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Nationalfonds-Studie

Fakten zur Suizidbeihilfe in der Deutschschweiz

Der Privatdozent und Leitende Arzt für Klinische Ethik am Universitätsspital, Georg Bosshard, hat die Studie des Schweizerischen Nationalfonds über «Suizidbeihilfe durch die Organisationen Exit Deutsche Schweiz und Dignitas» geleitet. unipublic hat ihn und die Soziologin Susanne Fischer, die Erstautorin der Studie, dazu befragt.
Brigitte Blöchlinger

unipublic: Die an der Universität Zürich und an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften realisierte Studie des Schweizerischen Nationalfonds bietet erstmals Fakten zu den Praktiken und zur Klientel der beiden Sterbehilfeorganisationen Exit Deutsche Schweiz und Dignitas. Was sind das für Menschen, die Hilfe bei der Selbsttötung suchen?

Georg Bosshard: Die Mehrzahl dieser Personen ist zwischen 45 und 84 Jahre alt, das sind beinahe 80 Prozent. Ein bedeutender Anteil leidet an einer Krebserkrankung (38%), zum Beispiel Magen-, Darm-, Lungen- oder Brustkrebs, oder an einer neurologischen Erkrankung (25%), zum Beispiel multiple Sklerose oder amyotrophe Lateralsklerose.

Konnten Sie in Erfahrung bringen, weshalb fast doppelt so viele Frauen wie Männer sich von Exit Deutsche Schweiz oder Dignitas in den Tod begleiten lassen?

Susanne Fischer: Wir vermuten, dass Frauen häufiger als Männer bei Sterbehilfeorganisationen um Suizidbeihilfe anfragen und deshalb auch mehr Frauen als Männer Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen. Allerdings sind in der Schweiz keine Daten zu Anfragen um einen assistierten Suizid vorhanden. Solche müssen erst erhoben werden. Unsere Vermutung basiert auf Studienergebnissen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Holland, die zeigen, dass Frauen bei Anfragen übervertreten sind.

Die Studie hat gezeigt, dass Exit Deutsche Schweiz in der Stadt Zürich immer mehr Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, beim Suizid begleitet. Was ist denn der häufigste Grund, weshalb diese Menschen sterben möchten?

Bosshard: Meist waren es alte Menschen – über 85-Jährige – mit mehreren diagnostizierten Krankheiten, zum Beispiel rheumatische Beschwerden oder Schmerzsyndrome. Es lag aber keine zum Tode führende Erkrankung vor. Lebensmüdigkeit scheint bei älteren Menschen an Bedeutung gewonnen zu haben, um assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen.

Zwischen 2001 und 2004 begleitete Dignitas 274 Menschen in den Tod, Exit 147. In der Studie wurden deren Geschlecht, Alter, Zivilstand, Nationalität, medizinische Diagnose und Krankheitstypen ausgewertet. Lässt sich daraus ein Profil erstellen, welche Personen am ehesten suizidbereit sind?

Fischer: Nein, anhand unserer Daten lässt sich kein solches Profil erstellen. Das war auch nicht ein Ziel dieser Studie. Um ein solches Profil zu erstellen, hätte man auch Personen in die Studie einbeziehen müssen, die keinen assistierten Suizid begingen, aber sich in vergleichbaren Situationen befinden, zum Beispiel betreffend Art und zeitlichen Verlauf des Leidens und Alter.

Gibt es Unterschiede zwischen der Suizidbeihilfe von Dignitas und Exit?

Bosshard: Ja, die gibt es. Während Exit bei den untersuchten Fällen nur ausnahmsweise Suizidbeihilfe bei Ausländern leistete – zwischen 2001 und 2004 nur in drei Prozent der Fälle –, stammen bei Dignitas 91 Prozent aller in den Tod begleiteten Menschen aus dem Ausland. Zudem liegt das Durchschnittsalter bei Dignitas mit 65 Jahren deutlich unter jenem bei Exit mit 77 Jahren. Dieser Unterschied könnte daher rühren, dass Sterbewillige aus dem Ausland genügend fit sein müssen, um in die Schweiz zu reisen. Schliesslich war bei Dignitas auch der Anteil von Menschen mit einer tödlichen Krankheit grösser: 79 Prozent der Dignitas-Patienten litten an unheilbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose oder amyotrophe Lateralsklerose. Bei Exit betrug dieser Anteil zwischen 2001 und 2004 67 Prozent.

Die Studie hat gezeigt, dass sowohl Dignitas als auch Exit in einzelnen Fällen bei psychisch Kranken Suizidbeihilfe geleistet hat. Das gilt als umstritten, weil in der Schweiz nur urteilsfähigen Personen die tödlichen Medikamente verabreicht werden dürfen. Welche psychischen Krankheiten hatten diese sterbewilligen Menschen?

Fischer: Dignitas begleitete neun psychisch Erkrankte beim Suizid – das sind drei Prozent. Vier Personen litten an einer Depression und fünf an Psychosen oder Neurosen. Bei Exit waren es drei Personen – das sind zwei Prozent –, die alle an einer Depression litten.

Hätte diesen sterbewilligen psychisch Kranken nicht anderweitig geholfen werden können?

Fischer: Das ist schwer zu sagen, und die gleiche Frage könnte man auch für andere Erkrankte stellen. Sicher ist, dass man nicht allen psychisch Erkrankten die Urteilsfähigkeit bzw. das Selbstbestimmungsrecht absprechen kann.

Bosshard: Unter Experten gilt die Suizidbeihilfe bei psychisch Kranken tatsächlich als umstritten, zumal nur urteilsfähigen Personen Beihilfe geleistet werden darf. In seinem Bericht muss der abklärende Arzt deshalb Stellung nehmen zur Frage der Urteilsfähigkeit. Bei den von uns untersuchten Fällen, bei denen eine psychische Erkrankung vorlag, haben auch die Untersuchungsbehörden die Sterbehilfe als rechtmässig beurteilt.

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