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Die BVK auf dem Prüfstand

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UZH, die bei der BVK versichert sind, sind aufgerufen, bis Ende Februar ihre Vertretung im «Personalausschuss Anschlussvertrag BVK» zu wählen. Das Gremium prüft, ob die UZH bei dieser Kasse bleiben soll.
Stefan Stöcklin

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Die BVK muss rechnen. Der zu wählende Personalausschuss nimmt die künftigen Bedingungen unter die Lupe. (Bild: Rainer Sturm, pixelio.de)

Die geplanten Anpassungen des Vorsorgereglements, die der Stiftungsrat der BVK (Berufliche Vorsorgeeinrichtung des Kantons Zürich) letzten Sommer für Anfang 2017 beschlossen hat, haben bei vielen Versicherten zu Verunsicherung und Kritik geführt. Denn die Senkung des technischen Zinssatzes auf zwei Prozent wird zu tieferen Umwandlungssätzen und Renten führen. Zwar hat der Stiftungsrat gleichzeitig die Erhöhung der Sparbeiträge und jahrgangsabhängige Massnahmen zur Abfederung geplant, doch muss laut BVK aufgrund heutiger Einschätzung mit einer durchschnittlichen Renteneinbusse von acht Prozent gerechnet werden, wobei die Abweichung im Einzelfall höher sein kann.

Neutrale Prüfung

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Universitätsleitung zusammen mit den Personalverbänden VIP, VAUZ und VPOD beschlossen, einen Personalausschuss einzusetzen, der die Grundsatzfrage über den Verbleib der UZH bei der BVK prüfen soll. Die drastischen Änderungen erlauben es der UZH, den Anschlussvertrag mit der BVK ausserterminlich per Ende 2016 aufzulösen und sich einer anderen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Der zur Wahl stehende Personalausschuss soll diese Fragen nun unvoreingenommen klären und zuhanden der Universitätsleitung eine Empfehlung abgeben. «Wir erwarten vom Ausschuss eine sorgfältige Prüfung aller möglichen Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen», sagt Sibylle Dorn, Vorstandsmitglied und Co-Präsidentin des VIP (Verein des Infrastruktur-Personals). Dazu gehört aus Sicht des VIP die Einholung von Offerten anderer Pensionskassen.

Fünf Delegierte

Die Unterlagen zu den Wahlen «Personalausschuss für den Anschlussvertrag BVK» werden in diesen Tagen allen Versicherten zugestellt. Das künftige Gremium vertritt fast 4500 Angestellte der Universität Zürich und setzt sich zusammen aus einem Delegierten der Professorenschaft, zwei Delegierten des Mittelbaus und zwei Delegierten des administrativen und technischen Personals. Für die Professorenschaft hat sich der Finanzmarktökonom Thorsten Hens zur Verfügung gestellt, für den Mittelbau Endre Laczko vom Functional Genomics Center und Alexander Mathis vom Institut für Parasitologie. Da für diese Gruppierungen gleich viele Kandidaten zur Verfügung stehen wie Sitze zu vergeben sind, sind diese drei Delegierten bereits in stiller Wahl gewählt, wie das Generalsekretariat der UZH mitteilte.

Beim administrativen und technischen Personal (ATP) stehen für die beiden Sitze vier Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung. Es sind dies Calista Fischer, Kommunikationsbeauftragte MNF; Aïda Stähli Milan, Juristin Rechtsdienst UZH; Felix Steiner, Stabsleiter Planung PhF und Benjamin Wilding, Geschäftsführer IBF. Die Wahlberechtigten können sich aus den Unterlagen, speziell den Aussagen zur persönlichen Motivation der Kandidierenden, eine eigene Meinung bilden und die Stimmen entsprechend vergeben. Aufgrund der wichtigen Arbeit des Personalausschusses seien alle aufgerufen, ihr Wahlrecht auszuüben, betont Sibylle Dorn. Gewählt als Delegierte des ATP sind sodann die beiden Personen mit den meisten Stimmen. Wichtig: Die Wahlzettel müssen bis 26. Februar beim Generalsekretariat eintreffen.

Entscheidung liegt bei Universitätsleitung

Spätestens im April wird der Ausschuss seine Arbeit aufnehmen und die BVK-Massnahmen durchleuchten. Aufgrund der komplexen Materie hat das Gremium keine einfache Aufgabe. Der Auftrag ist höchst verantwortungsvoll. Man darf den Personalvertreterinnen und –vertretern also schon heute ein Kränzchen für ihr Engagement winden. Und hoffen, dass sie zu möglichst objektiven Empfehlungen kommen. Der endgültige Entscheid bedarf der Zustimmung der Universitätsleitung.