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Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechte verbindlicher schützen

Eine Koalition Schweizer Hilfswerke verlangt mit einer neuen Kampagne, dass Schweizer Unternehmen auch im Ausland die Menschenrechte einhalten. Ein Podium an der Universität Zürich debattierte am Dienstag, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist.
Adrian Ritter

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Menschenwürdige Arbeitsbedingungen schaffen: Ein Podium an der UZH ging der Frage nach, wie Schweizer Unternehmen dazu bewogen werden können, auch im Ausland Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzuhalten.

Der Agronomiekonzern «Syngenta» verkaufe in Entwicklungsländern Herbizide, die in Europa verboten sind, weil sie die Gesundheit schädigen. Der Rohstoffkonzern «Glencore» sei an Minen beteiligt, die in der Demokratischen Republik Kongo die Gewässer verschmutzen. Global tätige Schweizer Unternehmen geraten immer wieder in die Kritik von Nichtregierungsorganisationen.

Dass weltweit Menschenrechte verletzt und die Umwelt verschmutzt wird, auch unter Schweizer Beteiligung, darin waren sich die Teilnehmenden des Podiums «Recht ohne Grenzen: Welche Regeln sollen für Schweizer Konzerne im Ausland gelten?» einig. Wie dem abgeholfen werden soll, darüber gingen die Meinungen auseinander.

Petition für strengere Gesetzgebung

Eingeladen zum Gespräch hatte die Amnesty International Hochschulgruppe Zürich. Daran teilgenommen haben Danièle Gosteli, bei Amnesty International Schweiz für den Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zuständig, Corrina Morrissey von der Sektion Menschenrechtspolitik beim Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Thomas Pletscher, Leiter des Bereichs Wettbewerb und Regulation beim Wirtschaftsverband Economiesuisse, und Christine Kaufmann, Rechtsprofessorin und Leiterin des Kompetenzzentrums Menschenrechte der Universität Zürich.

Anlass des Gesprächs war die neue Kampagne einer Koalition von Schweizer Hilfswerken. In einer Petition fordern sie Bundesrat und Parlament auf, Schweizer Konzerne sowie ihre Tochterunternehmen und Zulieferer gesetzlich zu verpflichten, weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Zudem sollen Opfer in der Schweiz gegen entsprechende Verstösse klagen können.

Corrina Morrissey, EDA (links): «Wir müssen eine gute Mischung aus Freiwilligkeit und Regulierung finden.» Neben ihr Danièle Gosteli als Vertreterin der Kampagne «Recht ohne Grenzen».

Schluss mit doppelten Standards

Gemäss Danièle Gosteli – als Vertreterin der Kampagne auf dem Podium – sollte die Schweiz als Sitz zahlreicher multinationaler Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen, was die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards anbelangt. Dies könne für Schweizer Unternehmen sogar zum Wettbewerbsvorteil werden, denn das Risiko von Reputationsschäden für die Unternehmen wie auch für die gesamte Schweiz sei gross.

Das oft gehörte Argument, Schweizer Unternehmen würden ja die Gesetzgebung der entsprechenden Länder einhalten, überzeuge sie nicht: «In vielen Ländern existierten entsprechende Gesetze gar nicht oder werden nicht eingehalten.» Es müsse jetzt Schluss sein mit «doppelten Standards» in der Schweiz und im Ausland. Freiwillige Initiativen genügen gemäss Gosteli nicht mehr: «Es wird zwar vieles gemacht, aber nicht genug.»

Thomas Pletscher, Economiesuisse: Je verpflichtender ein Regelwerk, desto grösser sei die Gefahr, dass der Konsens sich auf einem tiefen Niveau bewege.

Die Fronten verhärten

Für Thomas Pletscher von Economiesuisse ist die derzeit laufende Kampagne der falsche Weg. Sie setze auf Zwang statt Freiwilligkeit, was zu einer Verhärtung der Fronten führe: «So finden Sie bei den Unternehmen keine Unterstützung für Ihr Anliegen», sagte er an Danièle Gosteli gewandt.

Je verpflichtender ein Regelwerk, desto grösser sei die Gefahr, dass der Konsens sich auf einem tiefen Niveau bewege, so Pletscher. Andere Initiativen seien zwar freiwillig, aber ambitiöser und die Unternehmen gewillt, weiter zu gehen.

Sollte die Gesetzgebung im Sinne der Petition geändert werden, verkauften betroffene Unternehmen gewisse Geschäftsbereiche allenfalls ins Ausland oder verlegten gar ihren Sitz dorthin. Damit gingen einerseits Arbeitsplätze in der Schweiz verloren. Andererseits sei es gut möglich, dass sich die Menschenrechts- und Umweltsituation noch verschlechtere, wenn ein nicht-schweizerisches Unternehmen nachher im betreffenden Land tätig sei.

Christine Kaufmann zeigte die grundsätzliche juristische Schwierigkeit auf: Unser Rechtssystem sei ausgerichtet auf Schweizer Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Die Tätigkeit im Ausland wiederspiegle sich nicht im Schweizer Recht. Insofern begrüsse sie die Kampagne der Hilfswerke, indem sie eine wichtige Diskussion anstosse.

Christine Kaufmann, Kompetenzzentrum Menschenrechte, UZH: «Freiwillige Richtlinien verbindlich zu machen, entspricht einem internationalen Trend und ist ein intelligenter Weg.»

Die drei Säulen von John Ruggie

Zu den bereits bestehenden Initiativen, welche das Verhältnis von Wirtschaft und Menschenrechten thematisieren und auch Empfehlungen abgeben, gehören der UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Den grössten Zuspruch auf dem Podium erhielten aber die Leitlinien, welche der frühere UNO-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und Unternehmen, John Ruggie, ausgearbeitet hatte.

Die Leitlinien basieren auf drei Säulen: (1) Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor Menschenrechtsverletzungen auch durch Dritte wie Unternehmen zu schützen («Protect»); (2) die Unternehmen haben die Pflicht, die Menschenrechte zu respektieren («Respect») und (3) Opfern soll der Zugang zu Wiedergutmachung ermöglicht werden («Remedy»).

Die Kampagne der Hilfswerke richte sich nach den Ruggie-Leitlinien und wolle die offenen Frage klären, betonte Gosteli. Und gemäss Pletscher werden die zwischen Freiwilligkeit und staatlichen Vorgaben angesiedelten Ruggie-Prinzipien auch von der Wirtschaft mitgetragen.

Auch Corrina Morrissey befürwortete den «intelligenten Mix von Freiwilligkeit und Regulierung», den Ruggie formuliert habe. Mit dem jetzigen Mandat seitens der politischen Behörden könne das EDA ausschliesslich freiwillige Initiativen unterstützen.

Verrechtlichung als Trend

Eine Möglichkeit, dies zu ändern, besteht darin, bisher freiwillige Initiativen verpflichtend zu machen. Ein Beispiel dafür ist der Verhaltenskodex, den sich private Sicherheitsunternehmen 2010 auferlegt hatten. In der Schweiz liegt jetzt der Entwurf eines Bundesgesetzes vor, das die Einhaltung des Kodex verlangt, erläuterte Kaufmann: «Freiwillige Richtlinien verbindlich zu machen entspricht einem internationalen Trend und ist ein intelligenter Weg.»

Die EU-Kommission habe die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beauftragt, bis Mitte 2012 konkrete Pläne vorzulegen, wie sie die Ruggie-Richtlinien umzusetzen gedenken. Eine entsprechende Strategie würde auch der Schweiz gut anstehen, so Kaufmann: «Die Schweiz hat die Arbeit von Ruggie unterstützt, jetzt müssen wir auch die Umsetzung unterstützen.»