UZH schafft unabhängige und vertrauliche Externe Meldestelle
Wer an der UZH Missstände oder Fehlverhalten beobachtet oder vermutet, soll dies der UZH auf einfachem Weg melden können. Ein solcher Hinweis erlaubt es der UZH, Missstände und Fehlverhalten frühzeitig zu identifizieren, zu stoppen und Schaden von involvierten Personen und der UZH abzuwenden.
Am 15. Oktober 2026 nimmt die neu eingerichtete Externe Meldestelle der Universität Zürich ihren Betrieb auf. Sie bietet Unabhängigkeit und ein einfaches, digitales Meldesystem, das auch bei anonymen Meldungen einen Dialog ermöglicht. Damit ergänzt das neue Angebot die bestehenden internen Anlauf- und Beratungsstellen.
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt
Die Meldungen werden über eine externe digitale Meldeplattform von einer unabhängigen Zürcher Anwaltskanzlei entgegengenommen. Diese bestätigt der meldenden Person den Eingang der Meldung und nimmt mit dieser Kontakt auf, um ihre Fragen und Anliegen zur Meldung zu klären sowie den gemeldeten Sachverhalt aufzunehmen. Die Externe Meldestelle informiert die meldende Person zudem über das weitere Verfahren. Im Anschluss leitet sie die Meldungen an eine dafür eingerichtete Kontaktstelle bei Recht und Datenschutz der UZH weiter.
Die zuständigen universitären Stellen führen dann die erforderlichen Abklärungen und Untersuchungen nach einem für alle Beteiligten fairen Verfahren durch und prüfen allfällige Massnahmen. Bei all diesen Schritten wird die Vertraulichkeit der Meldung gewahrt, unabhängig davon, ob die Meldung anonym erfolgt oder nicht.
Meldung von Verletzungen der Compliance und persönlichen Integrität
Meldende können Missstände und Fehlverhalten an der UZH melden. Darunter fallen insbesondere Verletzungen der Compliance und Verletzungen der persönlichen Integrität.
Verletzungen der Compliance sind unter anderem Betrug, Veruntreuung, Misswirtschaft oder Bestechung. Unter Verletzungen der persönlichen Integrität fallen unter anderem sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Machtmissbrauch. Weitere Meldethemen sind Verstösse im Beschaffungs- und Vergabewesen, Verletzungen der wissenschaftlichen Integrität, Gefährdungen von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowie Fehlverhalten bei Datenschutz- und Informationssicherheit.
Meldende und alle involvierten Personen sind vor Vergeltung geschützt
Die UZH schützt meldende und betroffene Personen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen in ihrem Anstellungs-, Betreuungs- oder Auftragsverhältnis. Auch der Versuch oder das Androhen von Vergeltungsmassnahmen werden nicht toleriert.
Vizerektorin Gabriele Siegert leitet den Steuerungsausschuss des Projektes «Weiterentwicklung Beschwerdemanagement und Unterstützungsangebote UZH (WBU)». Sie erklärt im Interview, warum dieser Schritt nötig ist.
«Die meldende Person darf wegen der Meldung keine Nachteile erfahren»
Gabriele Siegert: Warum braucht es eine externe Meldestelle an der UZH?
Gabriele Siegert: Die UZH verfügt über ein breites Angebot an internen Anlauf- und Beratungsstellen. Die Externe Meldestelle ergänzt dieses Angebot durch die Möglichkeit, Meldungen über eine unabhängige externe Stelle in die UZH einzubringen. Betroffenen soll damit der Entscheid erleichtert werden, Missstände und Fehlverhalten zu melden. Einen weiteren Mehrwert schafft die digitale Meldeplattform, indem sie bei anonymen Meldungen eine sichere Kommunikation mit der meldenden Person erlaubt, ohne dass die meldende Person ihre Identität preisgeben muss. Das fördert die Aufarbeitung von anonym gemeldeten Missständen und Fehlverhalten.
Wo ist die Trennlinie zwischen der neuen Externen Meldestelle und den bestehenden Anlauf- und Beratungsangeboten?
Gabriele Siegert: Die Externe Meldestelle ist eine reine Meldestelle. Da die Externe Meldestelle keine Beratung anbietet, sollen sich Personen mit Beratungsbedarf an die bewährten internen Beratungsstellen wenden. Die bestehenden Stellen sind zudem mehrheitlich auf eine bestimmte Zielgruppe oder ein bestimmtes Thema spezialisiert. Die Externe Meldestelle steht allen Angestellten, Studierenden und Dritten mit Bezug zur UZH offen und deckt die ganze Palette von möglichem Fehlverhalten und Missständen an der UZH ab.
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Die Externe Meldestelle ergänzt das bestehende Angebot durch die Möglichkeit, Meldungen über eine unabhängige externe Stelle in die UZH einzubringen. Betroffenen soll der Entscheid erleichtert werden, Missstände und Fehlverhalten zu melden.
Was geschieht, wenn sich in der Untersuchung einer Meldung herausstellt, dass sich das gemeldete Fehlverhalten oder die Missstände nicht nachweisen lassen?
Gabriele Siegert: Die UZH gibt allen Personen die Möglichkeit, die UZH auf Missstände und Fehlverhalten an der UZH hinzuweisen, da ihr dies erlaubt, Missstände und Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und Schaden abzuwenden. Personen, welche Meldungen in guten Treuen abgeben, sind daher auch geschützt, wenn sich der gemeldete Sachverhalt nicht nachweisen lässt. Die meldende Person darf wegen der Meldung keine Nachteile erfahren. Wenn sich in der Untersuchung hingegen herausstellt, dass die meldende Person wissentlich falsche, unwahre oder irreführende Angaben gemacht hat, dann kann das für die meldende Person personalrechtliche, disziplinarische oder strafrechtliche Konsequenzen haben.
Derzeit werden innerhalb der UZH die gesamten Beschwerde- und Unterstützungsangebote analysiert und weiterentwickelt. Wird es noch weitere Änderungen geben?
Gabriele Siegert: Im Rahmen des Projekts WBU werden in den kommenden Monaten auch die Profile der bestehenden Ansprech- und Beratungsstellen geschärft. Zudem wird eine zentrale interne Anlaufstelle geschaffen, die eine erste Einordung und Triage ermöglicht und bei unklaren Zuständigkeiten unterstützt. Wenn dies geklärt ist, wird es dazu eine gesonderte Kommunikation geben.