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Horizon 2020 / Erasmus+

Bewerbungen bereithalten

Die Schweiz wird beim Forschungsprogramm «Horizon 2020» und beim Austauschprogramm «Erasmus+» ab sofort nicht mehr wie ein EU-Land, sondern nur noch wie ein Drittstaat behandelt. Was bedeutet das für die Forschenden und Studierenden der UZH? Eine Übersicht mit Fakten und Empfehlungen. Falls der Bund keine Gelder zur Verfügung stellt, will die UZH gemäss Rektor Michael Hengartner den Studierendenaustausch mit bis zu einer Million Franken aus eigenen Mitteln unterstützen.
Adrian Ritter

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Die Internationalität der Forschung sichern: Auf politischer Ebene wird nach Lösungen gesucht, nachdem die EU die Schweiz nun als Drittstaat behandelt. 

Die Verhandlungen über das Forschungsprogramm «Horizon 2020» hat die Europäische Union bereits kurz nach dem Volksentscheid über die Masseneinwanderungsinitiative sistiert. Gestern informierte die Europäische Kommission, dass die Schweiz per sofort bei der Eingabe von Forschungsprojekten als Drittstaat behandelt werde. Für Forschende bedeutet dies gemäss Auskunft des Staatssekretariates für Bildung, Forschung Innovation (SBFI):

– Projekte unter dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramms (FRP) sind bis zum Projektende gesichert. Das entsprechende bilaterale Abkommen gilt uneingeschränkt.

– Eine Teilnahme von Schweizer Forschenden an Verbundprojekten innerhalb von «Horizon 2020» ist weiterhin möglich. Auch eine Projektkoordination durch Schweizer Forschende ist möglich, sofern diese eine eigene Finanzierung auch für die Koordinationskosten sicherstellen. In einem entsprechenden internationalen Konsortium müssen aber mindestens drei weitere Staaten vertreten sein – EU-Staaten oder Drittstaaten. Das Budget für die Teilnahme von Schweizer Partnern an Verbundprojekten soll direkt von der Schweiz unterstützt werden. Der Bundesrat bereitet derzeit eine Lösung für die Finanzierung vor.

Einzelprojekte / ERC Grants: Forschende von Schweizer Hochschulen können sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr für einen Grant des «European Research Council» (ERC) bewerben. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) arbeitet derzeit an einer politischen Lösung und empfiehlt Forschenden in der Schweiz, fertiggestellte oder weit fortgeschrittene Gesuche für eine sofortige Eingabe bereitzuhalten beziehungsweise fertigzustellen. EU GrantsAccess bittet entsprechende Personen, sich mit ihr in Verbindung zu setzen.

Forschende mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die einer Hochschule eines EU- oder assoziierten Staates angehören, sind weiterhin berechtigt, sich für ERC Grants zu bewerben.

Einzelprojekte / Marie-Curie-Stipendien: Die individuellen Stipendien stehen Forschenden aller Nationalitäten und somit auch Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten offen. Interessierte wenden sich an EU GrantsAccess.

Austauschsemester sicherstellen

Sistiert sind derzeit auch die Verhandlungen für eine Vollbeteiligung der Schweiz an der neuen Programmgeneration «Erasmus+». Die EU wartet ab, wie sich die Schweiz bezüglich der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verhält. Um die eingeschränkten Teilnahmemöglichkeiten als Drittland zu kompensieren, prüft das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung derzeit Alternativszenarien zu einer Vollbeteiligung an «Erasmus+».

Die Bundesbehörden wie auch die Abteilung Internationale Beziehungen der UZH empfehlen Studierenden, sich weiterhin für Mobilitätsaufenthalte zu bewerben. «Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Studierenden ihr Auslandsemester in jedem Fall realisieren können», sagt Yasmine Inauen, Leiterin der Abteilung Internationale Beziehungen. Die laufenden Austauschaufenthalte im Frühlingssemester 2014 sind von den jetzigen Entscheidungen der EU nicht betroffen.

Hoffen auf politische Lösungen

Für Daniel Wyler, als Prorektor der UZH für den Bereich Forschung und Nachwuchsförderung zuständig, ist die jetzige Rückstufung der Schweiz auf den Status eines Drittstaates äusserst bedauerlich und ein Rückschlag für den in Europa stark verankerten Forschungsplatz Zürich und Schweiz: «Die Unmöglichkeit, im jetzigen Zeitpunkt ERC-Gesuche einzureichen, verunmöglicht es der UZH und den anderen schweizerischen Hochschulen, in der obersten Liga mitzuspielen und beschert ihnen einen klaren Konkurrenznachteil.»

Wyler hofft jedoch auf eine politische Lösung: «Die Universitätsleitung ermutigt ihre Forschenden, weiterhin EU-Verbundprojekte einzugeben und Bewerbungen um ERC-Grants vorzubereiten.»

Falls der Bund keine Gelder zur Verfügung stellt, will die UZH gemäss Rektor Michael Hengartner den Studierendenaustausch mit bis zu einer Million Franken aus eigenen Mitteln unterstützen.