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Universität Zürich bleibt bei der BVK

Die Universität Zürich versichert ihre Mitarbeitenden weiterhin bei der Pensionskasse BVK. Ausschlaggebend für den Entscheid der Universitätsleitung ist eine nachhaltige, verlässliche und generationengerechte berufliche Vorsorge. Ausserdem betont sie die Wichtigkeit, kantonal verankert zu sein, und sieht sich in einer solidarischen Gemeinschaft mit den übrigen BVK-Versicherten des Kantons Zürich.

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Berechnung der Rente
Die UZH will eine nachhaltige und generationengerechte berufliche Vorsorge für ihre Mitarbeitenden. (Bild: ©cacaroot / istock)

Rund 4'400 Mitarbeitende und 1'590 Rentnerinnen und Rentner der UZH sind bei der Beruflichen Vorsorgeeinrichtung des Kantons Zürich (BVK) versichert. Die Pensionskasse hat zur langfristigen finanziellen Sicherung der Renten beschlossen, ihre versicherungstechnischen Grundlagen auf Jahresbeginn 2017 anzupassen. Diese einschneidenden Änderungen im Vorsorgereglement erlauben es der UZH, den Anschlussvertrag mit der BVK per Ende 2016 aufzulösen und sich einer anderen Pensionskasse anzuschliessen. Die Universitätsleitung hat in Zusammenarbeit mit dem eigens hierfür gebildeten Personalausschuss BVK (PABVK) die Massnahmen der BVK eingehend geprüft sowie mit Angeboten anderer Pensionskassen verglichen. Sie hat nun entschieden, ihre Mitarbeitenden weiterhin bei der BVK zu versichern.

Die BVK rechnet ab Anfang 2017 neu mit so genannten Generationentafeln. Diese beziehen für die Rentenberechnung die Lebenserwartung pro Jahrgang ein und berücksichtigen die steigende Lebenserwartung von Männern und Frauen. Ebenfalls senkt die BVK den technischen Zins von 3,25 auf 2 Prozent, was zur Senkung des Rentenumwandlungssatzes und zu höheren Sparbeiträgen für Arbeitnehmende und -gebende führt. Mit diesen Massnahmen will die Pensionskasse die Umverteilung der Beiträge von Aktivversicherten zu den Rentenbezügerinnen und -bezügern vermeiden und auf eine langfristig gesunde Basis stellen.

Realistische Rahmenbedingungen

Aufgrund sorgfältiger Abwägungen hat Universitätsleitung entschieden, die BVK als Pensionskasse beizubehalten. Für die Universitätsleitung ist eine nachhaltige berufliche Vorsorge, die von realistischen Szenarien zur ökonomischen und demografischen Entwicklung ausgeht, zentral. Aus Sicht der Universitätsleitung ist eine zeitnahe Finanzierung für eine zweckmässige Vorsorge unverzichtbar: Neue Verpflichtungen sollen jeweils sofort und vollständig finanziert werden. Wobei für deren Bewertung mit Renditen kalkuliert werden soll, die auch erzielbar sind. «Die BVK hat in den letzten Jahren gut gewirtschaftet und ihre Unterdeckung beinahe abgebaut», erklärt Christian Schwarzenegger, Prorektor für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Faire Behandlung aller Versicherten 

Ausserdem ist es der Universitätsleitung ein Anliegen, dass Ausgleichsmechanismen unter den Generationen vermieden werden. «Wir schätzen alle Versicherten und Rentner gleichermassen und wollen alle Versichertengenerationen fair behandeln. Deshalb gilt es, eine generationenübergreifende Finanzierung der Renten möglichst zu vermeiden», sagt Christian Schwarzenegger.  

Feste Verankerung im Kanton

Die UZH ist eine öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich und profitiert von der Anbindung an den Kanton. Ein Austritt aus der BVK würde diese feste Verankerung der Universität Zürich im Kanton Zürich lockern. «Das kann nicht im Sinne der UZH sein, die zur Hälfte vom Kanton finanziert wird», so Christian Schwarzenegger. Die Universitätsleitung anerkennt auch das finanzielle Engagement des Kantons bei der Sanierung der BVK. Die UZH sieht sich in einer solidarischen Gemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten des Kantons Zürich und ist bereit, die Massnahmen mitzutragen, die zu einer langfristigen Stabilisierung und Sicherung der Renten für alle BVK-Versicherten führen.

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