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Universitäre Medizin

Finanzierung vereinfacht

Die Bildungs- und die Gesundheitsdirektion haben gemeinsam mit der Universität Zürich und den universitären Spitälern ein einfacheres Modell für die Abgeltung derer Leistungen in Forschung und Lehre erarbeitet. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.
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Starkes Netzwerk: Die UZH und die universitären Spitäler arbeiten in Forschung und Lehre eng zusammen. (Bild: Manfred Richter)

 

Im Bereich der medizinischen Forschung und Lehre arbeitet die Universität Zürich eng mit den universitären Spitälern (Universitätsspital Zürich, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich und Universitätsklinik Balgrist) zusammen. Die Koordination erfolgt durch die Universitäre Medizin Zürich (UMZH). Das Netzwerk, zu dem auch die ETH Zürich gehört, ist für den Lehr-, Forschungs- und Innovationsstandort Zürich von wesentlicher Bedeutung.

Die Weiterentwicklung der universitären Medizin veranlasste die Bildungs- und die Gesundheitsdirektion, die Abgeltung der Lehr- und Forschungsleistungen der Vertragsspitäler durch die Universität Zürich (UZH) neu zu regeln. Das bisherige Allokationsmodell zur Bestimmung der Vergütungshöhe wird durch ein einfacheres Finanzierungsmodell abgelöst, das den Aufwand der Lehre und Forschung an den Spitälern vollständig abdecken soll.  Hierzu sind zusätzliche Mittel von 12,3 Millionen Franken pro Jahr erforderlich. Zudem werden jährlich 15 Millionen Franken bereitgestellt, die je zur Hälfte durch den Kanton und die UZH getragen werden. Damit kann die UMZH strategische Forschungsprojekte an den universitären Spitälern finanzieren. 

«Für Forschung und Lehre in der Medizin ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der UZH und den universitären Spitälern grundlegend», sagt Bildungsdirektorin Silvia Steiner. «Mit dem neuen Finanzierungsmodell kann diese Zusammenarbeit weiter vertieft werden. Das stärkt letztlich den Medizinstandort Zürich.»

Für die Umsetzung des Finanzierungsmodells schliessen die UZH und die vier Spitäler einen Rahmenvertrag und jährliche Einzelverträge ab.

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