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Umgang mit Plagiaten

«Wir müssen eine einheitliche Linie finden»

Wer eine Seminararbeit verfasst, muss versichern, dass er nicht geschummelt hat. Dennoch gibt es Plagiatsfälle - auch an der Universität Zürich. Universitätsanwalt Wolfgang Wohlers findet Kontrollen zwar sinnvoll, warnt aber davor, alle Studierenden unter Generalverdacht zu stellen.
Marita Fuchs

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Wolfgang Wohlers: «Plagiate sind im Grunde eine Verletzung des Urheberrechts.»

Herr Wohlers, bisher gab es 2009 drei Plagiatsfälle, wie schon 2008; 2007 waren es neun. Wird weniger abgeschrieben?

Das kann ich nicht sagen, aber sicher gibt es eine Dunkelziffer. Zu berücksichtigen ist, dass mir nicht alle Fälle gemeldet werden. Die Dozierenden regeln manche Fälle mit den Studierenden gleich selbst.

Das Wissen über Plagiate und die Kenntnis über korrektes wissenschaftliches Arbeiten hat jedoch zugenommen. Dank intensiver Aufklärung sind die Studierenden heute gut darüber informiert, was wissenschaftliche Redlichkeit bedeutet. Das war vor einigen Jahren noch anders. Zu begrüssen ist auch, dass alle Studierenden schriftlich versichern müssen, ihre Arbeiten selbst verfasst und alle Zitate gekennzeichnet zu haben.

Welche Fälle wurden Ihnen gemeldet?

Es handelte sich in diesem Jahr um Seminararbeiten, es waren keine Abschlussarbeiten darunter. In allen Fällen ging es um grobe Verstösse gegen die Redlichkeit. Zum Beispiel hatte eine Studentin ihre Seminararbeit auf der Grundlage einer Arbeit erstellt, die auf «Hausarbeiten.de» gekauft werden kann. Diesen Text hatte die Studierende dann lediglich etwas gekürzt.

Hierfür wurde sie mit dem Ausschluss von Lehrveranstaltungen und Prüfungen für vier Semester bestraft. Weil es sich um einen Erstverstoss handelte und weil sowohl der Universitätsanwalt als auch der Disziplinarausschuss den Eindruck hatten, dass mit einem Wiederholungsfall nicht zu rechnen sei, wurde diese Sanktion dann zur Bewährung ausgesetzt.

Welche Fächer sind besonders anfällig für den Schwindel mit Copy/Paste?

Es sind eher Fächer, die themengebundene Arbeiten erfordern. Hier ist die Gefahr besonders gross, andere Quellen abzukupfern. Vor allem die Philosophische Fakultät ist davon betroffen. Die drei Plagiats-Fälle aus diesem Jahr waren Arbeiten aus der Erziehungswissenschaft, der Publizistikwissenschaft und der Geschichte.  

Natürlich kann auch bei den Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern schnell einmal etwas ohne Zitatangabe kopiert werden. Diese Fakultäten haben aber den Vorteil, dass die Zahl von Leistungsausweisen, die in Form einer themengebundenen Seminararbeit erbracht werden müssen, geringer sind. Aus den gleichen Gründen ist auch die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät weniger stark betroffen.

Wo ist die Grenze zwischen einem Plagiat und einem vergessenen Zitat?

Das genau ist das Problem. Wir müssen festlegen, was als Plagiat geahndet werden muss und was aus Fahrlässigkeit oder unter Druck falsch gemacht wurde. Wenn es sich um kleine Unregelmässigkeiten handelt, also Fehler, die jedem einmal unterlaufen können, wäre es übertrieben, diese Fälle disziplinarrechtlich zu ahnden.

Das Plagiat ist im Grunde genommen eine Verletzung des Urheberrechts. Und es gibt unterschiedliche Typen von Plagiaten: Totalplagiate sind 1:1 Übernahmen von fremden Texten, wobei es keinen Unterschied macht, ob aus einer oder aus mehreren Quellen abgekupfert wird.  Strukturplagiate bedienen sich der logischen Strukturen anderer Texte. Als Plagiate gelten aber auch Paraphrasierungen, also die Übernahme von Sätzen mit leichten Veränderungen und ohne Quellenangabe.

Wir müssen aber beachten, dass auch Akademiker Menschen sind, denen Fehler passieren können. Ich selbst habe zum Beispiel in der publizierten Fassung meiner Antrittsvorlesung vergessen, an einer Stelle die Quelle anzugeben, auf die ich mich bezogen habe.

Glücklicherweise hatte ich im Text selbst den Kollegen genannt, dessen Gedanken ich dargestellt habe, und glücklicherweise hat mir der Kollege die vergessene Quellenangabe nicht übel genommen  Will sagen: Ich habe zwar einen formalen Fehler gemacht, aber nicht bewusst etwas kopiert, ohne anzugeben, dass dieser Gedanke nicht von mir selbst stammt. Das kann man dann als Schusseligkeit oder als Schlampigkeit einstufen – ein Plagiat im (disziplinar-)rechtlichen Sinne ist es dagegen noch nicht.

Wir müssen an der Universität feste Richtlinien dafür aufstellen, in welchen Fällen ein gravierendes Fehlverhalten und damit ein disziplinarrechtlich relevantes Plagiat vorliegt und geahndet werden muss. Das schafft Transparenz für die Studierenden und gibt den Dozierenden eine Entscheidungshilfe. Ausserdem sollten aus Gerechtigkeitsgründen alle gleich behandelt werden. Wir müssen eine einheitliche Linie finden.

An der Universität Zürich gibt es die Möglichkeit, Arbeiten mit dem Prüf-Programm «Docoloc» auf Kopiersünden zu testen. Was halten Sie davon?

«Docoloc» ist ein Programm, das Word und PDF-Dateien auf kopierte Stellen hin untersucht. Es steht allen Dozierenden der Universität Zürich zur Verfügung. Die Dozierenden laden auffällige Arbeiten der Studierenden – ohne deren Namen – auf eine geschützte Webseite. Das Programm Docoloc vergleicht die Arbeit mit allen Seiten, die in Google öffentlich zugänglich sind. Wird es fündig, zeigt es die kopierte Stelle und verweist gleichzeitig auf die Webseite, von der kopiert wurde.

Das Programm bietet eine gute Möglichkeit, um im Verdachtsfall eine Kontrolle zu machen. Doch sollten nicht alle Arbeiten gescannt werden. Ich finde es nicht richtig, alle Studierenden unter Generalverdacht zu stellen.

Zudem gibt die Plagiatssoftware keine totale Sicherheit. Meiner Erfahrung nach brauchen wir die Software aber auch gar nicht, um Plagiate als solche erkennen zu können. In der Regel fallen die Plagiate den Dozierenden schlicht beim Lesen auf: Stilbrüche oder ein anderer Sprachduktus weisen schnell einmal auf ein Plagiat hin. Oder die Studierenden verwenden Quellen, die auch den Dozierenden bekannt sind. So war es auch in den Fällen, die mir gemeldet wurden.

Was können Dozierende tun, um Plagiate zu verhindern?

Insgesamt sind wir mit den Informationsveranstaltungen auf dem richtigen Weg. Neben einer häufigen Änderung der Themen sollten Dozierende Zusatzanforderungen stellen, zum Beispiel mündliches Vortragen der Arbeit oder das Verlangen einer kommentierten Bibliographie. So kann der Dozent prüfen, ob Studierende sich wirklich intensiv mit der Arbeit und den Quellen beschäftigt haben.

Ausserdem sollten die Studierenden beim Schreiben ihrer Arbeiten begleitet werden. Abgesehen davon, dass das fachliche Feedback auch für die Studierenden sehr wichtig ist, hat dies den Vorteil, dass die Dozierenden nicht mit einer fertigen Arbeit konfrontiert werden, sondern deren Entstehungsprozess mitverfolgen können. Der Haken daran ist, dass angesichts der nicht immer optimalen Betreuungsverhältnisse ein derart aufwändiges Verfahren nicht in allen Fällen zu realisieren ist.

Weiterführende Informationen

Artikel

Weiterführende Literatur: Mandy Schiefner, Wissenschaftliche Redlichkeit im Zeichen der Zeit. Hochschuldidaktische Perspektiven im Umgang mit Plagiaten.