Null-Toleranz gegenüber sexueller Belästigung
An den Schweizer Universitäten findet am 21. April der Sexual Harassment Awareness Day statt. Ist es heute wichtiger denn je, einen solchen Tag schweizweit zu begehen?
Gabriele Siegert: Solche speziellen Tage sind sicher gut, um allgemein für die entsprechenden Themen zu sensibilisieren. Insofern ist auch ein Sexual Harassment Awareness Day wichtig, denn dann kann man mit Aktionen und Veranstaltungen die Aufmerksamkeit auf das Thema lenken. Aber wir können unseren Fokus und unsere Massnahmen nicht nur auf einen solchen Tag beschränken. Das Problem ist ja nicht gelöst, nur weil der Tag endet.
Welche Personengruppen in Studium, Lehre oder Forschung sind besonders von sexueller Belästigung betroffen? Spielen dabei auch strukturelle Faktoren eine Rolle?
Siegert: Wenn man den Jahresbericht 2025 der Kommission «Schutz vor sexueller Belästigung» als Grundlage nimmt, dann ist die Anzahl der betroffenen Studierenden mit 14 Personen am grössten. Das verwundert jedoch nicht, denn die Gruppe der Studierenden ist auch zahlenmässig die grösste an der UZH. Würde man das prozentual berechnen, läge der Anteil in jeder Personengruppe bei weit unter 1% der UZH-Angehörigen. Sicher ist: Jeder Fall ist einer zu viel. Ich gehe zudem davon aus, dass weibliche UZH-Angehörige sehr viel öfter betroffen sind als männliche. Oft wird sexuelle Belästigung mit einem Machtgefälle in der Hierarchie in Verbindung gebracht, insofern kann da ein struktureller Faktor mitspielen.
Wo beginnt sexuelle Belästigung? Warum gilt es, auch scheinbar «kleinere» Grenzverletzungen ernst zu nehmen?
Siegert: Was sexuelle Belästigung ist, steht in Paragraph 4 des entsprechenden Reglements: «Als sexuelle Belästigung gilt jede die Persönlichkeit verletzende Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die seitens der betroffenen Person unerwünscht ist.« Bei Handlungen – also Übergriffen oder unangemessenem Körperkontakt – leuchtet uns das in der Regel sofort ein. In anderen Situationen ist es oft nicht so einfach festzustellen, wo sexuelle Belästigung beginnt. Dort hilft gelegentlich ein Rollenwechsel als «Selbst-Check»: Wollen Sie, dass jemand das zu Ihnen sagt? Oder Ihnen ein solches Feedback geben darf? Wie würden Sie sich fühlen, wenn jemand solche Witze über Sie machen würde?
Auch wenn die Situation manchmal nicht eindeutig ist, müssen wir auch diese Art von Grenzverletzungen thematisieren. Das gehört zur Null-Toleranz-Haltung der UZH gegenüber sexueller Belästigung. Es geht darum zu verstehen, dass die eigene Kommunikation und das eigene Handeln von anderen anders interpretiert werden können als beabsichtigt. In einer hierarchischen Beziehung ist besondere Vorsicht angebracht, weil die statusschwächere Person ihre Grenzen aufgrund des Hierarchieverhältnisses oft nicht setzen kann. Denn sich zu wehren geht immer mit einem gewissen Risiko einher. Bei allem muss auch klar sein, dass Kritik und kritisches Denken der Kern der Universität sind. Insofern müssen wir Kritik üben und kritisches Feedback geben und entgegennehmen können. Dabei muss es um die Sache oder die Leistung gehen – niemals um das Geschlecht oder körperliche Merkmale des Gegenübers.
Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote stehen Personen zur Verfügung, die an der UZH sexuelle Belästigung erlebt haben?
Siegert: Hier möchte ich gerne auf eine spezielle Webseite verweisen. Dort sind die Ansprechpersonen aufgelistet, an die man sich wenden kann. Zudem gibt es auf anderen Seiten Informationen zu weiteren Beratungsstellen. Wir haben aber festgestellt, dass die Betroffenen bei den vielen potenziellen Anlaufstellen oft nicht genau wissen, an wen sie sich wenden sollen und wo die Abklärung des Sachverhalts bzw. die Beratung stattfindet. Für uns als Universität ist es aber wichtig, dass von Übergriffen betroffene Studierende und Mitarbeitende schnell und niederschwellig Unterstützung finden. Deshalb haben wir ein Projekt mit dem Arbeitstitel «Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote» lanciert. Das umfassende Projekt soll die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote besser aufeinander abstimmen und vorhandene Prozesse optimieren.
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Für uns als Universität ist es wichtig, dass von Übergriffen betroffene Studierende und Mitarbeitende schnell und niederschwellig Unterstützung finden.
Im Rahmen des Projekts wird für die nächsten zwei Jahre als Pilot eine externe Meldestelle geschaffen, die auch anonyme Meldungen entgegennehmen wird. Diese ergänzt die bestehenden internen Kanäle und ermöglicht es allen UZH-Angehörigen, selbst erlebte oder auch beobachtete Übergriffe zu melden. Die Meldestelle klärt mit der betroffenen Person, was passiert ist und was die nächsten Schritte sind. Diese Informationen fliessen nur dann an die UZH zurück, wenn die meldende Person damit einverstanden ist. Wir streben an, diese Stelle im Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2026 zu starten.
Welche Massnahmen ergreift die Universität selbst, um sexuelle Belästigung zu verhindern und ein respektvolles, sicheres Arbeits- und Studienumfeld zu fördern?
Siegert: Insgesamt geht es darum, alle Personengruppen an der UZH – und hier insbesondere auch die neuen Mitarbeitenden und Studierenden – zu informieren und zu sensibilisieren. Das erfolgt beispielsweise durch Flyer, Merkblätter oder Poster, oder auch in Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Podiumsgesprächen, Weiterbildungen und Workshops zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich.
Hier verweise ich gerne – und etwas allgemeiner – auf die UZH CommUNIty Webseite. Denn dort bekennen wir uns klar dazu, dass die Angehörigen der Universität Zürich mit Respekt und Offenheit am Campusleben teilnehmen und sich an unserem Code of Conduct orientieren: Wir setzen uns gemeinsam für Toleranz, Vielfalt, Inklusion, Chancengerechtigkeit und Gleichstellung ein. Wir tolerieren keine Diskriminierung oder Belästigung. Und wir unterstützen uns gegenseitig, um unangebrachtes Verhalten zu verhindern. Für ein sicheres Arbeits- und Studienumfeld dürfte auch sorgen, dass den gemeldeten Fällen nachgegangen wird, durch Sachverhaltsabklärungen oder interne Untersuchungen. Je nach Fall und Einwilligung der betroffenen Person kann es auch zu externen Untersuchungen kommen.