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Kantonsratswahlen: Hans-Ueli Vogt

«Ein Studium ist kein Allerweltsgut, sondern ein Privileg»

Hans-Ueli Vogt ist Ausserordentlicher Professor für Handels-, Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht. Er kandidiert für die SVP für den Zürcher Kantonsrat. Die Wahlen finden am 3. April statt. Vogt findet, dass für eine effektive Mitsprache der Studierenden eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht erforderlich ist.
Fragen: Roland Gysin

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UZH News: An fünf  von sieben Fakultäten der Universität Zürich studieren mehr Frauen als Männer. Bei den Professuren hingegen verharrt der Frauenanteil bei gut 16 Prozent. Braucht die Universität Zürich eine Frauenquote?

Hans-Ueli Vogt: Nein. Es sollen diejenigen Personen berufen werden, die aufgrund ihrer Qualifikation in Lehre und Forschung am besten geeignet sind. Das schliesst nicht aus, dass die Universität – zum Beispiel mittels Krippenplätzen – dafür sorgt, dass auch Frauen, die neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ihre Mutterrolle wahrnehmen, die entscheidenden Qualifikationen erlangen können.

Hans-Ueli Vogt: «Ausländische Studierende sollten wesentlich höhere Studiengebüren bezahlen müssen.»

Zudem kann bei Berufungen immer auch das wissenschaftliche Potenzial in die Beurteilung miteinbezogen werden. Damit wird ebenfalls auf einen wegen der Mutterrolle allenfalls noch geringeren Leistungsausweis Rücksicht genommen. Das Geschlecht darf bei der eigentlichen Berufungsentscheidung jedoch keine Rolle spielen.

Der Kanton Zürich deckt mit über 550 Millionen Franken fast die Hälfte des gesamten jährlichen Aufwandes der Universität Zürich. Reicht das?

Ja, das reicht, wobei ich damit nicht den absoluten Betrag, sondern den Anteil meine. Selbstverständlich soll der Kanton, der die Universität im Interesse seiner Bürger betreibt, sie ausreichend finanzieren.

Der Zwang der Forscher und ihrer Institute, darüber hinaus selber Mittel einzuwerben, ist jedoch ebenfalls wichtig. Damit wird sichergestellt, dass an Problemen geforscht wird, deren Lösung nicht nur die Forscher selber interessiert.

Die anderen Kantone decken zu Recht ebenfalls einen Grossteil des Aufwandes, weil auch ihre Bürger von den Leistungen unserer Universität profitieren.

Last but not least – und das meine ich ganz genau so – sind nötigenfalls die Studiengebühren zu erhöhen, wie das an der Universität St. Gallen bereits geschehen ist. Damit würden Universität und Kanton deutlich machen, dass ein Studium kein Allerweltsgut, sondern ein Privileg ist, das wertgeschätzt werden soll.

Die Universität Zürich wächst. Immer mehr Projekte und immer mehr Mitarbeitende und Studierende brauchen immer mehr Platz. Was tun?

Dass es immer mehr Studierende und Mitarbeitende gibt, ist angesichts einer wachsenden Bevölkerung nichts Besonderes; wie damit umgegangen werden soll, ist in allen Gesellschaftsbereichen ein drängendes Problem, das folglich auch umfassend und nicht nur universitätspolitisch angegangen werden muss.

Soweit der Zuwachs auf eine Erhöhung der Maturitätsquote zurückzuführen ist, wird man diese Entwicklung – wider Willen, wegen des damit verbundenen Qualitätsverlusts – hinnehmen müssen.

Kurzfristig sind universitätsspezifische Lösungen zu prüfen: vermehrte schweizweite Kooperationen und verstärkte Konsolidierung in dazu geeigneten Forschungsgebieten (verbunden mit entsprechenden Abbaumassnahmen an einzelnen Universitäten) oder Lehrveranstaltungen auch an Samstagvormittagen, um das Problem der überfüllten Hörsäle etwas zu lindern.

Braucht es eine Zugangsbeschränkung für Studierende aus dem Ausland? Aus der Schweiz? Falls ja, wie soll das gehen?

Eine Zugangsbeschränkung für Ausländer halte ich für falsch. Hingegen sollten ausländische Studierende wesentlich höhere Studiengebühren bezahlen müssen: Dass der Staat eine Universität betreibt, die Steuerzahler sie finanzieren und die Studierenden nur einen kleinen Betrag selber beisteuern, rechtfertigt sich nur insoweit, als die Universität als gesellschaftliche Institution letztlich den Steuerzahlern zugute kommt.

Für ausländische Studierende, die nach dem Studium ins Ausland zurückkehren, rechtfertigt sich ein Geschenk in Form eines Studiums nicht. Den Ausgangspunkt für die Berechnung der Studiengebühren müssen hier die tatsächlichen Kosten bilden.

Zudem muss es möglich sein, Bewerbungen ausländischer Bachelor-Absvolventen für hiesige Master-Studiengänge «sur dossier» zu beurteilen oder strengeren Kriterien zu unterwerfen und nicht allein auf das Label «Bachelor» abzustellen. Nicht zuletzt dann, wenn sich der Eindruck verstärken sollte, dass dieses Label im Bologna-Raum für Leistungen ganz unterschiedlicher Qualität vergeben wird.

Der Kantonsrat wird nächstens über die öffentlich-rechtliche Körperschaft der Studierenden abstimmen. Ihre Meinung dazu?

Für eine effektive Mitsprache der Studierenden ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht erforderlich. Die Studierenden können ihre Interessen bereits heute in privatrechtlichen Studierendenvereinigungen und in fakultären Gremien einbringen. Zudem sind die meisten Professoren ordentlich sozialisierte Wesen und einem Gespräch mit Studierenden über deren Anliegen keineswegs abgeneigt.

Mit wem würden Sie an der UZH gerne einmal den Arbeitsplatz tauschen und weshalb?

Mit dem Chef der «Fassmannschaft» in der Mensa A, Universität Zentrum. Organisieren, kommunizieren, sich nützlich machen, den neuesten Klatsch und Tratsch der nicht öffentlich-rechtlich organisierten Studierenden mitbekommen.