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Neues Hochschulgesetz

«Das Profil der Universitäten darf nicht verwässert werden»

Die bisherigen Rektorenkonferenzen der Universitäten, der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen werden verschmolzen. So verlangt es das neue Hochschulgesetz, das der Bund erlassen hat. Wie können die Interessen der Universitäten in diesem Gremium gewahrt werden? Rektor Andreas Fischer nimmt im Interview dazu Stellung.
David Werner

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Legt grossen Wert auf die Automomie der Universitäten: Rektor Andreas Fischer.

Die Tage der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) in ihrer gegenwärtigen Form sind gezählt: Die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen der Schweiz haben im November den Verein «swissuniversities» gegründet. Dieser bereitet die Zusammenführung der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), der Schweizerischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) und der CRUS zu einer einzigen Konferenz vor, wie sie das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) fordert. Bisher vertrat die CRUS die gemeinsamen Interessen der Schweizer Universitäten. Sie wird diese Funktion nur noch in einer Übergangsfrist bis zur Inkraftsetzung des Hochschulgesetzes 2015 wahrnehmen.


Herr Fischer, warum fordert das neue Hochschulgesetz eine gemeinsame Rektorenkonferenz aller Hochschulen?

Fischer: Das neue Hochschulgesetz betrachtet die tertiären Bildungsinstitutionen – also die universitären Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen – als Einheit. In der Konsequenz fordert es eine gemeinsame Rektorenkonferenz aller drei Hochschultypen. Diese Konferenz soll gewährleisten, dass sich die verschiedenen Hochschulen untereinander stärker koordinieren.

Hat die CRUS als Interessensvertretung der Universitätsrektoren in diesem Konzept keinen Platz mehr?

Fischer: Die Politik wünscht auf Seiten der Hochschulen nicht drei verschiedene, sondern nur noch einen Ansprechpartner. Die CRUS in ihrer bisherigen Form hat ausgedient, sobald das neue Hochschulgesetz in Kraft tritt. Ich persönlich bedaure dies, weil die CRUS als Interessensvertretung der Universitäten gut funktioniert hat.

Die Universitäten und Hochschulen haben im November einen Verein mit dem Namen «swissuniversities» gegründet, um die gemeinsame Hochschulrektorenkonferenz in die Wege zu leiten. Warum schon jetzt? Das Hochschulgesetz tritt doch voraussichtlich erst 2015 in Kraft.

Fischer: Die Hochschulen wollten bei der Konstituierung der gemeinsamen Rektorenkonferenz rechtzeitig selbst das Heft in die Hand nehmen. Es soll genügend Zeit bleiben, um die neue Konferenz mit der nötigen Umsicht zu planen.

Ist es völlig neu, dass Vertreterinnen und Vertreter der drei Hochschultypen zusammenarbeiten?

Fischer: Nein. Es gibt bereits seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit in einigen Geschäften, die alle Hochschultypen betreffen – zum Beispiel bei der Vereinheitlichung der Studienstufen im Zuge der Studienreform. Diese Zusammenarbeit funktioniert über einen gemeinsamen Leitungsausschuss (la-rkh.ch) und über die Generalsekretariate.

Wie gross ist der Spielraum, den die Hochschulen bei der Gestaltung der gemeinsamen Rektorenkonferenz haben?

Fischer: Es gibt hier keine konkreten Vorgaben. Der Spielraum, den der Gesetzgeber lässt, ist recht gross, und die Universitäten werden ihn nutzen.

Welche Chancen bietet Ihrer Meinung nach der Zusammenschluss der drei Konferenzen?

Fischer: Die Chancen stehen meines Erachtens gut, dass die neue Rektorenkonferenz nicht nur als Ansprechpartnerin gegenüber der Politik fungieren wird, sondern dass sie die Hochschulentwicklung in der Schweiz auch aktiv mitgestalten wird – ähnlich wie bisher die CRUS. Vom Prinzip her finde ich es richtig, ein System gut aufeinander abgestimmter Studienstrukturen zu schaffen, das mehr Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den Hochschulen erlaubt. Bedingungslos unterstütze ich dieses Ziel allerdings nicht. Bestimmte Voraussetzungen für ein Universitätsstudium müssen weiterhin erfüllt bleiben, zum Beispiel die gymnasiale Maturität.

Sehen Sie auch Risiken?

Fischer: Ich befürchte, dass es zu mehr Top-Down-Reglementierungen kommt. Die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen waren schon immer stark reglementiert, was mit ihrer starken Ausrichtung auf die Berufsausbildung zu tun hat. Sie sind nicht nur ihren jeweiligen Trägerkantonen, sondern – im Fall der Fachhochschulen – zugleich auch dem Bund unterstellt, konkret dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, das bekanntlich nächstes Jahr mit dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung verschmolzen wird. Die UZH hat dagegen, wie andere Universitäten auch, traditionell einen hohen Grad an innerer Freiheit und Autonomie. 1998 wurde die Autonomie durch das Universitätsgesetz nochmals deutlich akzentuiert, und das war richtig so: Die universitäre Autonomie ist eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Universitäten. Wir müssen in der Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der universitären Autonomie grosse Sorge tragen.

Im neuen Hochschulgesetz heisst es, dass die Hochschultypen gleichwertig und andersartig sein sollen. Die gemeinsame Rektorenkonferenz bringt vor allem die Gleichwertigkeit zum Ausdruck. Wer wird für die Unterschiedlichkeit der Hochschultypen garantieren?

Fischer: Ich sehe in der Tat eine gewisse Gefahr, dass die Hochschullandschaft nivelliert wird, wenn alle Hochschultypen in einer Konferenz vereint sind. Die Universitäten zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie Doktortitel verleihen können, international ausstrahlen, über einen starken Mittelbau verfügen, exzellente Forschung betreiben und – mit einigen Ausnahmen wie der Medizin und dem Recht – weniger auf praktische Berufsausbildung ausgerichtet sind. Die Fachhochschulen möchten ihren Mittelbau und ihre Forschung stärken und ebenfalls Doktorate anbieten, um auf diese Weise «akademischer» zu werden – und  gefährden damit die Alleinstellungsmerkmale der Universitäten. Für die Schweizer Bildungslandschaft wäre das kein Gewinn. Man darf die Profile der verschiedenen Hochschultypen nicht verwässern.

Könnten die Universitäten als Mitglieder eines einheitlicheren Hochschulraums Schweiz an Gewicht verlieren?

Fischer: Wie das Kräfteverhältnis der drei Hochschultypen aussehen wird, wissen wir noch nicht. Meiner Meinung nach würde es dem Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz nicht zum Vorteil gereichen, wenn der heutige Status der Universitäten im Zuge der  Bemühungen um Vereinheitlichung beeinträchtigt würde. Die Universitäten sollten ein gewisses Primat behalten.

Was tun die Universitäten in der jetzigen Phase, um ihre Interessen zu wahren?

Fischer: Sie arbeiten darauf hin, innerhalb der zukünftigen Rektorenkonferenz eine Art Kammer für die Universitätsrektorinnen und Rektoren einzurichten, die es ihnen erlaubt, gemeinsame Positionen zu finden und zu formulieren. Es muss möglich sein, dass die Universitäten parallel zu den beiden anderen Hochschultypen Themen in überschaubarem Rahmen diskutieren, bevor sie in der Gesamtkonferenz behandelt werden. Ich hoffe, dass damit die CRUS in veränderter Form – als eine von drei Kammern innerhalb der Rektorenkonferenz – weiterbesteht. Für die Universitäten wäre das ein Gewinn.