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Lohngleichheitsanalyse 2020

Lohngleichheit an der UZH erneut gewahrt

An der Universität Zürich verdienen Frauen in vergleichbaren Positionen praktisch gleich viel wie Männer. Dies zeigt die diesjährige Lohngleichheitsanalyse, welche 11'200 Datensätze ausgewertet hat.
Nathalie Huber

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In der Schweiz haben Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.


Mann und Frau haben Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – so sieht es das Gleichstellungsgesetz vor. Damit dieser verfassungsrechtliche Anspruch möglichst durchgesetzt wird, sind Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden seit Juli 2020 sogar neu gesetzlich dazu verpflichtet, die Löhne ihrer angestellten Frauen und Männer auf Diskriminierung zu analysieren.

Auch die UZH misst regelmässig den Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Die Abteilung Personal hat kürzlich bereits zum dritten Mal eine Analyse mithilfe des Lohngleichheitsinstruments «Logib» des Bundes durchgeführt. Die neue Vergleichsstudie stützt sich auf UZH-Lohndaten vom August 2020 ab und zeigt, dass der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts an der UZH sehr gering ist.  

Minimale Differenz

Frauen verdienen im Total und unter sonst gleichen Voraussetzungen wie Männer 1.3 Prozent weniger. Das aktuelle Resultat ist vergleichbar mit den früheren Auswertungen: 2016 betrug die geschlechtsspezifische Lohndifferenz 0.9%; 2014 war das Resultat identisch mit der aktuellen Analyse. Die UZH liegt bei allen Studien deutlich unter der Toleranzschwelle des Bundes, die bei maximal fünf Prozent Unterschied liegt. «Wir erzielen zum dritten Mal in Folge ein sehr gutes Ergebnis. Die Studie zeigt uns, dass die Lohngleichheit an der UZH gesamthaft gewahrt wird», sagt Karin Bertschinger, Leiterin der Abteilung Personal der Universität Zürich.

Differenzierte Analyse

Für die UZH-Analyse wurden alle Angestellten der Gruppen Professuren, Mittelbau sowie Administratives und Technisches Personal miteinbezogen – im Monatslohn sowie im Stundenlohn. Insgesamt wurden rund 11'200 Datensätze verwendet, davon stammen 6'448 (57.6%) von Frauen. Die Berechnung erfolgt mittels multipler Regressionsanalyse. Dabei werden objektive Faktoren berücksichtigt, die sich auf den Lohn auswirken. Dazu zählen persönliche Merkmale wie Ausbildung, Erwerbsjahre, Dienstjahre sowie weitere Faktoren im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz: das Kompetenzniveau der Arbeit und die berufliche Stellung. Zusätzlich wird das Geschlecht als unabhängige Variable in die Regressionsfunktion einbezogen. Hat diese Variable keinen signifikanten Einfluss auf den Lohn, so liegen keine statistischen Indizien für eine Diskriminierung vor.

Toleranzschwelle gesamtuniversitär eingehalten

Betrachtet man den Lohn insgesamt, so verdienen Männer an der UZH zwar 14.3 Prozent mehr als Frauen. Davon lassen sich jedoch 13 Prozent durch Unterschiede in den Qualifikationen und Funktionen erklären. Der Lohnunterschied allein aufgrund des Geschlechts beträgt 1.3 Prozent. Diese Werte gelten für die Universität Zürich insgesamt. Die statistische Toleranzschwelle des Bundes von maximal fünf Prozent ist auch in allen Fakultäten und den Zentralen Diensten (ZDU) gesamthaft eingehalten.

Bewährtes Lohnklassesystem

«Insgesamt stimmt die Richtung der Entwicklung an der UZH», beurteilt Karin Bertschinger die neuen Ergebnisse. Das kantonale Lohnklassensystem mit funktionsbezogener Einreihung habe sich bewährt und wirke sich stabilisierend auf die Lohngleichheit aus. Für das Thema «Sicherstellung Lohngleichheit» bestünde eine hohe Sensibilität bei der Abteilung Personal. «Wir korrigieren laufend zu geringe Einreihungen, die sich bei der Überprüfung als sachlich nicht gerechtfertigt erweisen. Darunter befinden sich Männer wie Frauen», sagt die Personalchefin.

Da der Selbsttest gezeigt hat, dass die Lohngleichheit an der Universität Zürich eingehalten wird, ist die UZH im Grunde zukünftig von der Analysepflicht befreit. Es sei aber, so Karin Bertschinger, klar, dass die Lohngleichheitsanalyse regelmässig wiederholt werde, denn das Thema habe an der UZH einen hohen Stellenwert. Die nächste Lohnvergleichsstudie wird in drei Jahren durchgeführt. 

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