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Menschenrecht auf Wasser

Es gibt kein Allheilmittel

Zugang zu sauberem Wasser ist für viele Menschen ein existentielles Problem. Können private Wasserversorger Abhilfe schaffen? Der Jurist Christian Hofer hat die Leistungen privater Wasserversorger in Entwicklungsländern untersucht. Er kommt zum Schluss, dass der Einbezug des Privatsektors in manchen Ländern aus menschenrechtlicher Perspektive durchaus sinnvoll sein kann. 
Marita Fuchs

Das blaue Gold. In der Schweiz sprudelt es selbstverständlich aus dem Hahn. Doch gemäss aktuellen Zahlen der Uno haben 884 Millionen Menschen keinen adäquaten Zugang zu sauberem Wasser und mehr als 2,6 Milliarden haben keinen adäquaten Zugang zu sanitären Anlagen. Eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser steht daher weit oben auf der Prioritätenliste von internationaler Gebergemeinschaft, Regierungen und der betroffenen Bevölkerung. Der Alltag sieht jedoch anders aus: In vielen Entwicklungsländern ist die Trinkwasserversorgung vollkommen unzureichend.

Sauberes Trinkwasser: Gemäss Uno haben 884 Millionen Menschen keinen adäquaten Zugang

Enorme Herausforderungen in der Wasserversorgung

Der Jurist Christian Hofer hat sich in seiner Dissertation unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit private Unternehmen, Wasserprobleme lösen können. Sprich: Private helfen bei der Infrastruktur, bauen Leitungen, betreiben Wasseraufbereitungs- und Verteilungsanlagen oder übernehmen die Administration. Private Unternehmen bei der Wasserversorgung einzubeziehen bedeutet also nicht in jedem Fall, dass diese gleich die ganze Wasserversorgung betreuen. Die Aufgabenbereiche der Privaten im Wassersektor erstreckt sich von kurzfristigen Serviceverträgen über Management-, bis hin zu umfassenden Konzessionsverträgen.

Jurist Christian Hofer: «Studien zeigen, dass etwa in Südafrika oder Marokko die Armen vom Privatsektor profitierten konnten».

Für die privaten Firmen selbst ist der Einsatz in Entwicklungsländern mit unternehmerischem Risiko verbunden. Die Wasserversorgung in Entwicklungsländern stehe vor enormen Herausforderungen, wie etwa ineffiziente Betreiberstrukturen, unzureichender Kostendeckungsgrad, fehlendes politisches Engagement und Know-how oder schlechte Wasserqualität.

Hofer richtet bei seiner Analyse den Fokus besonders auf die städtischen Gebiete der Entwicklungsländer. Die Frage eines umfassenden Beizugs privater Unternehmen in die Wasserversorgung ist hier besonders relevant. Auch wegen der überproportional stark wachsenden städtischen Bevölkerung.

Euphorie folgte Ernüchterung

Mit der Einbindung von privaten Wasserversorgern in den 90er Jahren wurden teils unrealistische Erwartungen verbunden. Investitionslücken sollten mit Hilfe der Privaten geschlossen und Qualitätsansprüche technischer und betriebswirtschaftlicher Art in kurzer Zeit auf ein hohes Niveau gehoben werden. Es folgte eine rasche Ernüchterung.

Zwar steige, so Hofer, weltweit die Zahl der privaten Wasserversorger. 1999 waren es schätzungsweise noch fünf Prozent der Bevölkerung, welche die Dienste eines privaten Wasserversorgungs- oder Wasserentsorgungsunternehmen beansprucht hatten. Die Zahl wuchs im Jahr 2008 auf elf Prozent und soll 2025 neunzehn Prozent erreichen. Allerdings nehme der Privatsektor in der Wasserversorgung vor allem in den entwickelten Ländern zu.

Das sei im Grunde genommen bedauerlich, so Hofer, könnten die Privaten unter bestimmten Bedingungen doch auch für weniger entwickelte Länder Vorteile in der Wasserversorgung bringen. «Studien zeigen, dass etwa in Südafrika oder Marokko die Armen vom Privatsektor profitierten konnten». In vielen anderen Fällen jedoch seien die Resultate unbefriedigend gewesen, so zum Beispiel in Conakry, Guinea. Hier kam es zwar zur Zunahme von Wasseranschlüssen und Brunnen, auch die Wasserqualität stieg, doch gleichzeitig stiegen auch die Tarife für das Wasser dramatisch.

Geldgeber müssen genau hinschauen

Deshalb, so Hofer, müsste die Frage, ob und wie Private in die Wasserversorgung eingebunden werden, in jedem Fall wieder neu entschieden werden. Es gebe keine Allheilmittel oder Pauschallösungen. Wichtig sei, dass die Privaten von der Bevölkerung und lokalen Entscheidungsträgern mitgetragen werden und dass der Entscheid, Private einzubinden, solid begründet wird. Dabei sollen Private gewährleisten, dass sie die Grundversorgung am effektivsten und effizientesten betreuen. Im Weiteren brauche es einen geeigneten regulatorischen Rahmen und eine kompetente Regulationsbehörde. Die Weltbank und andere Geldgeber sollten deshalb im Einzelfall entscheiden, welche Rolle sie dem Privatsektor im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bei der Wasserversorgung übertragen wollen.

Völkerrechtlich betrachtet liegt die primäre Verantwortung letztendlich jedoch beim jeweiligen Staat. Er müsse gewährleisten, dass die Privatanbieter nachhaltig arbeiten und sozial vertretbar wirtschaften.

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