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Tierschutz an der UZH

Von Menschen, Mäusen und Medikamenten

Pharmazie, Biologie, Krebsforschung: Tierexperimente sind in manchen Forschungsgebieten unerlässlich. Für den scheidenden Tierschutzbeauftragten Hans Sigg und seine Nachfolgerin Michaela Thallmair steht dabei der respektvolle Umgang mit dem Tier im Vordergrund. 
Marita Fuchs
Sorgen für gute Haltungsbedingungen von Labormäusen: Tierschutzbeauftragter Hans Sigg und seine Nachfolgerin Michaela Thallmair. (Bild: Frank Brüderli)

Katzen am Mittagstisch, Hunde im Mäntelchen, Pferde beim Heilpraktiker. Unser Verhältnis zum Tier ist widersprüchlich. Einigen Tieren – wie dem Büsi oder dem Hund zu Hause – gilt unsere besondere Liebe und Zuneigung. Schweine oder Kälber jedoch landen als Würstchen oder Schnitzel auf dem Teller. Versuchstiere werden zwar bemitleidet, doch wollen alle – sobald sie krank werden – sichere und wirkungsvolle Medikamente. Viele davon müssen zuvor am Tier getestet werden. An der UZH wird hauptsächlich mit Mäusen, Ratten, Zebrafischen, Kaulquappen oder Vögeln geforscht.

Tierversuche für die Forschung notwendig

Dass für den Fortschritt in Medizin und in den Life Sciences Tierversuche notwendig sind, davon sind Hans Sigg und Michaela Thallmair überzeugt. «Solange Menschen Medikamente benötigen, wird es auch Tierversuche geben», sagt Hans Sigg. «Wir als Tierschutzbeauftragte sind jedoch dafür verantwortlich, zwischen dem unmittelbaren Nutzen und der Belastung für die Tiere abzuwägen.»

Sigg war der erste Schweizer Tierschutzbeauftragte überhaupt, als er vor acht Jahren von der UZH und ETH Zürich angestellt wurde. Ende Januar dieses Jahres trat er in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin, Michaela Thallmair, ist Neurowissenschaftlerin und hat an der ETH Zürich promoviert. Im März treffen sich beide noch einige Male, um für eine reibungslose Übergabe zu sorgen.

Michaela Thallmair bringt für ihre neue Aufgabe als Tierschutzbeauftragte der UZH viel Erfahrung mit. Die Neurobiologin war jahrelang wissenschaftlich und als Tierstallleiterin am Institut für Hirnforschung tätig. Nach dem neuen Tierschutzgesetz von 2008 ist bei jeder Versuchstierhaltung ein Tierstallleiter erforderlich, der sich für die Tiere in einem Labor verantwortlich fühlt, sie kontrolliert und Missstände meldet. «Als Tierschutzbeauftragte kann ich meine Erfahrungen mit Versuchstieren in die Planung neuer Forschungsprojekte einbringen und von vornherein die Weichen stellen.»

Sehr strenge Tierschutzgesetze

Der Tierschutz an der Universität Zürich wird durch interne und externe Kontrollinstanzen gewährleistet: Für die interne Kontrolle sind die Tierschutzbeauftragte und das Institut für Labortierkunde zuständig, für die externe die Tierschutzkommission und das Veterinäramt.

Versuchstiere stehen in der Schweiz unter einem der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Die Leitlinie für den Tierschutz an der UZH bildet das Konzept «3R». Es steht für Refinement, Reduction und Replacement und zielt darauf ab, die Belastung der Tiere vor, während und nach den Experimenten zu begrenzen, die Anzahl der nötigen Experimente zu verringern und Tierexperimente wenn möglich durch andere Verfahren zu ersetzen. Die Schweizerische Konferenz der Hochschulrektoren (CRUS) hat die Bedeutung der «3R» im Januar 2013 in einem Grundsatzpapier zur tierexperimentellen Forschung betont.

Tipps zum Versuchs-Setup

Wenn Forschende an der Universität Zürich mit Versuchstieren arbeiten wollen, müssen sie ihre Forschung gegenüber dem Veterinäramt genau begründen und ihre Zielsetzungen benennen. Letztlich entscheiden das Veterinäramt und die Tierversuchskommission, ob der Versuch durchgeführt werden darf.

Es gehört zu den Aufgaben des Tierschutzbeauftragten an der Universität Zürich, die Forschenden so zu beraten, dass sie von vornherein ihre Versuche richtig anlegen und die Belastung für die Tiere einschätzen lernen.

«Forschende sollten ihre Gesuche von mir kontrollieren lassen», sagt Thallmair. «So kann ich Tipps für das Versuchs-Setup geben.» Dazu benötigt sie gute biologische Kenntnisse, denn bei gentechnisch veränderten Mäusen zum Beispiel muss sie zuweilen abwägen, ob diese wirklich für die entsprechenden Versuche geeignet sind.

Dazu gehört auch die Anpassung eines Kontrollblatts auf den jeweiligen Versuch. Im Kontrollblatt wird festgehalten, wie häufig ein Tier kontrolliert oder unter welchen Umständen ein Versuch abgebrochen werden muss. «Die Abbruchkriterien müssen sehr präzise formuliert werden. Die Tiere sollen auf keinen Fall unnötig leiden. «Jedes Tier, das stirbt, ist ja auch für die Forschung verloren», erklärt Thallmair.

Dem Tier mehr Respekt zollen

Die Einstellung der Forschenden zum Versuchstier habe sich im Laufe seiner Amtstätigkeit an der Universität Zürich verändert, sagt Sigg. Zwar störe es ihn immer noch, dass in wissenschaftlichen Publikationen Versuchstiere unter der Rubrik «Material und Methoden» aufgeführt werden. Doch insgesamt wird dem Tier nun mehr Respekt gezollt. Viele Tierversuche etwa, die früher noch gang und gäbe waren, werden heute nicht mehr durchgeführt. «In der Toxikologie oder im Pharmascreening zum Beispiel werden heute viele Substanzen nicht mehr am Tier getestet, sondern an Zellkulturen.» Gerade die Grundlagenforschung hat also erheblich dazu beigetragen, dass heute auf viele Tierversuche, die früher notwendig waren, verzichtet werden kann.

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