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Whistleblowing

Zwischen Verrat und Heldentum

Missstände in Unternehmen muss man melden. Aber wie und wo? Und was riskiert man dabei? Mit Whistleblowing gehen Kulturen ganz unterschiedlich um. Der Jurist Nicola Müller hat den rechtlichen Rahmen und die Handlungsmöglichkeiten in der Schweiz untersucht.
Claudio Zemp
Nicola Müller
Nicola Müller: «Der potentielle Whistleblower ist oft hin- und her gerissen zwischen der Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber und dem Pflichtgefühl gegenüber der Öffentlichkeit.»

Die Schweiz hat ihre liebe Mühe mit dem Phänomen Whistleblowing. Aber was ist das überhaupt? Kaum eine Situation sei mit der anderen vergleichbar, sagt der Doktorand Nicola Müller: «Die Sachverhalte sind unglaublich divers, die Übergänge fliessend, von legitim bis klar treuepflichtswidrig.» Die Rechtslage in der Schweiz ist noch immer diffus, es gibt aber mittlerweile auch Dissertationen über Whistleblowing, etwa jene von Stefan Rieder. Müller beschäftigte sich im Rahmen seiner Masterarbeit mit Whistleblowing, sein Projekt wird nun im Rahmen der Ausstellung «Transactions» im Lichthof der UZH gezeigt.

Schweigegeld vs. Skandalprämie

Moralisch scheint eigentlich klar, dass ein Angestellter Missstände, die er entdeckt, melden sollte. Aber auf den zweiten Blick ist es schwieriger: «Es sind bei jedem Fall von Whistleblowing stark divergierende Interessen im Spiel», sagte Müller. Wohin soll man sich zuerst wenden? Unter welchen Umständen darf man an die Öffentlichkeit treten? Und was riskiert man dabei? Müller macht das Beispiel eines Gärtners, der entdeckt, dass in seinem Betrieb Giftmüll vergraben wird, wo er gar nicht hingehört. Der Handlungsspielraum ist verzwickt, sobald sich der Angestellte des Unrechts bewusst wird.

«Der potentielle Whistleblower ist oft hin- und her gerissen zwischen der Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber und dem Pflichtgefühl gegenüber der Öffentlichkeit.» Dabei hat ein Whistleblower mitunter viel zu verlieren. Wer dem Chef unangenehme Fragen stellt, riskiert die Entlassung. Und ab wann ist es angebracht, jemanden ausserhalb des Betriebs zu kontaktieren, etwa eine Behörde? «Bis jetzt ist das für den Laien kaum zu erkennen», hält Müller fest.

Das Alarmschlagen in der Öffentlichkeit lässt sich mitunter vergolden. Ist es moralisch vertretbar, beim Aufdecken eines Misstandes etwas zu verdienen? Wo wird ein Bonus zur Erpressung? «Nicht immer sind die Motive von Whistleblowern uneigennützig, aber lukrativ ist das bisher vor allem im US-Recht», sagt Müller. Die Schweiz sei äusserst skeptisch gegenüber Whistleblowern, die in der Regel als Denunzianten betrachtet werden, was sich auch im Arbeitsrecht niederschlage.

«Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.» Das Sprichwort, das er als Titel seines Papers gewählt hat, kann man auf die Situation in der Schweiz münzen, sagt Müller: «Das Schweigen ist meist Gold wert, weil sich der Arbeitnehmer dadurch seine Stelle sichert. Wenn er aber redet, erhält er meist die Kündigung und nur eine niedrige Entschädigung, höchstens Silber.»

Die Schweiz geht besonders streng mit Verletzungen der Treuepflicht am Arbeitsplatz um. Warnpfiffe werden nicht goutiert. Ein Whistleblower riskiert eine Abstrafung auf dem Arbeitsmarkt: «Es gibt kaum taugliche Schutzmechanismen, die ihn vor Repressalien bewahren könnten.» Die Geheimhaltungspflicht wird nach Ansicht Müllers in der Schweiz unverhältnismässig hoch gehalten. «Ich finde es absurd, dass Straftaten nicht per se meldewürdig sind, es muss immer eine konkrete Interessensabwägung gemacht werden», wundert sich Müller: «Die Herrschende Lehre der Schweiz versteht die Geheimhaltungspflicht sehr absolut.»  

Eine ganz andere Kultur des Whistleblowing herrscht in den USA. Der Fall Edward Snowden, der mit seiner öffentlichen Anklage den Staat selber angriff und dafür geächtet wurde, sei die Ausnahme welche die Regel bestätigt, so Müller: «Ein Whistleblower wird in den USA als Held gefeiert und finanziell am Erfolg des Staates beteiligt, wenn die Verfehlungen private Unternehmen betreffen.» Doch dieses System habe auch eine Kehrseite: «Es fördert eine Bespitzelungsmentalität.» In seinem Fazit hält der Jurist fest, dass die Schweiz Whistleblower besser schützen sollte, ohne in amerikanische Auswüchse zu fallen. Müller erwähnt das probate Kaskadenprinzip, wonach ein Gang an die Öffentlichkeit nur als äusserste Massnahme in Frage kommt: «Das Gesetz muss aber in jedem Fall für Laien verständlich sein. Ich würde es auch begrüssen, wenn es mehr Meldedispositive gäbe.»

Schillernde Kunst

Als der Doktorand angefragt wurde, seine Arbeit an der «Transactions» zu präsentieren, sagte er sofort zu. Er überliess die künstlerische Gestaltung aber ganz der Szenografin Priska Baumann. «Ich bin musisch kein besonders kreativer Kopf», so Müller. Entsprechend begeistert war er aber, wie Baumann an sein Thema heranging und seine Arbeit mit starken Bildern und schlichten Mitteln umsetzte. Er hatte keinen Anlass, sich einzumischen.

Im Lichthof sind nun oszillierende Spiegelwände zu sehen, nur von einer Seite durchsichtig, wie man sie von Verhörzimmern kennt. Je nach Standpunkt und Licht sieht man die Sache ganz anders. Es kommt auf die Perspektive an, was mit Whistleblowing zu verlieren und zu gewinnen ist. Sowohl monetär wie moralisch.

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