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Zum Tod von Marie Theres Fögen

Abschied von einer begnadeten Lehrerin

Am 28. Februar 2008 findet in der Aula der Universität Zürich eine Trauerfeier für Marie Theres Fögen (1946 – 2008) statt, die am 18. Januar 2008 in ihrem 62. Altersjahr in Zürich verstorben ist. unipublic veröffentlicht den Nachruf von Rechtsprofessor Heinrich Honsell.
Heinrich Honsell

In Lüdinghausen, einem westfälischen Städtchen zwischen Münster und Dortmund geboren, wuchs sie in Frankfurt auf; wohin ihr Vater nach dem zweiten Weltkrieg als Direktor der Deutschen Bundesbank berufen worden war. Schon mit 15 Jahren ging sie im Rahmen eines Schüleraustauschprogramms für ein Jahr in die USA und kehrte als stolze Besitzerin eines Führerscheins und mit perfekten Englischkenntnissen zurück. In diesem Stil und Tempo ging es weiter.

Seit 1995 lehrte Marie Theres Fögen an der Universität Zürich.

Sie studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt und München. In Frankfurt absolvierte sie mit 23 Jahren ihr Jura-Studium und promovierte bald darauf mit einer Dissertation über das justizpolitische Thema «Zum Kampf um Gerichtsöffentlichkeit», die 1974 in Berlin erschienen ist. In den folgenden Jahren schloss sie die Ausbildung zur praktischen Juristin mit der Zulassung als Rechtsanwältin ab und unterrichtete an der European Business School. Dann konzentrierte sich ihr Forschungsinteresse auf die Rechtsgeschichte. Sie war Assistentin an der Universität und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt. Es folgten Forschungsaufenthalte in Florenz und Wien, wo sie Byzantinistik studierte und am Research Center for Byzantine Studies in Dumbarton Oaks, Washington, D.C., einem Mekka der Byzantinisten. Dort arbeitete sie an ihrer Habilitationsschrift über «Die Enteignung der Wahrsager – Studien zum kaiserlichen Wissensmonopol in der Spätantike». Das Buch handelt von dem Versuch der christlich-byzantinischen Kaiser im vierten Jahrhundert, den Aberglauben zu bekämpfen, die Macht der Wahrsager zu brechen und die Definitionshoheit über «das Gute und Wahre» zu erringen und erschien 1993 im Suhrkamp Verlag. Angesichts des Erfolges wurde auch eine Taschenbuchausgabe herausgegeben.

Selten wird eine Habilitationsschrift einem grossen Leserkreis von Laien präsentiert. Die hohe Wertschätzung, welche die scientific community Marie Theres Fögen entgegenbrachte, zeigen auch zwei Gastprofessuren an renommierten Universitäten: Sie unterrichtete an der École des hautes études en sciences sociales in Paris (1991) und an der Harvard University (1995). Dort erreichte sie die Einladung an die Universität Zürich, wo sie den Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung übernahm und sich mit grossem Engagement daran machte, neue Vorlesungen über Römisches Recht und Rechtstheorie zu konzipieren.

Sie war eine begnadete Lehrerin, die es wie kaum jemand verstand, das feu sacré ihrer Profession an die Jugend weiterzugeben. Der Zulauf war riesig. Immer hatte sie einen vollen Hörsaal, manchmal mit fünfhundert Studenten, und nicht selten musste eine Videoübertragung in einen zweiten Hörsaal eingerichtet werden. Es ging ihr in den Vorlesungen über Römisches Recht, Römische Rechtsgeschichte und Rechtstheorie nicht nur um die Vermittlung von historischem und philosophischem Wissen, sondern um eine fundierte und umfassende juristische Bildung, in deren Focus Kreativität, Ideenreichtum und die Kunst juristischen Argumentierens stehen. Die Kenntnis der historischen Grundlagen des Rechts ist gerade in Zeiten eines unkritischen Positivismus und bildungsarmen Dogmatismus für die Bewahrung einer gewissen Rechtskultur wichtig.

Marie Theres Fögen hat allerdings das Römische Recht nicht für unverzichtbar gehalten. Sie hat es gelesen, weil es im Lehrplan stand und weil sie die historische Analyse im Sinne ihrer Evolutionstheorie für einen faszinierenden Erkenntnisgegenstand gehalten hat. Sie verfolgte diesen Ansatz mit Hingabe und lehrte die Studierenden die Wertlosigkeit eines blossen Rechtspositivismus, der das gesetzte Recht unkritisch hinnimmt und nicht nach Gründen fragt. Der Rückgriff auf die Idee eines materiellen Naturrechts kam freilich für sie nicht in Betracht. Insoweit hielt sie es ganz mit Hans Kelsens reiner Rechtslehre, welche die Existenz eines Naturrechts verneint hat, weil aus einem Sein kein Sollen folgt und weil sich aus Fakten keine Normen ableiten lassen.

Anders als die Mehrzahl ihrer Fachkollegen lehnte sie auch ein applikatives Verständnis von Rechtsgeschichte ab, welches das römische Recht für das moderne Privatrecht nutzbar machen will oder in ihm die Grundlage eines gemeineuropäischen Zivilgesetzbuchs sieht. Ihr methodisches Bekenntnis war die Evolutions- und Systemtheorie Niklas Luhmanns, welche die Frage nach den «Bedingungen der Möglichkeit von Evolution» auch für die Rechtswissenschaft stellt und die Entstehung und Veränderung von Recht beschreibt und analysiert. Die von Marie There Fögen favorisierte Systemtheorie ist weder in der Lage noch ist es die Absicht ihrer Vertreter, Anleitungen für Gerichtsentscheidungen zu geben oder das Recht mit philosophischen und normativen Vorgaben zu versorgen. Sie hat ausschliesslich wissenschaftliche, analytische und aufklärende Funktion. Exemplarisch für diesen Ansatz ist das Buch «Römische Rechtsgeschichten – Über Ursprung und Evolution eines sozialen Systems». (Göttingen 2002), das sie während eines Aufenthalts am Wissenschaftskolleg in Berlin verfasst hat und das inzwischen auch auf französisch und italienisch erschienen ist.

Das Buch erzählt eindringlich von tragischen Mythen der römischen Geschichte, wie die der Lucretia oder der Verginia. Marie Theres Fögen interpretiert diese und andere Geschichten als Akte einer Evolution. 2001 wurde Marie Theres Fögen als Direktorin an das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte berufen, an dem sie schon zuvor viele Jahre gearbeitet hatte. Nun musste sie Zeit und Arbeitskraft zwischen Zürich und Frankfurt teilen. Diese Doppelfunktion hat sie belebt, aber auch viel Kraft gekostet. Sie war zwanzig Jahre lang Redakteurin des «Rechtshistorischen Journals», der intellektuell frischen und manchmal etwas frechen Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Als das Journal nach zwanzig Jahren eingestellt wurde, gründete sie ihre eigene Zeitschrift «Rechtsgeschichte». Auch hier verfolgte sie ihren wissenschaftlichen Ansatz und plädierte für die Anwendung der Evolutions- und Systemtheorie auf die Rechtsgeschichte, für das Nebeneinander von «Geschichtserzählung und Selbstaufklärung» über eigene und überlieferte Vorurteile, sowie für «den unverstellten Blick auf die Quellen», dem indes, wie sie wusste, heuristische Grenzen gesetzt sind.

Neben der faszinierenden Klarheit der Gedanken fällt im Werk von Marie Theres Fögen die Eleganz der Sprache auf. Beispiele hierfür finden sich auch in Rezensionen und Artikeln in Tageszeitungen, namentlich im Feuilleton der NZZ, mit denen sie einen weiten Leserkreis erreicht hat. Esoterisch-poetische Züge hat ihr letztes Buch «Das Lied vom Gesetz». Luzide Einsichten in Wesen und Funktion des Gesetzes werden mit einer vergleichende Biografie von Kafka und Kelsen verwoben. Eine Rezension dieses Buches von Hans Ulrich Gumbrecht wurde in der NZZ v. 19. Januar 2008 publiziert. Marie Theres Fögen hatte noch viele Pläne. «Wenn ich pensioniert bin», sagte sie einmal «könnte man ja versuchen, etwas Literarisches zu schreiben». Dazu ist sie leider nicht mehr gekommen. Wir verabschieden uns in Trauer und Dankbarkeit von einer grossen Wissenschafterin und einem Menschen, der uns fehlen wird.

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