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Ehrendoktorat für Andrea Büchler

Hinschauen, wo es weh tut

Vielfalt ist der Gradmesser unserer Freiheit, sagt UZH Rechtswissenschaftlerin Andrea Büchler. Im September erhielt sie für ihre herausragende und mutige wissenschaftliche Arbeit die Ehrendoktorwürde der Universität Wien.
Marita Fuchs
Im feierlichen Rahmen erhielt Rechtsprofessorin Andrea Büchler (rechts im Bild) die Ehrendoktorwürde der Universität Wien.

 

Wir treffen uns in Andrea Büchlers Büro an der Rämistrasse und setzen uns mit dem in Corona-Zeiten empfohlenem Abstand an den Tisch. Was ihr an der gegenwärtigen Pandemie sehr zu schaffen mache, sei die eingeschränkte Reisemöglichkeit, sagt Andrea Büchler. Unterwegs zu sein bedeute, sich eine neue Welt zu erschliessen, sich mit ganz anderen Meinungen und Sichtweisen auseinanderzusetzen. «Es sind Begegnungen, die mich inspirieren.»

Bezogen auf ihre Forschung sei es interessant zu sehen, wie verschiedene Rechtsordnungen mit bestimmten Entwicklungen umgehen. «Im Familienrecht beispielsweise liegen den rechtlichen Fragestellungen häufig sehr ähnliche gesellschaftliche Dynamiken zugrunde. Die Fragen mögen sich überall gleich stellen, aber die Antworten können unterschiedlich ausfallen».

So spricht man zum Beispiel in Palo Alto, einem Ort im Silicon Valley, in dem Andrea Büchler einige Zeit gelebt hat, wie selbstverständlich über Leihmutterschaft als Möglichkeit für eine Familiengründung. Gespräche mit Frauen in Indien, die ein Kind für andere austrugen, zeigten hingegen deren Sorgen, Nöte und Hoffnungen. Gereist ist die Rechtsprofessorin viel: Auslandsaufenthalte führten sie bereits als Schülerin in die USA und nach Chile. Nach der Matura ging es nach Nicaragua, Nepal, Thailand und Hongkong. Auch als Juristin und Professorin war sie viel unterwegs, Kairo, Berlin, Bangalore, Berkeley, New York, San Francisco und nicht zu vergessen: Wien. Hier war sie Gastprofessorin.

Ein genuin liberaler Ansatz

Im September wurde sie von der Universität Wien mit dem Ehrendoktorat ausgezeichnet. In der Würdigung heisst es: «Andrea Büchler schaut dort hin, wo andere wegsehen, weil es weh tut: Islamisches Recht in Europa ist so ein Thema oder Rechtsfragen, die mit dem Körper zu tun haben, mit dem Intimen, Privaten, der Familie, Fortpflanzung, Beginn und Ende des Lebens». Es sei aber kein Blick auf das Sensationelle, sondern betreffe Orte, an denen fundamentale Gewissheiten aufbrechen, wie zum Beispiel was das Recht meint, wenn es Menschen in Männer und Frauen einteilt und was es dabei möglicherweise übersieht. Oder die Frage nach der Grenze zwischen Person und Sache, wenn Organe Gegenstand von Verfügungen werden.

Ein genuin liberaler Ansatz ziehe sich wie ein roter Faden durch das Werk von Andrea Büchler, betonte Paul Oberhammer, Dekan der Universität Wien in seiner Rede. «Ein Ansatz, der sich kein Wissen darüber anmasst, was andere denken und fühlen sollen und der pluralistischen Gesellschaft mit all ihren unterschiedlichen Menschenbildern mit Respekt begegnet, beim Recht und seinen Vorschriften stets an das Ermöglichen und nicht an das Verbieten denkt.»

Andrea Büchler
Andrea Büchler, Professorin für Privatrecht und Rechtsvergleichung an der UZH.

Ihre Arbeit als Juristin habe sie immer als Privileg betrachtet, sagt Büchler. «Es ist ein Privileg, über Fragen nachdenken zu dürfen, die in den höheren Sphären rechtsdogmatischer Abhandlungen wenig vertreten sind, so die normativen Dimensionen des Intimen, die Beziehungen zwischen Kind und Eltern, Partnerinnen und Partnern. Im sozialen Nahraum äussern sich Sehnsüchte, und so auch Verletzlichkeiten in all ihren Dimensionen – körperlich, seelisch, ökonomisch.»

Studium, Kind und Mandat

Vielleicht liegt der Mut und die Entschlossenheit, diese Themen anzupacken, auch in der Biografie Büchlers begründet. Sie wurde bereits zu Beginn ihres Jurastudiums Mutter. Während dieser Zeit verdiente sie ihr Geld als Lehrerin. Und sie war politisch engagiert. Als Grossrätin im Kanton Basel-Stadt leitete sie die Kommission für Integrationsfragen, und sie war Mitglied im Bankrat der Basler Kantonalbank. «Die Wissenschaft bot mir die Freiheit und Flexibilität, um meine Arbeit, mein politisches Mandat und die Betreuung meiner damals kleinen Tochter miteinander zu vereinbaren», sagt sie. Heute hat sie eine zweite Tochter im Primarschulalter.

Kinder wollen

Ihr Engagement geht auch jetzt weit über ihre Professur für Privatrecht und Rechtvergleichung an der UZH hinaus. So präsidiert sie seit 2016 die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin der Schweiz. Das tut sie mit Leidenschaft. «Es ist eine sehr schöne Aufgabe, den ethischen Diskurs zu den Entwicklungen in der Biomedizin zu moderieren. Ich schätze vor allem die Vielfalt der Expertise und der vertretenen Standpunkte. Je tiefgreifender biomedizinische Eingriffe werden, umso komplexer sind auch die damit zusammenhängenden ethischen Fragen.»

Die Freude am Austausch und der interdisziplinären Zusammenarbeit führte auch zu ihrem jüngsten Projekt, einem Sachbuch über den Kinderwunsch, das sie zusammen mit der Philosophin Barbara Bleisch schrieb. «Kinderwünsche sind eine höchst private Angelegenheit. Stellt sich allerdings die Schwangerschaft nicht spontan ein und verlässt der Zeugungsvorgang die Sphäre des Intimen, dann ergeben sich Fragen, die auch andere betreffen und die in die Gesellschaft hineinreichen», sagt Büchler. Das Buch «Kinder wollen» wurde von der Kritik gut aufgenommen und geht beispielsweise der Frage auf den Grund, welche Verantwortung die Präimplantationsdiagnostik oder das «social egg freezing» mit sich bringt.

Zurückhaltung als Vorgabe

Doch welche Rolle soll das Recht bei all diesen schwierigen gesellschaftlichen Fragen einnehmen? «Ich bin über die Jahre zur Überzeugung gelangt, dass Zurückhaltung geboten ist», sagt Büchler. «Lebensentwürfe sind vielfältig und Motivlagen unergründlich; sie auf verbürgte rechtliche Dimensionen zu reduzieren, gelingt kaum mehr». Bedeutet das, dass das Recht dem gesellschaftlichen und technischen Fortschritt hinterherhinkt?

So einfach sei es nicht, sagt Andrea Büchler. Reproduktive Entscheidungen zum Beispiel seien sehr persönlich. Vorstellungen und Konzepte von Elternschaft und Familie sind kulturell, religiös und sozial geprägt und auch von der Biografie der jeweiligen Personen abhängig. Rechtliche Interventionen in so persönliche Kontexte müssten zurückhaltend sein und nur dann zum Zug kommen, wenn wichtige Interessen der Gesellschaft oder anderer Personen gefährdet sind.

Vornehme Aufgabe des Rechts

«Angesichts der grossen Zahl von Werthaltungen kann nicht eine bestimmte Position zur Norm erklärt werden.» Auch Gewissensfragen könne man nicht an das Recht delegieren. Vielfalt ist ein Gradmesser unserer Freiheit. Freiheit setzt Autonomie voraus. Und Autonomie ist für ihre Entfaltung auf den Schutz des Privaten angewiesen. Sie ist auch darauf angewiesen, Umstände vorzufinden, die ihre Wahrnehmung ermöglichen, ansonsten bleibt sie defizitär.

Dies zu gewährleisten, sei eine der vornehmsten Aufgaben des Rechts. Es sei auch Aufgabe des Rechts, Schutz zu gewährleisten dort, wo sich Verletzlichkeiten zeigen: den Schutz der Menschenwürde, der körperlichen Integrität, des Kindeswohls, sagt Büchler.

Die Entscheidung zu Elternschaft, ihre rechtlichen, medizinischen und sozialen Voraussetzungen sowie ihre Folgen für das Individuum, die Familie, Gesellschaft und Wirtschaft wissenschaftlich vertieft zu ergründen, ist das nächste Projekt der Rechtswissenschaftlerin. Sie hat die Leitung eines neuen Universitären Forschungsschwerpunktes der UZH übernommen. Das «Human Reproduction Reloaded» startet im Januar 2021. «Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, mit Kolleginnen und Kollegen aus ganz unterschiedlichen Disziplinen an den grossen Fragen der Reproduktion zu arbeiten», sagt sie.