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Bilateraler Weg

«Kein Vogel fliegt mit einem Flügel»

Die Schweiz will mit der EU über die künftige Organisation der Beziehungen verhandeln. Bundesrat Didier Burkhalter erläuterte gestern an der UZH, warum der bilaterale Weg volkswirtschaftlich notwendig sei. 
Marita Fuchs

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Warb für die bilateralen Verträge: Bundesrat Didier Burkhalter. Links im Bild Andreas Kellerhals, Direktor des Europa Instituts, dessen Einladung der Bundesrat gefolgt war.

Aussenminister Didier Burkhalter sprach sich gestern in der Aula der Universität Zürich klar für die Stärkung und Erneuerung des bilateralen Wegs aus. Seine Rede mit dem Titel «Der bilaterale Weg der Schweiz: Erneuerung – statt Erosion» liess diesbezüglich keine Zweifel offen. Auf die Frage, ob die Schweiz den bilateralen Weg erneuern und so den Wohlstand und die Unabhängigkeit sichern oder diesen Weg nicht weiter verfolgen wolle, nahm der Aussenminister die Antwort vorweg: «Der Bundesrat sagt klar: Erneuerung statt Erosion».

Die EU ist der wichtigste Partner der Schweiz

Burkhalter wies im Folgenden auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der EU-Staaten für die Schweiz hin. Zwar habe die Schweiz in der letzten Zeit auf globale Machtverlagerungen reagiert, indem sie die Handelstätigkeit in Wachstumsregionen wie Asien, der Golfregion oder Lateinamerika gezielt gefördert habe. Diese neuen Märkte seien zwar eine wichtige Ergänzung zu Europa, könnten diese aber nicht ersetzen. Das belege zum Beispiel das Handelsvolumen der Schweiz mit der deutschen Nachbarregion Baden-Württemberg: Dieses entspreche in etwa demjenigen der USA.

Modalitäten klären

«Wenn wir uns von der EU abschotten und einseitig die Unabhängigkeit betonen würden, so würden wir unseren Wohlstand gefährden», zeigte Burkhalter sich überzeugt. Kein Vogel fliege nur mit einem Flügel.

Die  EU habe seit einigen Jahren signalisiert, dass sie das immer komplexer werdende Geflecht der bilateralen Abkommen nicht mehr in der jetzigen Form weiterführen wolle. Das Anliegen, den bilateralen Weg einfacher und effizienter zu gestalten, sei durchaus auch im Sinne der Schweiz.

Dazu müssen allerdings eine Reihe institutioneller Fragen geklärt werden. Konkret geht es um die Modalitäten der Übernahme von EU-Recht in denjenigen Bereichen, die die bilateralen Abkommen tangieren, die Überwachung der Anwendung dieser Abkommen, die Auslegung des EU-Rechts in den Abkommen und die Streitbeilegung.

Günstiger Zeitpunkt

Die Lösung dieser institutionellen Fragen könne dazu beitragen, dass sich die Gesamtbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU verbessern. Das erleichtere es auch, wichtige Kooperationsdossiers wie dasjenige der Forschung zu erneuern. «Die Bedeutung dieses Abkommens muss ich hier an dieser renommierten Hochschule nicht näher erläutern», sagte der Bundesrat. «Wir haben ein evidentes Interesse daran, auch künftig in diesen Fragen eng mit der EU zu kooperieren.»

Jetzt wäre der Zeitpunkt für die Erneuerung der Verträge besonders günstig, meinte Burkhalter. Noch vor einem Jahr sei der Verdruss in Brüssel über das Geflecht an bilateralen Abkommen gross gewesen.

Der Bundesrat und die Schweizer Diplomatie hätten seither viel investiert, um das Vertrauen wiederherzustellen. Ende Dezember 2012 erklärte die EU, dass sie offen sei für eine Vertiefung der wichtigen Beziehungen zur Schweiz und bereit sei, den bilateralen Weg auch in den Bereichen des Binnenmarkts weiterzugehen – vorausgesetzt dieser bilaterale Weg werde erneuert.

Neue Aufgabe für den EU-Gerichtshof

Die jetzige Lösung, die vorsehe, keine neuen Institutionen zu schaffen, dafür aber eine neue Aufgabe für den EU-Gerichtshof vorzusehen, sei gut, meinte Burkhalter. So könne die Schweiz ihre Interessen eindeutig am besten wahren. Die institutionelle Ordnung der Schweiz bleibe dabei unberührt. Das Referendumsrecht bleibe garantiert. Es werde keinerlei Automatismen bei der Übernahme des Rechts geben.

Falls es dereinst zu Verhandlungen mit der EU komme, so werde der Bundesrat das Resultat selbstredend nur dann gutheissen und dem Parlament unterbreiten, wenn es ausgewogen sei und mit den Interessen der Schweiz übereinstimme.

Der Entscheid des Parlaments werde dem fakultativen Referendum unterstellt sein. «Das Schweizer Volk wird somit – wie immer – das letzte Wort haben können», sagte Burkhalter.

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