Schmutziges Wasser, weisses Gold
Die ganze Welt will Lithium. Das Leichtmetall ist für die Herstellung von Smartphones, Solarpanels und Batterien für E-Bikes und E-Autos unentbehrlich. Bedarf steigend: Gegenwärtig werden global rund 80000 Tonnen Lithium jährlich produziert; bis 2030, schätzt die deutsche Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, dürfte es das Siebenfache sein.
Das ist problematisch, denn der Lithiumabbau, der der grünen Energiewende dienen soll, ist selbst wenig nachhaltig. Er belastet die Umwelt und die Menschen in den Produktionsgebieten massiv. Die weltweit grössten Reserven des weissen Goldes, wie es auch genannt wird, lagern im Lithiumdreieck, das sich zwischen Bolivien, Chile und Argentinien erstreckt. Gewonnen wird der gefragte Rohstoff dort, indem Sole aus dem Boden gepumpt und dann verdunstet wird. Der Produktionsprozess trocknet das Erdreich aus und verschmutzt das Wasser.
Arsen im Trinkwasser
«Als ich in der Region war, wurde mir empfohlen, kein Leitungswasser zu trinken, weil sich gesundheitsschädliches Arsen darin angereichert hat», erzählt Christine Kaufmann, «das hört man allerdings nur auf der Strasse, offiziell ist davon nicht die Rede.» Nicht nur das Wasser ist verschmutzt, die gross angelegte Lithiumproduktion führt auch dazu, dass ursprüngliches Ackerland verloren geht, was die Lebensgrundlage der Bauern in der sowieso schon kargen Gegend zusätzlich bedroht.
Wer ist für diese problematische Situation verantwortlich, die auch Menschenrechte verletzt – etwa das Recht auf Gesundheit oder auf eine gesunde Umwelt? Ist es die Regierung vor Ort, sind es die Firmen, die das Lithium produzieren, die Unternehmen, die Batterien herstellen, die Firmen, die sie verkaufen, oder sind es die Konsumentinnen und Konsumenten?
Mit solchen Fragen setzt sich die Rechtswissenschaftlerin Christine Kaufmann auseinander. Sie präsidiert den Leitungsausschusses des UZH Kompetenzzentrums Menschenrechte (MRZ) und beschäftigt sich in ihrer Forschung mit den Prinzipien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Als Vorsitzende einer Arbeitsgruppe der internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) war sie bei der Aktualisierung der Leitprinzipien für verantwortungsvolle Unternehmensführung federführend. Diese Leitsätze sollen helfen, negative Auswirkungen der Wirtschaft auf Menschenrechte, Umwelt, Arbeitsbedingungen und Korruption zu identifizieren und zu minimieren. 52 Staaten haben sie übernommen.
Lieferketten überprüfen
Wer ist nun also verantwortlich für die Probleme im Lithiumdreieck? «Ursprünglich ging man davon aus, dass das ausschliesslich diejenigen sind, die das Wasser direkt verschmutzen», sagt Christine Kaufmann, «seit 2011 sieht man aber genauer hin.» Damals hat die UNO neue Leitsätze für die Wirtschaft verabschiedet. Sie sehen vor, dass Unternehmen für die gesamte Lieferkette verantwortlich sind – das heisst, auch die Firma, die in Europa Batterien für den Bau von E-Autos kauft, steht in der Pflicht.
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Heute muss ich mit Unternehmen nicht mehr darüber diskutieren, ob die Menschenrechte anwendbar sind oder nicht, sondern nur noch wie.
«Es gibt natürlich graduelle Abstufungen – die Unternehmen, die beispielsweise Arsen für den Lithiumabbau verwenden, tragen mehr Verantwortung als die Käufer von Batterien», sagt Kaufmann, «aber auch Letztere müssen darauf achten, dass die Menschenrechte respektiert werden.»
Das Bewusstsein dafür sei heute in vielen Unternehmen auch in der Schweiz da. «Wir sind zwar noch weit weg von einer perfekten Welt», sagt die Rechtswissenschaftlerin, «aber heute muss ich mit Unternehmen nicht mehr darüber diskutieren, ob die Menschenrechte anwendbar sind oder nicht, sondern nur noch wie.» Das sei vor zehn Jahren noch anders gewesen, da sei man oft in der Weltverbesserecke gestanden, wenn man den Begriff «Menschenrechte» im Zusammenhang mit Unternehmen erwähnte.
Das «Wie» überfordert aber insbesondere viele kleine und mittlere Betriebe, hat Christine Kaufmann festgestellt, die am MRZ auch Unternehmen in Menschenrechtsfragen berät. «Beispielsweise wollte eine Firma abklären, ob es bei ihren Lieferanten in Bangladesch Kinderarbeit gibt», erzählt die Forscherin, «sie wussten aber überhaupt nicht, wie sie das Problem angehen sollen.» In diesem Fall erklärte die Menschenrechtsexpertin der UZH zuerst, was gesetzlich gefordert ist, und formulierte dann zusammen mit dem Unternehmen Fragen so, dass sie in Bangladesch verständlich sind. «Auf diesem Weg sind wir zu sehr vielen Informationen gekommen», sagt Kaufmann, «wenn beispielsweise ein Lieferant sagt, wir arbeiten mit dreizehn Familien zusammen, die Teppiche weben, ist das ein Zeichen, dass wir genauer hinschauen müssen.»
Konzernverantwortung klarer regeln
Auch viele Schweizer Grosskonzerne beschäftigen sich mit Menschenrechtsproblemen – allerdings unterschiedlich intensiv. Einige unterstützen ihre Zulieferer und investieren in ihre Ausbildung. «Diese Unternehmen sagen ihren Geschäftspartnern nicht nur, was sie tun müssen, um Standards umzusetzen, sondern auch, wie das gelingt», sagt Christine Kaufmann. Aber es gibt auch schwarze Schafe, etwa in der Rohstoffbranche, die sich zu wenig um das Einhalten von Menschenrechtsstandards kümmern. Deshalb sei es wichtig, dass die Unternehmensverantwortung in der Schweiz einheitlicher, klarer und besser geregelt wird.
Eine klarere Regelung fordert auch die neue Konzernverantwortungsinitiative, die letztes Jahr eingereicht wurde und 2026 an die Urne kommen könnte. Eine erste Initiative zu diesem Thema ist 2020 knapp am Ständemehr gescheitert ist. Die Neuauflage verlangt unter anderem, dass grosse Schweizer Unternehmen für Schäden, die Tochterfirmen oder Lieferanten verursachen, vor Gericht haftbar gemacht werden können. Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag angekündigt. «Ob Initiative oder Gegenvorschlag ist für mich nicht entscheidend», sagt Christine Kaufmann, «aber ich bin davon überzeugt, dass die Schweiz etwas tun muss.»
Etwa, um mit der EU auf Augenhöhe zu sein. Diese hat ein Lieferkettengesetz beschlossen, das die Sorgfaltsplichten von Unternehmen in Umwelt- und Menschenrechtfragen verbindlich definiert und regelt. Ein vergleichbares Gesetz gibt es hierzulande noch nicht. «Darauf sollte die Schweiz reagieren, nur schon, weil viele Firmen in die EU liefern», sagt die Rechtswissenschaftlerin Kaufmann, «wir sollten allerdings nicht einfach alles von unseren Nachbarn übernehmen, sondern darauf achten, dass die inhaltlichen Anforderungen auf demselben Niveau sind.»
Bestimmungen müssten generell kohärenter, weniger kompliziert und ganzheitlicher gefasst werden. So sind in der Schweiz etwa die Sorgfaltspflichten zur Kinderarbeit und zum Umgang mit Mineralien aus Konfliktgebieten definiert. «Warum das bei Zwangsarbeit von Erwachsenen, die es oft gibt, nicht der Fall ist, ist dagegen erklärungsbedürftig», sagt Kaufmann. Auch die Rolle, die Schweizer Gerichte in Haftungsfragen bei Umweltschäden und bei Menschenrechtsverletzungen spielen, ist noch unklar.
Interessant ist deshalb ein aktueller Fall im Kanton Zug. Am dortigen Kantonsgericht klagten Bewohner:innen der indonesischen Insel Pari gegen den Zementkonzern Holcim. Sie machen diesen für den Klimawandel mitverantwortlich, der dazu führt, dass der Meeresspiegel steigt und das Leben auf der Insel zunehmend bedroht. «Es ist ein Meilenstein, dass diese Klage zugelassen wurde», sagt Kaufmann, «denn das Schweizer Recht äussert sich nicht klar zum Verhältnis von Unternehmen und Klimawandel.» Genau diese Lücke müsse man künftig füllen und klären, wie geltendes Recht auf solche Situationen anwendbar ist. Interessant wird deshalb auch sein, wie das Zuger Kantonsgericht den Fall der indonesischen Inselbewohner:innen inhaltlich beurteilt.
Ideologiefrei diskutieren
Wie über die neue Konzernverantwortungsinitiative an der Urne entschieden wird, ist noch ungewiss. Bereits klar ist aber, dass die Debatten rund um verantwortungsvolles Wirtschaften und Menschenrechte in der Politik emotional geführt werden. «Das oft geäusserte Argument, es gehe dabei um einen Links-Rechts-Gegensatz, greift allerdings zu kurz», sagt Christine Kaufmann. Menschenrechte seien kein linkes Thema, und es gehe auch nicht um gute oder schlechte Menschen. Man müsse die Diskussion entideologisieren und entmystifizieren.
Statt wegen mangelhafter Umsetzung gleich den Untergang der Menschenrechte zu verkünden, rät die Rechtswissenschaftlerin zu einem faktenbasierten, pragmatischen Ansatz. Das Problem sei nicht die fehlende Anerkennung der Menschenrechte, sondern ihre konkrete Anwendung und Durchsetzung. Deshalb sei es wichtig, Probleme direkt zu benennen – es geht beispielsweise um verschmutztes Trinkwasser – und dann nach Lösungen zu suchen.
Wenig sinnvoll ist auch, wenn Unternehmen zuerst mit viel Aufwand umfangreiche, abstrakte Konzepte zum Umgang mit Menschenrechts- und Umweltfragen entwickeln. «Beginnen sollte man vielmehr bei den Betroffenen und dann zurückrechnen und sich fragen, wie die Situation verbessert werden könnte», sagt Christine Kaufmann, «das ist viel wirkungsvoller». Aus diesem Grund sollten die Unternehmen auch den Dialog vor Ort suchen und etwa mit Vertreter:innen der Arbeitnehmenden, der Regierung und NGOs sprechen.
Das macht auch Christine Kaufmann. «Wir Wissenschaftler:innen sollten raus aus dem Büro», sagt sie, «ich jedenfalls kann nicht zu Menschenrechten forschen, ohne mich mit den Menschen zu beschäftigen.» Deshalb tauscht sie sich nicht nur mit Unternehmen aus, sondern auch regelmässig mit Vertreter:innen von indigenen Völkern, die am Indigenous Peoples’ Caucus der UNO beteiligt sind, der sich für deren Rechte einsetzt. «Als Forschende können wir ideologiefrei Fakten in die Diskussion einbringen und zwischen Recht und Wirtschaft vermitteln», sagt Kaufmann. Damit Unternehmensverantwortung mehr bewirkt – zum Beispiel im Lithiumdreieck.