgerichteten Ausbildungsbeiträge kontinuierlich zurückgegangen ist. Auch die Universität Zürich selbst hat keine Instrumente zur Unterstützung von weniger bemittelten Studierenden vorgesehen, beispielsweise einen Studiengebührenerlass wie an der ETH.

Stark von einer Erhöhung der Studiengebühren betroffen wäre auch der Mittelstand. Während Studierende aus Familien mit tiefem Einkommen stipendienberechtigt sind, müssten Familien mit einem steuerbaren Jahreseinkommen ab etwa 40‘000 Franken die Mehrausgaben selbst aufbringen. Bei kinderreichen Familien, die gleichzeitig drei oder mehr Kinder an die Universität schicken möchten, würde die Zusatzbelastung besonders ins Gewicht fallen.

Die Universität Zürich erhebt bereits jetzt überdurchschnittliche Studiengebühren. Eine weitere Erhöhung im Alleingang würde dazu führen, dass Studierende abwanderten, akademischer Nachwuchs verloren ginge und Zürich einen Teil seiner Anziehungskraft für hoch qualifizierte junge Arbeitskräfte verlöre.

Ulla Blume-Heisgen, Präsidentin des StuRa

Massvolle Erhöhung unter drei Bedingungen

Der Universitätsleitung der Universität Zürich wurde unterstellt, sie befürworte eine sofortige Verdoppelung der Studiengebühren, damit der Kanton seinen Beitrag an die Universität kürzen könne, ohne dass Leistungen abgebaut werden müssten. Die Universitätsleitung vertrat nie diese Meinung.

Studiengelderhöhungen dürfen indessen kein Tabu sein. Universitäre Bildung ist ein wertvolles Gut. Dass sie heute im Vergleich zu anderen Ausbildungen und im Verhältnis zu ihren Kosten günstig zu haben ist, sehen viele innerhalb wie ausserhalb der Universität ein. In manchen Fächern ist die Betreuung allerdings ungenügend. Die Universitätsleitung hat Pläne entwickelt, die Gebühren ab dem Studienjahr 2006/07 in Schritten massvoll zu erhöhen, aber nur unter drei Voraussetzungen: 1. Die Herkunftskantone der Studierenden (also insbesondere auch der Kanton Zürich) erhöhen ihre Beiträge im gleichen Ausmass. 2. Wo nötig, wird die Erhöhung der Studiengebühren durch Stipendien aufgefangen. 3. Die so erzielten Mehreinnahmen werden für die Studentinnen und Studenten in Form besserer Betreuungsleistungen unmittelbar spürbar.

Kurt Reimann, Generalsekretär